Abschaffung der Anforderung von Managementfähigkeiten ab dem 1. Oktober 2025

Abschaffung der Anforderung von Managementfähigkeiten ab dem 1. Oktober 2025
entrepreneuriat réforme
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen potenzielle Unternehmer in Wallonien keine grundlegenden Managementfähigkeiten mehr nachweisen, um eine selbstständige Tätigkeit ausüben zu können. Eine erwartete Reform, die den Zugang zur Unternehmensgründung vereinfachen und den Initiativgeist fördern soll.

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Im Interesse der Modernisierung und Verwaltungsvereinfachung hat die wallonische Regierung beschlossen, die Verpflichtung zum Besitz grundlegender Managementfähigkeiten für alle Personen, die eine gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben möchten, abzuschaffen. Diese Maßnahme tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und gleicht Wallonien an die Reformen an, die bereits in Flandern, Brüssel und anderen europäischen Ländern eingeführt wurden.

Eine überholt gewordene Gesetzgebung

Bisher verlangte die Gesetzgebung von Unternehmern, dass sie Kenntnisse im Management (Buchhaltung, Recht, Handelsmanagement...) über ein Diplom, Berufserfahrung oder das Bestehen einer Prüfung vor dem zentralen Prüfungsausschuss nachweisen mussten. Obwohl dieser Rahmen darauf abzielte, Selbstständige besser auf die Führung ihres Unternehmens vorzubereiten, wurde seine tatsächliche Wirksamkeit, insbesondere bei der Vermeidung von Konkursen, nie nachgewiesen.

Außerdem waren zahlreiche Ausnahmeregelungen möglich - z. B. durch eine Partnerschaft mit einer dritten Person -, wodurch die Verpflichtung sowohl umgehbar als auch ungleichmäßig war. Im Gegensatz dazu haben Länder wie die Niederlande, die diese Anforderung bereits 2001 abgeschafft haben, einen deutlichen Anstieg der Zahl der Unternehmensgründungen verzeichnet, insbesondere bei jungen Menschen und arbeitsmarktfernen Gruppen. Ein ähnlicher Effekt wurde auch in Flandern beobachtet.

Förderung eines günstigeren Umfelds für das Unternehmertum

Diese Reform ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Vereinfachung und Klärung des unternehmerischen Werdegangs in Wallonien. Das Ziel ist klar: Beseitigung unnötiger Hemmnisse bei gleichzeitiger Stärkung der Begleitung von Unternehmern durch Instrumente zur Unterstützung, Ausbildung und Hilfe bei der Gründung.

Durch die Abschaffung dieser Verpflichtung können mehr Kandidaten und Kandidatinnen ihr unternehmerisches Vorhaben in die Tat umsetzen und so dazu beitragen, das wallonische Wirtschaftsgefüge zu dynamisieren, Innovationen zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen.

Die beruflichen Kompetenzen bleiben bestehen

Achtung: Diese Reform betrifft nur die grundlegenden Managementkompetenzen. Die spezifischen beruflichen Kompetenzen bleiben ihrerseits für die Ausübung bestimmter reglementierter Berufe (z. B. Restaurantfachleute, Bäcker und Konditoren, Heizungsinstallateure, Dachdecker usw.) weiterhin verpflichtend.

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