Eine Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen

Sie möchten ein neues Geschäft gründen, haben aber keinen Gewerbeschein? Sie benötigen eine berufliche Qualifikation, haben aber weder ein Diplom noch Erfahrung? Wenn Sie die Prüfung des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen, können Sie die erforderlichen Zertifikate erhalten, um Ihre Kompetenzen nachzuweisen.

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  • Was ist der Zentrale Prüfungsausschuss?

    Die wallonischen Vorschriften verlangen für jede kommerzielle oder handwerkliche Aktivität folgende Kompetenzen: 

    • Management-Grundkenntnisse wie Recht, Buchhaltung oder Betriebswirtschaft (für jede Tätigkeit);
    • fachliche Kompetenzen (für die 21 reglementierten Aktivitäten, die Sie im weiteren Text finden).

    Diese unternehmerischen Fähigkeiten können durch ein Diplom oder Berufserfahrung nachgewiesen werden. Sie können vom Unternehmensleiter oder einer anderen Person, die mit dem Unternehmen in Verbindung steht, eingebracht werden. 

    Für Personen, die weder über die erforderliche Ausbildung noch über Berufserfahrung verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss abzulegen.

    Bei erfolgreichem Abschluss erwerben Sie ein Zertifikat, das als Nachweis anerkannt wird.

  • Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang

    Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?

    In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.

    Die DIPLO-Datenbank konsultieren

    Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?

    Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:

    • der Ehepartner;
    • der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
    • der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
    • ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
    • ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:

    • das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
    • ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
    • ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.

  • Welche Kompetenzen können durch eine Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss bestätigt werden? 

    Sie können Ihre grundlegenden Managementkenntnisse nachweisen, die für jede berufliche Tätigkeit erforderlich sind. Der Zentrale Prüfungsausschuss bescheinigt außerdem den Zugang zu 21 Berufen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den untenstehenden Material-Link. 

  • Häufig gestellte Fragen zum Zentralen Prüfungsausschuss

    Wo kann man Lehrpläne oder Schulungen zur Vorbereitung auf die Prüfungen des Zentralen Prüfungsausschusses finden?

    Wir organisieren keine Schulungen zur Vorbereitung auf Prüfungen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Seite zu jeder Prüfung zu besuchen, um mehr über den Inhalt der geprüften Fächer zu erfahren. Für einige Prüfungen stellen wir Lehrpläne zur Verfügung oder informieren über nützliche Bücher und Links, die Ihnen helfen, den Stoff zu bewältigen.

    Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungswissen im Bauwesen und grundlegendem Management?

    Die Prüfung zu Grundlagen des Managements richtet sich an alle Personen, die sich selbstständig machen möchten. Sie deckt die Kernkompetenzen ab, die für die Leitung eines Unternehmens erforderlich sind, wie z. B. Buchhaltung, Finanzmanagement und rechtliche Aspekte.

    Administrative Kenntnisse im Bauwesen sind hingegen Bestandteil der verschiedenen bauspezifischen Prüfungen. Sobald Sie diesen Teil bestanden haben, müssen Sie ihn nicht mehr wiederholen. Eine Befreiung kann gewährt werden, wenn Sie bereits einen Zugang zu einem Beruf in einem Baugewerbe haben. In diesem Fall müssen Sie als Nachweis einen Auszug der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) vorlegen.

    Welche Prüfungstermine gibt es?

    Die Prüfungstermine werden nicht im Voraus festgelegt. Die Bewerber werden einzeln eingeladen, je nach ihrer Position auf der Warteliste und der Anzahl der noch zu bearbeitenden Anträge. Bei den Prüfungen für den Zugang zum Beruf werden die Sitzungen je nach Verfügbarkeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses angesetzt.

    Prüfungen im Bereich Grundlegendes Management oder Ästhetik finden montags, dienstags oder donnerstags vormittags statt. Bei den Prüfungen für den Berufszugang werden die Tage von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses festgelegt und finden ebenfalls vormittags statt.
     

    Ich kann am Tag der Prüfung nicht kommen, was kann ich tun?

    Bei Abwesenheit aus medizinischen Gründen müssen Sie uns ein ärztliches Attest schicken, mit dem die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn Sie kein ärztliches Attest haben, müssen Sie sich erneut anmelden, indem Sie ein neues Anmeldeformular ausfüllen und die Anmeldegebühr erneut bezahlen.

    Wie oft kann man die Prüfungen ablegen?

    Sie können die Prüfung so oft ablegen, wie Sie möchten. Wenn Sie sich nach nicht bestandener Prüfung erneut anmelden wollen, müssen Sie eine Frist von 3 Monaten abwarten. 

    Wie laufen die Prüfungen ab?

    Alle unsere Prüfungen werden als Präsenzprüfungen in unseren Büros abgehalten. Um sich über die praktischen Modalitäten einer Prüfung zu informieren, sollten Sie die Seite besuchen, die der Prüfung gewidmet ist, die Sie ablegen möchten.

    Kann ich eine Kopie meiner Prüfung erhalten, wenn ich nicht bestanden habe?

    Es ist nicht möglich, eine Kopie der Prüfung zu erhalten. Sie können jedoch, nachdem Sie per E-Mail einen Antrag gestellt haben und je nach Verfügbarkeit der Prüfungsausschussmitglieder, Ihre Prüfung vor Ort einsehen.

    Wie erfährt man, ob man die Prüfung bestanden hat, und wann erhält man die Ergebnisse?

    Bei Prüfungen, die am PC stattfinden, erhalten Sie Ihre Ergebnisse sofort nach Abschluss der Prüfung. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie direkt Ihr Zertifikat sowie eine beglaubigte Kopie, die Sie bei Ihrem Unternehmensschalter abgeben müssen. Bei anderen Prüfungsarten werden die Ergebnisse und Bescheinigungen über das Bestehen der Prüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen per Post versandt.

    Ich habe meinen Leistungsnachweis verloren, was soll ich tun?

    Falls Sie Ihren Leistungsnachweis verloren haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: info.jurycentral.dgo6@spw.wallonie.be. Geben Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten und den ungefähren Zeitraum an, in dem Sie die Prüfung abgelegt haben.

    Kann ich die Anmeldegebühr zurückerstattet bekommen, wenn ich die Prüfung nicht mehr ablegen möchte?

    Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist nicht möglich. Die Anmeldegebühr verfällt endgültig, wenn Sie sich entscheiden, die Prüfung nicht abzulegen.

    In welchen Sprachen werden die Prüfungen angehalten?

    Die Prüfungen vor dem Zentralen Prüfungsausschuss der Wallonischen Region können auf Deutsch oder Französisch abgelegt werden.

    Ich bin eine ausländische Person, kann ich die Prüfungen vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen?

    Ja, Sie können die Prüfungen vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen. Beachten Sie jedoch, dass die Leistungsnachweise nur auf belgischem Hoheitsgebiet gültig sind. 

    Muss man sein CESS haben, um an einer Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss teilnehmen zu können?

    Es ist nicht notwendig, ein CESS zu besitzen, um die Prüfungen vor dem Zentralen Prüfungsausschuss abzulegen. Jede Person kann in Belgien die Prüfungen zur Selbstständigkeit ablegen.

    Welchen Wert hat der Leistungsnachweis?

    Der Leistungsnachweis bescheinigt Ihre beruflichen Fähigkeiten als Selbstständiger, verleiht Ihnen aber keinen Wert, um als Arbeitnehmer tätig zu sein.  Das Zertifikat „Grundlagen des Managements“ ist ausschließlich für Personen gedacht, die sich selbstständig machen möchten.