Zugang zum Beruf für Aktivitäten im Kfz-Bereich (Einzelhandel mit gebrauchten Fahrzeugen und/oder Karosseriearbeiten)
Möchten Sie gebrauchte Fahrzeuge verkaufen? Planen Sie, ein Karosseriegeschäft zu eröffnen oder Ihr bestehendes Unternehmen um diese Fähigkeiten zu erweitern? In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über die sektorübergreifenden Kompetenzen im Bereich Fahrzeuge verfügen. Wenn Sie weder einen Abschluss noch Berufserfahrung haben, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen.

Welche Aktivitäten sind von den sektorübergreifenden Kompetenzen für Fahrzeuge betroffen?
Diese Kompetenzen beziehen sich auf 3 Arten von Aktivitäten:
- den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen an Endnutzer;
- die Reparatur oder Änderung der Karosserie von Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme von Arbeiten mit speziellen Techniken, die nur der Verschönerung dienen;
- die Reparatur und Wartung von mechanischen, elektrischen oder elektronischen Teilen von Kraftfahrzeugen, Mopeds und Kleinkrafträdern.
Für die letztgenannte Kategorie müssen Sie zusätzlich zu den sektorübergreifenden Kompetenzen eine spezifische Qualifikation je nach Fahrzeugtyp haben:
• Fahrzeuge mit einer Höchstmasse von bis zu 3,5 Tonnen (z. B. Motorräder, Autos usw.)
• Fahrzeuge mit einer Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen (z. B. Lastwagen, Nutzfahrzeuge, Traktoren usw.)Wenn es bei Ihrem Projekt um ein neues Unternehmen geht, müssen Sie außerdem über grundlegende Managementkenntnisse verfügen.Welche Aktivitäten sind von der Prüfung befreit?
Für die folgenden Aktivitäten ist kein Nachweis erforderlich:
- Aktivitäten im Zusammenhang mit Fahrrädern (Fahrräder und andere), die als Spielzeug eingestuft werden;
- Aktivitäten, die sich auf „Oldtimer“ beziehen. Dies sind Kraftfahrzeuge, die vor mindestens 25 Jahren in Verkehr gebracht wurden und von bestimmten Vorschriften zur technischen Überwachung befreit sind;
- Verkauf von Autoteilen und Zubehör ohne Montage, die den Betrieb des Fahrzeugs direkt beeinflusst;
- Arbeiten, die im Rahmen der Pannenhilfe oder des Abschleppens durch Straßenrettungsdienste oder am Wohnsitz des Kunden erforderlich sind;
- die folgenden Wartungstätigkeiten:
- das Montieren von Reifen, das Wechseln von Rädern und das Ersetzen von Felgen;
- das Auswechseln von Fenstern oder Scheibenwischern;
- die Reinigung
- Das Anbringen oder Ersetzen von Feuerlöschern.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen oder nicht.
Wie können Sie Ihre Kompetenzen nachweisen?
Kompetenzen können auf zwei Arten nachgewiesen werden:
- durch ein Diplom oder ein Zertifikat;
- durch eine Berufserfahrung von 3 Jahren Vollzeit oder 5 Jahren Teilzeit in den letzten 15 Jahren
Wenn Sie weder das eine noch das andere besitzen, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung für branchenübergreifende berufliche Fähigkeiten im Bereich Fahrzeuge (20100) des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen.
Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang
Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?
In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.
Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Welche Fähigkeiten werden in der Prüfung getestet? Auf welche Fächer bezieht sich die Prüfung?
Verwaltungsspezifisches Wissen aus dem Bereich der Kraftfahrzeuge:
- Steuervorschriften;
- Umweltvorschriften;
- soziale Regelungen;
- Regelungen in Bezug auf:
- Betrug mit Kilometerzählern;
- Garantie;
- Ratenverkäufe, Kredite und Versicherungen;
- vertikale Vereinbarungen in der Europäischen Union;
- Verwendung von Handelskennzeichen;
Branchenspezifische Fachkenntnisse:
- Grundkenntnisse in Mechanik, Elektrizität, Physik, Elektronik, Metallografie und Wärmebehandlung, Hydraulik, Pneumatik und Informatik
- Verständnis der technischen Dokumentationen und Informationen von Konstrukteuren, Herstellern und Lieferanten;
- Materialarten, synthetische Materialien, Lacke und Polymerisationstechniken
- Techniken zur Erkennung und Behebung von Mängeln an Fahrzeugen
- Techniken für den Ausbau, die Reparatur und die Einstellung von Teilen, Verbindungstechniken, Reifen, Felgen, Schräglagen, Aufhängungs- und Lenksystemen und Bremssystemen
- technische Vorschriften für Fahrzeuge und Normen für die technische Überwachung
- die ordnungsgemäße Verwendung und Wartung von Geräten und Werkzeugen sowie von Lackierausrüstung und -anlagen.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung ist ein schriftlicher Multiple-Choice-Fragebogen.
Wie meldet man sich an? Gehen Sie die Schritte durch
Alle VerfahrenFragen? Ein Anliegen?
info.jurycentral.dgo6@spw.wallonie.be
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Montag: 14h – 16h
Dienstag : 14h – 16h
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