
Erlangung des Zugangs zum Beruf im Bereich Endbearbeitung (Anstrich, Tapete, Softcover)
Planen Sie, eine Tätigkeit als Maler, Teppichleger oder im Bereich anderer Dekorationsbeläge zu beginnen? Möchten Sie Ihre bestehenden Aktivitäten erweitern, um Endbearbeitungsdienstleistungen hinzuzufügen? In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Fähigkeiten verfügen, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Wenn Sie weder einen Abschluss noch Berufserfahrung in diesem Bereich haben, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss ablegen.

Welche Tätigkeiten erfordern Fähigkeiten im Bereich Endbearbeitung?
- Arbeiten, bei denen Oberflächen mit Farbe, Lack, getönten Transparenten oder weichen Beschichtungen überzogen werden, um Oberflächen zu schützen und/oder zu verschönern;
- Das Verlegen von Tapeten, Malerleinwand und flexiblen Belägen, die auf der gesamten Fläche verklebt werden.
Diese Aufgaben werden in der Regel von Malern oder Dekorationsmalern übernommen.
Wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein neues Unternehmen handelt, müssen Sie neben allen bauspezifischen Fähigkeiten auch nachweisen, dass Sie über grundlegende Managementkenntnisse verfügen.Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation beraten.
Welche Aktivitäten sind von der Prüfung befreit?
Für die Herstellung von Kulissen für Werbung oder Theater ist der Nachweis nicht erforderlich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen oder nicht.
Wie können Sie Ihre Kompetenzen nachweisen?
Kompetenzen können auf zwei Arten nachgewiesen werden:
- durch einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss;
- durch eine Berufserfahrung von 3 Jahren Vollzeit oder 5 Jahren Teilzeit in den letzten 15 Jahren
Wenn Sie weder das eine noch das andere besitzen, können Sie ein Zertifikat erwerben, indem Sie die Prüfung der spezifischen beruflichen Kompetenzen für Endbearbeitung (20207) des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen.
Häufig gestellte Fragen zum Berufszugang
Wie erfahre ich, ob mein Abschluss mir den Zugang zu einem Beruf ermöglicht?
In einer Datenbank sind verschiedene Diplome, Titel und Zertifikate aus der ganzen Welt zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihre Qualifikationen den unternehmerischen Anforderungen genügen. Sie können Ihren Abschluss einsehen, um zu erfahren, zu welchen Aktivitäten er Sie berechtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist nicht dafür zuständig, Ihre Qualifikationen zu bestätigen.
Wer kann außer dem Unternehmer die unternehmerischen Fähigkeiten in das Geschäft einbringen?
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Welche Fähigkeiten werden in der Prüfung getestet? Auf welche Fächer bezieht sich die Prüfung?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil umfasst bauspezifisches Verwaltungswissen, während der zweite Teil Ihre beruflichen Fähigkeiten bewertet. Für den ersten Teil können Sie sich an dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Lehrplan orientieren.
Personen, die bereits Zugang zu einem Beruf im Bauwesen haben, sind vom bauspezifischen Verwaltungsteil befreit. In diesem Fall wird bei der Anmeldung eine Kopie Ihres ZDU-Auszugs verlangtTeil 1: Bau-spezifisches administratives Wissen
- Registrierung und Zulassung als Unternehmer;
- Rechte und Pflichten des Subunternehmers;
- Regelungen für das öffentliche Auftragswesen;
- zehnjährige Haftung;
- erforderliche Versicherungen;
- Werkvertrag, Rechte und Pflichten des Bauunternehmers und des Bauherrn;
- Verfahren und Unterlagen zum Einreichen einer Baugenehmigung;
- Ausführungspläne und Lastenhefte;
- Überwachung, Kontrolle der Arbeiten und Abnahme;
- Sicherheitsbestimmungen: Allgemeine Arbeitsschutzordnung, Gesetz über Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sicherheitskoordination und Arbeiten in der Höhe;
- Qualitätspolitik und Zertifizierung;
- allgemeine Baukosten und Risikomanagement Baustelle;
- Überprüfungsrechnung und Planungstechniken;
- Lesen von Plänen;
- Umweltvorschriften in Bezug auf Boden und Abfall;
- Umweltgenehmigung;
- Anmeldung von Arbeiten.
Teil 2: Fertigkeiten im Bereich Endbearbeitung
- Materialkenntnisse:
- Farben, Lacke, getönte transparente Folien, transparente Holzschutzmittel,
- dekorative Beschichtungen, Tapeten und verschiedene Beschichtungen
- weiche Bodenbeläge
- Materialien zum Überziehen und Imprägnieren
- Hilfsprodukte: Klebstoff, Ausgleichs- und Reparaturmittel, Spachtelmassen, Flüssigkeiten und Schleifmittel.
- technische Kenntnisse:
- technische Spezifikationen (STS) für die Tätigkeiten der Endbearbeitung, der Auswahl der Endbearbeitungsmaterialien und der Hilfsprodukte
- Reinigung, Überprüfung, Analyse und Vorbereitung von Untergründen, Entfernung vorhandener Ausbaumaterialien, einschließlich der Kenntnisse über die Entfernung von asbesthaltigen Beschichtungen und Klebstoffen
- allgemeine Kenntnisse der technischen Informationsschriften der Wissenschaftlich-technischen Anstalt für das Bauwesen und der Qualitätsstandards im Zusammenhang mit Fertigstellungstätigkeiten
Wie läuft die Prüfung ab?
Der administrative Teil ist ein computergestützter Multiple-Choice-Fragebogen. Der berufsbezogene Teil besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.
Fragen? Ein Anliegen?
info.jurycentral.dgo6@spw.wallonie.be
Sprechstunden :
Montag: 14h – 16h
Dienstag : 14h – 16h
Mittwoch: 9h – 12h
Freitag: 9h – 12h081/33.40.00
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Boulevard Cauchy 43
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