Als Beratungsagentur für Sozialwirtschaft anerkannt sein

Sie haben Kompetenz im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt und möchten Ihre Fähigkeiten in den Dienst von Unternehmen in diesem Sektor stellen? Möchten Sie sie beraten und in jeder Phase ihrer Projekte begleiten? Sie könnten für die Zulassung als „Beratungsagentur für Sozialwirtschaft“ in Frage kommen und die damit verbundenen Subventionen in Anspruch nehmen.

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  • Was ist eine Beratungsagentur für Sozialwirtschaft?

    Beratungsagenturen sind zugelassene Strukturen, die sozialwirtschaftliche Unternehmen bei der Gründung, Entwicklung und Professionalisierung ihrer Aktivitäten beraten und begleiten.

    Sie haben 2 Arten von Aufgaben: 

    • Beratung und Begleitung
      • Beratung bei der Gründung von sozialwirtschaftlichen Unternehmen, einschließlich der Umwandlung von gemeinnützigen Vereinen oder klassischen Unternehmen in sozialwirtschaftliche Unternehmen, und Begleitung dieser Prozesse.
      • Bereitstellung von Fachwissen oder punktuellen Beratungen für sozialwirtschaftliche Unternehmen.
      • Hilfe bei der Erstellung von Unterlagen für die Beantragung von Finanzmitteln, insbesondere bei W.Alter.
      • Enge Zusammenarbeit mit W.Alter, um die von ihr mitgestalteten Dossiers weiterzuverfolgen.
    • Förderung und Orientierung
      • Projektträger an Bildungsstrukturen verweisen, die auf ihre Anforderungen zugeschnitten sind.
      • Durchführung von Informations- und Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit ihren Aufgaben, einschließlich Partnerschaften mit klassischen Wirtschaftsakteuren zur Information und Zusammenarbeit.
  • Wozu berechtigt die Zulassung als Beratungsagentur für Sozialwirtschaft? 

    Die Zulassung als Beratungsagentur für Sozialwirtschaft bietet Zugang zu einer Subvention, die sich zusammensetzt aus:

    Die Subvention soll Personal- und Betriebskosten decken, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

  • Wie lange ist die Zulassung gültig? 

    Die Zulassung als Eingliederungsunternehmen ist sechs Jahre lang gültig und kann verlängert werden. 

  • Nützliche Dokumente

    • Belegtabelle für Zuschüsse (FR)
      taille :   51.87 KB
  • Canvas-Liste der erwarteten Ergebnisse

  • Wer kann die Dienste einer Beratungsagentur für Sozialwirtschaft in Anspruch nehmen?

    VoG, Gesellschaften und Genossenschaften mit sozialer Zielsetzung, Stiftungen, Krankenkassen oder Projektträger, die eine Aktivität in der Sozialwirtschaft entwickeln möchten, d. h. die Güter und Dienstleistungen produzieren und deren Hauptgrund für ihre Existenz darin besteht, den Bedürfnissen der Gesellschaft zu entsprechen, anstatt auf Gewinn zu zielen. Gewinne werden in die Entwicklung Ihres Geschäfts reinvestiert, um Ihre soziale Wirkung zu erhöhen, statt die Aktionäre zu entlohnen. Demokratie und partizipative Dynamik sind wichtige Prinzipien für Sie. 

  • Welche Beratungsagenturen sind in der Wallonie zugelassen?

    Derzeit gibt es in der Wallonie 7 zugelassene Beratungsagenturen:

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    Crédal conseil
    Einstein Business Center
    Rue du Bosquet 15a
    1435 Mont-Saint-Guibert
    accompagnement@credal.be
    +32 10 48 35 90

     

    Febecoop.jpgFEBECOOP
    Clos Chanmurly 13
    4000 Liège
    fwb@febecoop.be
    +32 4 229 22 81

     

    Propages.jpegPropage-s
    Rue de Namur 47
    5000 Beez
    info@propage-s.be
    +32 81 26 51 41

     

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    SAW-B
    Rue de Monceau-Fontaine 42/6
    6031 Monceau-sur-Sambre
    info@saw-b.be
    +32 71 53 28 30

     

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    Step Entreprendre
    Rue de Steppes 24
    4000 Liège
    info@stepentreprendre.be
    +32 4 227 58 89

     

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    Syneco
    Rue des Glaces Nationales 144
    5060 Sambreville
    info@syneco.be
    +32 71 71 25 00

     

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    Financité
    Rue de l'Académie 53
    4000 Liège
    info@financite.be
    +32 4 277 04 30

     

  • Inspektionskontrolle: Sind Sie konform ?

