Zugang zum Beruf des Bäckers und Konditors erhalten
Planen Sie, eine Bäckerei zu eröffnen? Möchten Sie Gebäck herstellen und verkaufen? Oder planen Sie, eine dieser Dienstleistungen zu Ihren bestehenden Aktivitäten hinzuzufügen? In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Fähigkeiten verfügen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Wenn Sie weder einen Abschluss noch Berufserfahrung in diesem Bereich haben, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen.

Für welche Tätigkeiten sind berufliche Fähigkeiten eines Bäckers/Konditors erforderlich?
Per Definition umfasst dies die Herstellung der folgenden Produkte:
- Brotprodukte;
- Backwaren;
- Feingebäck, wie:
- Produkte aus Brandteig oder Blätterteig;
- Baisers;
- die verschiedenen Fettpasten;
- Kekse und Kuchen;
- Petits Fours;
- Torten und Törtchen;
- oder Kuchen.
Wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein neues Unternehmen handelt, müssen Sie neben allen branchenspezifischen Fähigkeiten auch nachweisen, dass Sie über grundlegende Managementkenntnisse verfügen.Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation beraten.
Wie können Sie Ihre Kompetenzen nachweisen?
Kompetenzen können auf zwei Arten nachgewiesen werden:
- durch einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss;
- durch eine ununterbrochene Berufserfahrung von fünf Jahren in den letzten zehn Jahren.
Wenn Sie weder das eine noch das andere besitzen, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung für branchenübergreifende berufliche Fähigkeiten eines Bäckers/Konditors (20043) des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen.
Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang
Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?
In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.
Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Welche Fähigkeiten werden in der Prüfung getestet? Auf welche Fächer bezieht sich die Prüfung?
Rohstoffe
- Gründliche Kenntnis und Beurteilung der Grundrohstoffe (z. B. Mehl, Hefe, Eier, Milch, Fette usw.), der Ergänzungsrohstoffe (z. B. die in Brot und anderen Backwaren zugelassenen Hilfs- und Zusatzstoffe) und der wichtigsten Fertig- und Halbfertigprodukte (z. B. Gebäckpulver, Kuchenpulver, Fondant, Marzipan usw.).
- Definition, Untersuchung und Vergleich von: Qualität, Funktion in der Herstellung, Arbeitserleichterung, Anschaffungs- und Arbeitspreis, Ertrag und Selbstkosten der herzustellenden Produkte; Lagerungsmethoden.
Berufliche Ausrüstung
- Rationelle Ausstattung und Einrichtung der Lager- und Arbeitsräume sowie des Einzelhandelsgeschäfts.
- Begründung für die Auswahl und den Kauf von Öfen und Kühlgeräten, Möbeln und Werkzeugen im Hinblick auf die gewünschte Produktivität im Betrieb.
- Führen einer „Materialakte“.
- Mittel, um in diesen Räumen die gewünschte Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu erreichen.
- Mittel zum Energiesparen.
Theorie und Techniken
- Die Grundrezepte und Herstellungsverfahren, die zur Herstellung der verschiedenen Backwaren dienen.
- Kenntnis der verschiedenen Möglichkeiten, einen Teig zu entwickeln: alkoholische Gärung, Entwicklung durch physikalische Mittel und Entwicklung durch chemische Mittel.
- Untersuchung und ggf. Änderung der Grundrezepte, um: den Mangel an bestimmten Materialien auszugleichen, die Qualität zu verbessern, die gewünschte Produktivität und Rentabilität zu erreichen, Fehler zu erkennen und zu korrigieren, die Rezepte und Arbeitsmethoden im Verhältnis zu den hergestellten Endprodukten zu bewerten, Gefrierverfahren anwenden zu können.
- Anwendung und Entwicklung neuer Techniken: Schätzung, Volumen und Produktion.
- Bedeutung von natürlichen und handwerklichen Produkten.
- Skizzen von Dekorationsmotiven und Dekoration der Produkte.
- Fähigkeit, die Entwicklung neuer Artikel anzuregen und für eine ständige Erneuerung des Sortiments zu sorgen.
Spezifisches Berufsrecht
- Die Gesetzgebung in Bezug auf:
- die Anzeige von Verkaufspreisen,
- die Stempelung von Wiegeinstrumenten,
- den Transport von Backwaren,
- die Versicherung gegen besondere Risiken,
- Rohstoffe,
- die Bedingungen für die Einrichtung und die Ausstattung der verschiedenen Berufsräume,
- die Gerätschaften,
- auf die Zusammensetzung, Herstellung und den Verkauf von verschiedenen Backwaren, Speiseeis und Schokoladenprodukten.
- Die berufsspezifische Wirtschafts- und Steuergesetzgebung.
- Die Sozialgesetzgebung, die für Bäckereien und Konditoreien gilt.
- Die wichtigsten kollektiven Arbeitsverträge und andere Entscheidungen der interessierten paritätischen Unterkommissionen.
- Klassifizierung der Arbeitnehmerkategorien: Kneter, Ofenbediener, Bankarbeiter, Auslieferungsfahrer, Verkaufsfahrer, Lehrling, Hilfsarbeiter, Wartungs- und Reinigungspersonal.
Berufliche Hygiene und Sicherheit
- Besondere Hygienemaßnahmen für Bäckereien und Konditoreien: Sauberkeit der Person und der Kleidung,
- angemessene Beleuchtung und gute Belüftung der Räume,
- Vorsichtsmaßnahmen gegen die verschiedenen Berufskrankheiten,
- Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von Mitteln zur Vernichtung von Schädlingen, Insekten und Nagetieren;
- gesetzliche Hygienebestimmungen.
- Besondere Sicherheitsbestimmungen für Bäckereien und Konditoreien: gesetzliche Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung von Maschinen
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Fragebogen und einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.
Fragen? Ein Anliegen?
info.jurycentral.dgo6@spw.wallonie.be
Sprechstunden :
Montag: 14h – 16h
Dienstag : 14h – 16h
Mittwoch: 9h – 12h
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