Ombudsmann
Jede natürliche oder juristische Person, die der Ansicht ist, dass eine wallonische Verwaltungsbehörde in einer sie betreffenden Angelegenheit nicht in Übereinstimmung mit der Funktion des öffentlichen Dienstes, die sie gewährleisten muss, gehandelt hat, kann eine individuelle Beschwerde schriftlich oder vor Ort beim Ombudsmann für die Wallonie und die Föderation Wallonie-Brüssel einreichen:
Der Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel befasst sich mit Beschwerden über die Arbeitsweise der wallonischen Verwaltungsbehörden und der Föderation Wallonie-Brüssel.