Eine Genehmigung für eine Gewerbeniederlassung erhalten

Planen Sie zu bauen oder ein bestehendes Geschäft zu erweitern? Oder planen Sie vielleicht, die Art Ihrer Geschäftsaktivitäten zu ändern? In diesen Situationen ist es möglich, dass Sie eine Genehmigung benötigen. Dies hängt von der Art Ihrer Tätigkeit, dem Umfang Ihres Projekts und seinen potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt ab.

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Seit dem 1. August 2024 ist die Genehmigung für eine Gewerbeniederlassung in die Städtebaugenehmigung integriert. Diese Zuständigkeit liegt also nicht mehr in unserer Hand, sondern wird nun von unseren Kollegen der Abteilung Raumordnung und Städtebau innerhalb des ÖDW Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie verwaltet.

Einspruchsverfahren für vor dem 1. August 2024 eingereichte Anträge

Für alle Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, gilt weiterhin das in diesem Dokument beschriebene Einspruchsverfahren:  Einsprüche bei Genehmigungen für Gewerbeniederlassungen und integrierten Genehmigungen: Wer? Wie?

 

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Eine Städtebaugenehmigung ist erforderlich, wenn Sie planen, ein Gebäude zu bauen, abzureißen, zu renovieren oder umzubauen. Eine Genehmigung ist auch für landschaftliche Veränderungen, die Einrichtung eines Lagers oder die Anbringung eines Firmenschildes erforderlich.

Bedingungen und Schritte