
Zugang zum Beruf im Bereich Elektrotechnik erhalten
Planen Sie, eine Tätigkeit als Elektriker aufzunehmen? Möchten Sie sich mit der Installation von Beleuchtung, Heimautomatisierungssystemen oder Überwachungskameras beschäftigen? Oder planen Sie, eine dieser Dienstleistungen zu Ihren bestehenden Aktivitäten hinzuzufügen? In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Fähigkeiten verfügen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Wenn Sie weder einen Abschluss noch Berufserfahrung in diesem Bereich haben, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen.

Welche Tätigkeiten erfordern Fähigkeiten im Bereich Elektrotechnik?
- Die Installation und Reparatur aller elektrischen Anlagen für:
- die Versorgung mit Strom;
- Beleuchtung;
- Leuchtschilder;
- Heizung;
- Klimatechnik (mit Ausnahme derjenigen, die in der Berufszulassung für Zentralheizungs-, Klima-, Gas- und Sanitärinstallationen genannt werden);
- Domotik;
- Kommunikation;
- Kennzeichnung;
- die Aufnahme und Wiedergabe von Bildern oder Tönen;
- die Sicherung gegen Überspannung, Feuer oder Diebstahl.
- Die Reparatur von Elektrogeräten.
Wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein neues Unternehmen handelt, müssen Sie neben allen bauspezifischen Fähigkeiten auch nachweisen, dass Sie über grundlegende Managementkenntnisse verfügen.Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation beraten.
- Die Installation und Reparatur aller elektrischen Anlagen für:
Welche Aktivitäten sind von der Prüfung befreit?
Für die folgenden Aktivitäten ist kein Nachweis erforderlich:
- Verlegung und Reparatur von Rohren und Leitungen für die Elektrizitätsversorgung ohne Verkabelung oder Anschluss, wenn dies die Haupttätigkeit Ihres Unternehmens ist;
- die Installation und Reparatur von Photovoltaikmodulen, wenn Sie ein Unternehmen sind, das sich auf Dach- und Abdichtungsarbeiten spezialisiert hat und nicht in die Stromversorgung eingreift;
- die Reparatur von Elektrogeräten mit einer Leistung von bis zu 2 Kilowatt, wenn Sie ein Unternehmen sind, das sich auf den Verkauf dieser Geräte spezialisiert hat;
- den Anschluss von Geräten an eine Starkstromanlage, wenn Sie ein Unternehmen sind, das sich auf den Verkauf dieser Geräte spezialisiert hat, der Anschluss ein unverzichtbarer Kundendienst ist und der Anschluss auf der Grundlage eines bestehenden Anschlusspunktes erfolgt;
- Arbeiten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Kälteanlagenbauer durchgeführt werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen oder nicht.
Wie können Sie Ihre Kompetenzen nachweisen?
Kompetenzen können auf zwei Arten nachgewiesen werden:
- durch einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss;
- durch eine Berufserfahrung von 3 Jahren Vollzeit oder 5 Jahren Teilzeit in den letzten 15 Jahren
Wenn Sie weder das eine noch das andere besitzen, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung der spezifischen beruflichen Kompetenzen für Elektrotechnik (20209) des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen.
Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang
Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?
In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.
Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Welche Fähigkeiten werden in der Prüfung getestet? Auf welche Fächer bezieht sich die Prüfung?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil umfasst bauspezifisches Verwaltungswissen, während der zweite Teil Ihre beruflichen Fähigkeiten bewertet. Für den ersten Teil können Sie sich an dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Lehrplan orientieren.
Personen, die bereits Zugang zu einem Beruf im Bauwesen haben, sind vom bauspezifischen Verwaltungsteil befreit. In diesem Fall wird bei der Anmeldung eine Kopie Ihres ZDU-Auszugs verlangt.Teil 1: Bau-spezifisches administratives Wissen
- Registrierung und Zulassung als Unternehmer;
- Rechte und Pflichten des Subunternehmers;
- Regelungen für das öffentliche Auftragswesen;
- zehnjährige Haftung;
- erforderliche Versicherungen;
- Werkvertrag, Rechte und Pflichten des Bauunternehmers und des Bauherrn;
- Verfahren und Unterlagen zum Einreichen einer Baugenehmigung;
- Ausführungspläne und Lastenhefte;
- Überwachung, Kontrolle der Arbeiten und Abnahme;
- Sicherheitsbestimmungen: Allgemeine Arbeitsschutzordnung, Gesetz über Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sicherheitskoordination und Arbeiten in der Höhe;
- Qualitätspolitik und Zertifizierung;
- allgemeine Baukosten und Risikomanagement Baustelle;
- Überprüfungsrechnung und Planungstechniken;
- Lesen von Plänen;
- Umweltvorschriften in Bezug auf Boden und Abfall;
- Umweltgenehmigung;
- Anmeldung von Arbeiten.
Teil 2: Elektrotechnische Fähigkeiten
- administrative Kenntnisse:
- allgemeine Verordnung über elektrische Anlagen,
- Verfassen und Lesen von Plänen und Schemata für elektrotechnische Tätigkeiten,
- Sicherheit im Umgang mit Elektrizität,
- Konzepte des rationellen Energieverbrauchs und der Qualitätssicherungssysteme,
- Vorschriften in Bezug auf Sicherheitseinrichtungen;
- allgemeine Kenntnisse:
- Materialien;
- Gebrauch und Behandlung
- von Kabelsystemen,
- Automaten,
- Spannungsreglern,
- Steuermodulen, programmierbaren Fernbedienungen,
- Beleuchtungssystemen,
- Elektromotoren
- Stromaggregaten
- gründliche Kenntnisse im Bereich Elektrizität:
- Gleichstrom und Wechselstrom,
- einphasiger, zweiphasiger und dreiphasiger Strom mit oder ohne Neutralleiter
- Ohmsches Gesetz,
- Spannungen, Amperezahl, Leistung und Cosinus,
- Magnetismus und Elektromagnetismus,
- Gleich- oder Wechselstrommotoren,
- Differentialschutz,
- Automaten und Schalter;
- Grundkenntnisse:
- Dimensionierung von elektrischen Anlagen
- elektrische Heizanlagen,
- Planung von Beleuchtungssystemen,
- Energiemanagement,
- elektromagnetische Verträglichkeit,
- Oberschwingungs-, Induktions- und Überspannungsphänomene, Programmierung und Komponenten, Hochspannungsanlagen und technische Spezifikationen (STS) für elektrotechnische Tätigkeiten
- Kenntnisse der folgenden Techniken:
- Verlegen von Kabelkanälen,
- Bohrungen und Befestigungen,
- elektrische Anschlüsse,
- Einstellung von Elektrogeräten,
- Durchführung von Strommessungen und Interpretation,
- Feststellung und Behebung von Störungen;
- allgemeine Kenntnisse der technischen Informationsschriften von Technolec und der Qualitätsstandards für elektrotechnische Tätigkeiten.
Wie läuft die Prüfung ab?
Der administrative Teil ist ein computergestützter Multiple-Choice-Fragebogen. Der berufsbezogene Teil besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.
Fragen? Ein Anliegen?
info.jurycentral.dgo6@spw.wallonie.be
Sprechstunden :
Montag: 14h – 16h
Dienstag : 14h – 16h
Mittwoch: 9h – 12h
Freitag: 9h – 12h081/33.40.00
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