    Kontrollen können jederzeit vor Ort stattfinden. Ihr Ziel ist es, die Einhaltung der geltenden Vorschriften, die Bedingungen für die Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit oder auch die Bedingungen für die Gewährung möglicher finanzieller Hilfen, die von der Wallonischen Region gewährt und/oder durch europäische Fonds kofinanziert werden, zu überprüfen. Diese Kontrollen sollen die Einhaltung der Regeln fördern und Unregelmäßigkeiten, Betrug und bestimmte Formen der Bewirtschaftung bestrafen. 

    Kontrollen können in verschiedenen Situationen ausgelöst werden: auf Initiative der Behörden, aufgrund einer Beschwerde oder einer Anzeige oder auf Antrag der Arbeitsaufsichtsbehörde oder des Prokurators des Königs.

    Die Inspektoren, die mit der Kontrolle betraut sind, haben verschiedene Befugnisse, u. a. Ermittlungen durchzuführen, Pro Justitia zu erstellen, einen Arbeitsplatz oder - mit Genehmigung - einen bewohnten Raum zu betreten, Identitäten zu überprüfen, Datenträger zu suchen, zu untersuchen und zu kopieren, Feststellungen mit Hilfe von Bildern zu machen, Anhörungen durchzuführen, Beschlagnahmen und Versiegelungen vorzunehmen. 

    Inspektoren können diese Kontrollen unangekündigt durchführen oder im Voraus bekanntgeben. Daher ist es wichtig, immer bereit zu sein, damit eine Inspektion unter den besten Bedingungen ablaufen kann.

    Gesetzlicher Rahmen: Die Arbeit der Inspektionsdienste wird durch den Erlass Inspektion in Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung sowie den Erlass über berufliche Umorientierung und Umschulung geregelt.

    Wie kann man sich auf eine Kontrolle vorbereiten ?

    Sie können jederzeit kontrolliert werden, sei es angekündigt oder spontan. Um einer Kontrolle gelassen entgegensehen zu können, ist es wichtig, dass Sie die für Ihre Tätigkeit relevanten Gesetze einhalten.

    Einen guten Reflex, den Sie auch unabhängig von einer Kontrolle haben sollten, ist es, die Dokumente, die die Einhaltung der Vorschriften für Ihre Aktivitäten belegen (Lizenzen, Ausweise, Zertifizierungen ...), griffbereit zu halten. Die Kontrollen basieren auf handfesten Beweisen und nicht auf bloßen Erklärungen. Daher ist es wichtig, dass Sie dem Inspektor die angeforderten Dokumente und Informationen unter Wahrung der Transparenz zur Verfügung stellen.

    Zusammenarbeit ist für eine effektive und konstruktive Kontrolle unerlässlich. Heißen Sie den Inspektor willkommen und geben Sie ihm die nötige Unterstützung, um seine Aufgabe zu erfüllen.

    Was ist nach dem Besuch der Inspektion zu tun ?

    Wenn die Kontrolle gut verlaufen ist, herzlichen Glückwunsch! Machen Sie weiter so, um Ihre Konformität zu wahren. Wenn Sie die Schritte jedoch nicht abgeschlossen oder bestimmte gesetzliche Verpflichtungen vernachlässigt haben, drohen Ihnen Sanktionen. Bei Kontrollen können Unregelmäßigkeiten oder Verstöße aufgedeckt werden, die unterschiedlich schwerwiegend sind und von leichten Unregelmäßigkeiten aufgrund von Unkenntnis der Gesetzgebung bis hin zu schwerem Betrug reichen.

    Je nach Situation sind die Risiken:

    • Eine einfache Verwarnung mit der Verpflichtung, die Ordnung wiederherzustellen;
    • Ein Vorschlag für den teilweisen oder vollständigen Entzug oder die Rückforderung der Subvention, der Zulassung oder der Genehmigung;
    • Ein Protokoll, in dem Verstöße festgestellt werden, die strafrechtliche oder administrative Sanktionen nach sich ziehen können.

    Diese Sanktionen können Auswirkungen auf Ihre Aktivität haben. Daher ist es wichtig,