
Zugang zum Beruf des Generalunternehmers erhalten
Planen Sie die Eröffnung eines Generalunternehmens im Baugewerbe? Möchten Sie Ihre bestehenden Aktivitäten erweitern, um diese Dienstleistung hinzuzufügen? In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Fähigkeiten verfügen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Wenn Sie weder einen Abschluss noch Berufserfahrung in diesem Bereich haben, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen.

Welche Tätigkeiten erfordern Generalunternehmerfähigkeiten?
Dazu gehört auch die Erfüllung eines Vertrags über den Bau oder die Renovierung eines Gebäudes durch die Beauftragung mehrerer Subunternehmer.
Zusätzlich zu den spezifischen Fähigkeiten für Generalunternehmen müssen Sie auch nachweisen, dass Sie eine spezifische Kompetenz in einem Baubereich haben:
- Rohbau
- Deckenarbeiten, Zementieren, Estrich verlegen
- Fliesen, Marmor und Naturstein
- Dach und Abdichtung
- Durchführung/Reparatur von Schreiner- und Glaserarbeiten
- Allgemeine Schreinerei
- Endbearbeitung (Anstrich, Tapete, Softcover)
- Installation von Zentralheizung, Klimaanlagen, Gas und Sanitäranlagen
- Elektrotechnik
Wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein neues Unternehmen handelt, müssen Sie neben allen bauspezifischen Fähigkeiten auch nachweisen, dass Sie über grundlegende Managementkenntnisse verfügen.Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation beraten.
Wie können Sie Ihre Fähigkeiten als Generalunternehmer nachweisen?
Kompetenzen können auf zwei Arten nachgewiesen werden:
- durch einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss;
- durch eine Berufserfahrung von 3 Jahren Vollzeit oder 5 Jahren Teilzeit in den letzten 15 Jahren
Wenn Sie weder das eine noch das andere besitzen, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung für spezifische Fähigkeiten eines Generalunternehmers (20210) des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen.
Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang
Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?
In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.
Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Welche Fähigkeiten werden in der Prüfung getestet? Auf welche Fächer bezieht sich die Prüfung?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil umfasst bauspezifisches Verwaltungswissen, während der zweite Teil Ihre Fähigkeiten im Bereich der Generalunternehmertätigkeit bewertet. Für den ersten Teil können Sie sich an dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Lehrplan orientieren.
Personen, die bereits Zugang zu einem Beruf im Bauwesen haben, sind vom bauspezifischen Verwaltungsteil befreit. In diesem Fall wird bei der Anmeldung eine Kopie Ihres ZDU-Auszugs verlangt.Teil 1: Bau-spezifisches administratives Wissen
- Registrierung und Zulassung als Unternehmer ;
- Rechte und Pflichten des Subunternehmers;
- Regelungen für das öffentliche Auftragswesen;
- zehnjährige Haftung;
- erforderliche Versicherungen;
- Werkvertrag, Rechte und Pflichten des Bauunternehmers und des Bauherrn;
- Verfahren und Unterlagen zum Einreichen einer Baugenehmigung;
- Ausführungspläne und Lastenhefte;
- Überwachung, Kontrolle der Arbeiten und Abnahme;
- Sicherheitsbestimmungen: Allgemeine Arbeitsschutzordnung, Gesetz über Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sicherheitskoordination und Arbeiten in der Höhe;
- Qualitätspolitik und Zertifizierung;
- allgemeine Baukosten und Risikomanagement Baustelle;
- Überprüfungsrechnung und Planungstechniken;
- Lesen von Plänen;
- Umweltvorschriften in Bezug auf Boden und Abfall;
- Umweltgenehmigung;
- Anmeldung von Arbeiten.
Teil 2: Kompetenzen für die Leitung eines Generalunternehmens
- Regelung von Baugenehmigungen,
- Sicherheitskoordination, gesamtschuldnerische Haftung für Sozial- und Steuerschulden,
- Gesetz zur Regelung des Baus und des Verkaufs von Häusern, die noch gebaut werden sollen oder sich im Bau befinden,
- Energieeffizienz von Gebäuden;
- technische Kenntnisse: Stabilität und Hauptteile der Konstruktion,
- Qualitätsstandards der folgenden Aktivitäten:
- Rohbau (Mauerwerk, Beton, Abriss)
- Deckenarbeiten, Zementieren, Estrich verlegen;
- Fliesen, Marmor und Naturstein;
- Dach und Abdichtung;
- Tischler- und Glaserarbeiten;
- Endbearbeitung (Anstrich, Tapezieren, weiche Bodenbeläge);
- Installation von Zentralheizung, Klimaanlagen, Gas und Sanitäranlagen;
- Elektrotechnik
- Managementtechniken, Planung und Koordination der verschiedenen Gewerke und Sicherheitsmanagement.
Wie läuft die Prüfung ab?
Der administrative Teil ist ein computergestützter Multiple-Choice-Fragebogen. Der berufsbezogene Teil ist eine schriftliche Prüfung.
Wie meldet man sich an? Gehen Sie die Schritte durch
Alle VerfahrenFragen? Ein Anliegen?
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