Zugänglichkeit

Der Öffentliche Dienst der Wallonie (ÖDW) ist darum bemüht, seine Website insbesondere für Menschen mit Behinderungen so zugänglich wie möglich zu machen. Wir verbessern die Benutzererfahrung kontinuierlich, indem wir die relevanten Barrierefreiheitsstandards gemäß dem Dekret der wallonischen Regierung vom 2. Mai 2019 über den Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors einhalten. Dieses Dekret setzt die Europäische Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor um.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website economie.wallonie.be.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 12. November 2024 verfasst. Die Bewertung der Website im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte auf der Grundlage des Accessibility Check des FÖD BOSA und einer Selbstbewertung des ÖDW.

Grad der Einhaltung der Standards für Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Sammlung von Standards für Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. Diese Regeln können auf drei Stufen umgesetzt werden: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA. Die europäische Norm empfiehlt die Einhaltung der Stufe AA.

Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie in wallonisches Recht sieht vor, dass der öffentliche Sektor seine Websites und mobilen Anwendungen nach den folgenden Grundsätzen barrierefrei macht:

  1. Die Informationen und Bestandteile der Benutzeroberflächen werden den Benutzern so präsentiert, dass sie sie wahrnehmen;
  2. die Bestandteile der Benutzeroberflächen und die Navigation sind nutzbar;
  3. die Informationen und die Nutzung der Benutzeroberflächen sind verständlich;
  4. die Inhalte sind robust genug, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiven Technologien, interpretiert werden können.

In Übereinstimmung mit diesen Empfehlungen ist die Website economie.wallonie.be teilweise barrierefrei und erfüllt die folgenden Anforderungen:

Beschränkungen und Alternativen

Wir tun unser Bestes, um unsere gesamte Website für alle zugänglich zu machen. Dennoch sind einige Elemente der Website noch nicht vollständig barrierefrei, was erklärt, warum die Website derzeit nur teilweise zugänglich ist. Hier ein Überblick über die zu lösenden Probleme:

Feedback und Kontaktdaten

Wenn Sie keinen Zugang zu Inhalten oder Diensten haben, wenn Sie feststellen, dass die Bestimmungen nicht eingehalten werden, oder wenn Sie uns nach unseren Bemühungen fragen möchten, unsere Website barrierefreier zu machen, können Sie sich an den Webmaster der Website wenden (indem Sie „Webmaster (Website-spezifische Fragen)“ wählen). Dieser kann auf barrierefreie Alternativen verweisen oder Ihnen den Inhalt in einer anderen Form zukommen lassen.

Verfahren, das die Einhaltung der Bestimmungen gewährleistet

Dieses Verfahren ist im folgenden Fall anzuwenden: Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine Antwort oder zufriedenstellende Antwort erhalten. Füllen Sie in diesem Fall unser Beschwerdeformular aus, indem Sie das folgende Thema auswählen: allgemeine Informationen und Online-Dienste. Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen der Website und Ihre Beschwerde erhalten haben, können Sie sich an den Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel wenden.