Prüfen Sie, ob Ihr Abschluss Ihnen den Zugang zum Beruf ermöglicht
Planen Sie, eine Tätigkeit aufzunehmen? Sie haben ein Diplom, ein Zertifikat oder einen anderen Abschluss, wissen aber nicht, ob sie damit die verlangten Anforderungen erfüllen? Informieren Sie sich in der DIPLO-Datenbank, ob Sie mit Ihrer Ausbildung die unternehmerischen Fähigkeiten nachweisen können.

Welche Fähigkeiten müssen Sie nachweisen, um eine Aktivität aufzunehmen?
Die wallonischen Vorschriften verlangen für jede kommerzielle oder handwerkliche Aktivität folgende Kompetenzen:
- Management-Grundkenntnisse wie Recht, Buchhaltung oder Betriebswirtschaft (für jede Tätigkeit);
- fachliche Kompetenzen (für die 21 reglementierten Aktivitäten, die Sie im weiteren Text finden).
Diese unternehmerischen Fähigkeiten können durch ein Diplom oder Berufserfahrung nachgewiesen werden. Sie können vom Unternehmensleiter oder einer anderen Person, die mit dem Unternehmen in Verbindung steht, eingebracht werden.
Woher weiß ich, ob mein Abschluss meine unternehmerischen Fähigkeiten nachweist?
In der DIPLO-Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Suchen Sie Ihren Abschluss, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt.
Wenn DIPLO Ihren Abschluss nicht finden kann oder wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation beraten.
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Welche Berufe sind reglementiert?
Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Was kann ich tun, wenn ich nicht über die geforderten Fähigkeiten verfüge?
Für Personen, die weder über die erforderliche Ausbildung noch über Berufserfahrung verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss abzulegen.
Bei erfolgreichem Abschluss erwerben Sie ein Zertifikat, das als Nachweis anerkannt wird.
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