Erlangung des Zugangs zu Berufen in den Bereichen Tischlerei und Glaserei

Planen Sie, eine Tätigkeit als Tischler aufzunehmen? Haben Sie vor, sich auf den Einbau von Fensterrahmen, Türen, Fensterläden oder Toren zu spezialisieren? Möchten Sie Ihre bestehenden Aktivitäten erweitern, um eine dieser Dienstleistungen hinzuzufügen? In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Fähigkeiten verfügen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Wenn Sie weder einen Abschluss noch Berufserfahrung in diesem Bereich haben, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen.

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  • Welche Tätigkeiten erfordern Fähigkeiten im Bereich Tischler- und Glaserarbeiten?

    Einige Tätigkeiten erfordern besondere Fähigkeiten in der Durchführung und Reparatur von Tischler- und Glaserarbeiten. Diese Tätigkeiten umfassen die Herstellung, den Einbau und die Reparatur der folgenden Tischlereiprodukte: 

    • Rahmen;
    • Türen;
    • Fensterläden und Jalousien;
    • Tore;
    • Treppen;
    • Veranden;
    • Küchen- und Badezimmermöbel;
    • Verglasung.

    Für andere Tischlerarbeiten, wie z. B. das Verlegen von Parkett oder Paneelen, müssen Sie den Zugang zum Beruf des allgemeinen Tischlers erwerben. 

    Wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein neues Unternehmen handelt, müssen Sie neben den bauspezifischen Fähigkeiten auch nachweisen, dass Sie über grundlegende Managementkenntnisse verfügen.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation beraten.

  • Welche Aktivitäten sind von der Prüfung befreit? 

    Ein Nachweis ist nicht erforderlich für: 

    • Kunstwerke und Mosaiken;
    • den Einbau und Reparatur von Dachfenstern und Oberlichtern, wenn Sie ein Unternehmen sind, das sich auf Dach- und Abdichtungsarbeiten spezialisiert hat;
    • Arbeiten an Trennwänden und abgehängten Decken aus Gipskartonplatten, wenn Sie ein Unternehmen sind, das sich auf das Verlegen von Decken, das Zementieren und das Verlegen von Estrichen spezialisiert hat.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen oder nicht.

  • Wie können Sie Ihre Kompetenzen nachweisen?

    Kompetenzen können auf zwei Arten nachgewiesen werden:

    • durch einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss;
    • durch eine Berufserfahrung von 3 Jahren Vollzeit oder 5 Jahren Teilzeit in den letzten 15 Jahren

    Wenn Sie weder das eine noch das andere besitzen, können Sie ein Zertifikat erhalten, indem Sie die Prüfung der spezifischen beruflichen Fertigkeiten für die Durchführung und Reparatur von Tischlerei- und Glasereiarbeiten (20205) des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen.

  • Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang

    Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?

    In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.

    Die DIPLO-Datenbank konsultieren

    Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?

    Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:

    • der Ehepartner;
    • der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
    • der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
    • ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
    • ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:

    • das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
    • ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
    • ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.

  • Welche Fähigkeiten werden in der Prüfung getestet? Auf welche Fächer bezieht sich die Prüfung?

    Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil umfasst bauspezifisches Verwaltungswissen, während der zweite Teil Ihre beruflichen Fähigkeiten bewertet. Für den ersten Teil können Sie sich an dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Lehrplan orientieren. Für den zweiten Teil geben wir Ihnen einige nützliche Quellen an die Hand, damit Sie sich optimal vorbereiten können. 

    Personen, die bereits Zugang zu einem Beruf im Bauwesen haben, sind vom bauspezifischen Verwaltungsteil befreit. In diesem Fall wird bei der Anmeldung eine Kopie Ihres ZDU-Auszugs verlangt. 

    Teil 1: Bau-spezifisches administratives Wissen

    • Registrierung und Zulassung als Unternehmer;
    • Rechte und Pflichten des Subunternehmers;
    • Regelungen für das öffentliche Auftragswesen;
    • zehnjährige Haftung;
    • erforderliche Versicherungen;
    • Werkvertrag, Rechte und Pflichten des Bauunternehmers und des Bauherrn;
    • Verfahren und Unterlagen zum Einreichen einer Baugenehmigung;
    • Ausführungspläne und Lastenhefte;
    • Überwachung, Kontrolle der Arbeiten und Abnahme;
    • Sicherheitsbestimmungen: Allgemeine Arbeitsschutzordnung, Gesetz über Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sicherheitskoordination und Arbeiten in der Höhe;
    • Qualitätspolitik und Zertifizierung;
    • allgemeine Baukosten und Risikomanagement Baustelle;
    • Überprüfungsrechnung und Planungstechniken;
    • Lesen von Plänen;
    • Umweltvorschriften in Bezug auf Boden und Abfall;
    • Umweltgenehmigung;
    • Anmeldung von Arbeiten.

    Teil 2: Die folgenden Tischlereikenntnisse 

    • administrative Kenntnisse: CE-Kennzeichnung von Tischlereiprodukten und Energieeffizienz von Gebäuden im Zusammenhang mit Tischlerei- und Glasereiaktivitäten 
    • Materialkenntnisse
      • Holzarten und Klassifizierung von Bauholz,
      • Platten aus Holz und auf Holzbasis,
      • Parkett und Bodenbeläge aus Holz oder auf Holzbasis, Produkte zur Behandlung und Pflege
      • Dämm- und Dichtungsmaterialien, 
      • Arten von Glas, Verglasung und Doppelverglasung,  
      • transparente Materialien 
      • Tischlermaterialien;
    • technische Kenntnisse: 
      • Dimensionierung von Strukturen im Zusammenhang mit Tischler- und Glaserarbeiten, 
      • technische Spezifikationen (STS) im Zusammenhang mit den angestrebten Tätigkeiten 
      • Wahl des Glases und des Materials
      • Einbau von Fensterrahmen, Türen, Toren, Treppen im Innen- und Außenbereich, Veranden, Fensterläden und Windschutzscheiben, Küchen- und Badezimmermöbeln, Verglasungen in Fensterrahmen, Glastüren und Trennwänden, Glashandhabung in der Werkstatt und auf der Baustelle und Glasbearbeitung
    • Allgemeine Kenntnisse der technischen Informationsschriften der Wissenschaftlich-technischen Anstalt für das Bauwesen und der Qualitätsstandards im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Bereich Tischler- und Glaserarbeiten.
  • Nützliche Quellen

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    Buildwise

    Unterstützt Baufachleute durch Forschung, Wissen und praktische Unterstützung

    https://www.buildwise.be/fr/

     

    Hout info bois logo.jpgHout Info Bois

    Das belgische Zentrum für technische Informationen und Werbung, das Holz und seine Verwendung fördert.

    https://www.houtinfobois.be/ 
     

    Und alle Bücher, die sich mit den oben aufgelisteten Themen befassen und in Fachbuchhandlungen erhältlich sind.