Sie möchten ein Geschäft gründen, verfügen aber nicht über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen? Vielleicht fehlt Ihnen der nötige Abschluss oder die Erfahrung, um Ihre Fähigkeiten zu beweisen? Durch das Ablegen einer Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss können Sie das von Ihnen benötigte Zertifikat erwerben, ohne eine Schule besuchen zu müssen.
Das Bestehen der Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss kann Ihnen Zugang zu 21 reglementierten Berufen verschaffen:
- Im Bereich Fahrzeuge:
- Verkauf von Gebrauchtwagen und Karosseriearbeiten,
- Reparatur und Wartung von Kleinfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen),
- Reparatur und Wartung von Großfahrzeugen (über 3,5 Tonnen),
- Verkauf und Reparatur von Fahrrädern.
- Im Baugewerbe sind betroffen:
- die Arbeiten:
- Rohbau,
- Deckenarbeiten, Zementieren, Estrich verlegen,
- Arbeiten mit Fliesen, Marmor und Naturstein,
- Arbeiten im Bereich Dach und Abdichtung,
- Ausführung und Reparatur von Tischlerei- und Glasereiarbeiten,
- Die Verkleidung von Wänden und Böden mit Holz (Paneele, Parkett usw.),
- Endbearbeitung (Farbe, Tapete, Teppich usw.),
- Installation von Heizungen, Klimaanlagen, Sanitär- oder Gasanlagen,
- Fähigkeiten, um ein Generalunternehmen im Bereich Bauen / Renovieren zu leiten
- die Arbeiten:
- Friseur / Friseurin
- Kosmetiker / Kosmetikerin
- Optiker
- Bestattungsunternehmer
- Gastwirt, Caterer oder Festveranstalter
- Bäcker / Konditor
Jede Person, die nicht über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, um eine reglementierte Tätigkeit auszuüben, kann die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen. Beachten Sie, dass nicht unbedingt der Leiter des Unternehmens diese Fähigkeiten mitbringen muss. Auch eine dritte Person, die mit dem Unternehmen verbunden ist, kann dies tun.
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie ein Diplom, das Ihre beruflichen Fähigkeiten in Bezug auf die abgelegte Prüfung bescheinigt. Sie können dann Ihre Verwaltungsverfahren mit Ihrem Unternehmensschalter fortsetzen, um die betreffende Tätigkeit auszuüben.
Sich für eine Prüfung anmelden
Die Anmeldung erfolgt online auf der Plattform MonEspace. Für jede Prüfung müssen Sie ein bestimmtes Formular ausfüllen. Wenn Sie sich für mehrere Prüfungen anmelden möchten, müssen Sie für jede Prüfung eine eigene Anmeldung einreichen.
Der Link zum Formular befindet sich am Ende dieser Seite. Klicken Sie darauf und folgen Sie diesen Schritten:
- Identifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis, über die itsme®-Anwendung oder über eine andere vorgeschlagene Methode.
- Sobald Sie sich eingeloggt haben, gehen Sie zu Ihrem Bürgerbereich (unter „Ich bin eine Privatperson“).
- Folgen Sie den Anweisungen, um das Online-Formular auszufüllen und Ihre Bewerbung einzureichen. Sie müssen die folgenden Abschnitte ausfüllen:
- Ihre persönlichen Informationen,
- Prüfungsbezogene Informationen,
- Die Zahlung der Anmeldegebühr (35 €),
- Kommentare zu Ihrer Anmeldung (z. B. wann Sie nicht verfügbar sind).
Wenn Sie Ihre Anmeldung über MonEspace nicht abschicken können, können Sie sich über die Schaltfläche am unteren Rand des Bildschirms an den MonEspace-Support wenden.
Wenn das Problem weiterhin besteht, können Sie das Papierformular herunterladen und per Post an die folgende Adresse senden: Jury Central, Département du développement économique, Boulevard Cauchy 43, 5000 Namur.
Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine Einladung zur Prüfung. Die Einladungen werden in der chronologischen Reihenfolge der Anträge verschickt, mindestens 15 Tage vor der Prüfung.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Dienststellen des Zentralen Prüfungsausschusses sind nicht für die Vorbereitung der Kandidaten auf die Prüfungen zuständig.
Den Prüfungsstoff und den Lehrplan (falls vorhanden) finden Sie auf der Seite der jeweiligen Prüfung auf die Seite der zentralen Prüfungsausschusses in Wallonien.
Die Prüfung ablegen
Die Prüfungen finden ausschließlich als Präsenzveranstaltungen in unseren Räumlichkeiten an folgender Adresse statt:
ÖDW Wirtschaft, Beschäftigung, Forschung
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR
Bei den Prüfungen zur beruflichen Kompetenz kann es sich um eine mündliche oder schriftliche Prüfung oder eine Kombination aus beiden handeln. Die Modalitäten finden Sie auf der Seite der jeweiligen Prüfung unter die Seite der zentralen Prüfungsausschusses in Wallonien.
Ihre Ergebnisse erhalten
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie ein Ergebnis von mindestens 50 % erzielen. Sie erhalten Ihre Ergebnisse innerhalb von 15 Tagen nach der Prüfung. Wir senden Ihnen das Erfolgszertifikat per Post an die Adresse, die Sie in Ihrem Anmeldeformular angegeben haben.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie ein Ergebnis von mindestens 50 % erzielen.
Möchten Sie eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie mindestens drei Monate warten, bevor Sie eine neue Prüfung für die gleiche Fertigkeit ablegen können.
- 10 FEVRIER 1998. - Loi-programme pour la promotion de l'entreprise indépendante
- 29 JANVIER 2007. - Arrêté royal relatif à la capacité professionnelle pour l'exercice des activités indépendantes dans les métiers de la construction et de l'électrotechnique, ainsi que de l'entreprise générale
- 26 JUIN 2002. - Loi relative à l'instauration du Conseil d'Etablissement
- 29 MARS 2004. - Arrêté royal relatif au Conseil d'Etablissement, instauré par la loi du 26 juin 2002