
Zugang zum Beruf im Bereich Fliesen, Marmor und Naturstein erhalten
Planen Sie, eine Tätigkeit als Fliesenleger aufzunehmen? Möchten Sie Ihre bestehenden Aktivitäten erweitern, um diese Dienstleistung hinzuzufügen? In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Fähigkeiten verfügen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Wenn Sie weder einen Abschluss noch Berufserfahrung in diesem Bereich haben, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen.

Welche Tätigkeiten erfordern Kenntnisse im Bereich Fliesen, Marmor und Naturstein?
Dazu gehört das Abdecken oder Reparieren von Böden und Wänden mit:
- Keramikfliesen;
- Betonfliesen;
- Natursteinfliesen;
- Marmorfliesen;
- Mosaiken;
- Elementen aus Naturstein oder Marmor.
Diese Aufgaben werden in der Regel von Fliesenlegern übernommen.
Wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein neues Unternehmen handelt, müssen Sie neben allen bauspezifischen Fähigkeiten auch nachweisen, dass Sie über grundlegende Managementkenntnisse verfügenWenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation beraten.
Welche Aktivitäten sind von der Prüfung befreit?
Ein Nachweis ist nicht erforderlich für
- Arbeiten im Zusammenhang mit Schiefer, wenn Sie ein Unternehmen sind, das sich auf Dach- und Abdichtungsarbeiten spezialisiert hat;
- Kunstwerke.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen oder nicht.
Wie können Sie Ihre Kompetenzen nachweisen?
Kompetenzen können auf zwei Arten nachgewiesen werden:
- durch einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss;
- durch eine Berufserfahrung von 3 Jahren Vollzeit oder 5 Jahren Teilzeit in den letzten 15 Jahren
Wenn Sie weder das eine noch das andere besitzen, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung der spezifischen beruflichen Kompetenzen für Tätigkeiten im Bereich Fliesen, Marmor und Naturstein (20203) des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen.
Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang
Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?
In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.
Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Welche Fähigkeiten werden in der Prüfung getestet? Auf welche Fächer bezieht sich die Prüfung?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil umfasst bauspezifisches Verwaltungswissen, während der zweite Teil Ihre beruflichen Fähigkeiten bewertet. Für den ersten Teil können Sie sich an dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Lehrplan orientieren.
Personen, die bereits Zugang zu einem Beruf im Bauwesen haben, sind vom bauspezifischen Verwaltungsteil befreit. In diesem Fall wird bei der Anmeldung eine Kopie Ihres ZDU-AuszugsTeil 1: Bau-spezifisches administratives Wissen
- Registrierung und Zulassung als Unternehmer;
- Rechte und Pflichten des Subunternehmers;
- Regelungen für das öffentliche Auftragswesen;
- zehnjährige Haftung;
- erforderliche Versicherungen;
- Werkvertrag, Rechte und Pflichten des Bauunternehmers und des Bauherrn;
- Verfahren und Unterlagen zum Einreichen einer Baugenehmigung;
- Ausführungspläne und Lastenhefte;
- Überwachung, Kontrolle der Arbeiten und Abnahme;
- Sicherheitsbestimmungen: Allgemeine Arbeitsschutzordnung, Gesetz über Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sicherheitskoordination und Arbeiten in der Höhe;
- Qualitätspolitik und Zertifizierung;
- allgemeine Baukosten und Risikomanagement Baustelle;
- Überprüfungsrechnung und Planungstechniken;
- Lesen von Plänen;
- Umweltvorschriften in Bezug auf Boden und Abfall;
- Umweltgenehmigung;
- Anmeldung von Arbeiten.
Teil 2: Fähigkeiten im Bereich Deckenbau, Zementieren und Estrichlegen
- Materialien: Arten von Untergründen, Fliesen und Naturstein, Arten von Sand, Zement, Mörtel und Klebstoffen, Dämmstoffen und Dichtungsmitteln, die sich auf Tätigkeiten im Bereich Fliesen, Marmor und Naturstein beziehen;
- Techniken:
- Abdeckung von Treppen und Fassaden,
- Überprüfung, Analyse, Reinigung und Vorbereitung des Untergrunds,
- Entfernung von vorhandenen Materialien,
- Befestigungstechniken, Herstellen von vorspringenden Ecken und Verbindungen mit anderen Materialien;
- Technische Spezifikationen (STS) für den Bereich Fliesen, Marmor und Naturstein;
- Allgemeine Kenntnisse der technischen Informationsschriften der Wissenschaftlich-technischen Anstalt für das Bauwesen und der Qualitätsstandards im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Bereich Fliesen, Marmor und Naturstein.
Wie läuft die Prüfung ab?
Der administrative Teil ist ein computergestützter Multiple-Choice-Fragebogen. Der berufsbezogene Teil besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.
Wie meldet man sich an? Gehen Sie die Schritte durch
Alle VerfahrenFragen? Ein Anliegen?
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Montag: 14h – 16h
Dienstag : 14h – 16h
Mittwoch: 9h – 12h
Freitag: 9h – 12h081/33.40.00
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