Die SINE-Maßnahme fördert die Wiedereingliederung von sehr schwierig auf dem Arbeitsmarkt zu vermittelnden Arbeitslosen. In diesem Rahmen kann der Arbeitgeber, der eine Bescheinigung als „SINE-Arbeitgeber“ in Anspruch nimmt, eine Reduktion der LSS-Arbeitgeberbeiträge und eine finanzielle Intervention der ONEM bei der Bezahlung des zu bezahlenden Nettogehalts (Wiedereingliederungsunterstützung) beantragen.
Um diese Vorteile in Anspruch zu nehmen, muss vorab beim Öffentlichen Dienst der Wallonie (GDO6 – Direktion für Soziale Wirtschaft) eine „SINE“-Bescheinigung eingeholt werden, welche bestätigt, dass sich der Arbeitgeber im SINE-Anwendungsbereich befindet.
- Der eingestellte Mitarbeiter muss mehrere Kriterien erfüllen.
- Wann ist dieser Schritt zu setzen? Vor der Einstellung.
Welche Arbeitgeber können die SINE-Bescheinigung erhalten?
- Zugelassene Initiativen für soziale Wirtschaft oder Eingliederungsunternehmen gemäß Dekret vom 20. Oktober 2016 über die Zulassung von Initiativen für soziale Wirtschaft und über die Subventionierung von Eingliederungsunternehmen;
- beschützte Werkstätten oder soziale Werkstätten, die der paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten und soziale Werkstätten gehören;
- soziale Immobilienagenturen, wie vom Erlass der wallonischen Regierung vom 17. März 1999 über die Zulassung von sozialen Immobilienagenturen, abgeändert durch den Erlass vom 13. Dezember 2001, vorgesehen;
- Wohnungsgesellschaft öffentlichen Dienstes, vorgesehen durch das Dekret des wallonischen Regionalrates vom 29. Oktober 1988;
- Gesellschaft mit sozialem Zweck, wie in Artikel 661 des Gesetzbuches für Gesellschaften vom 7. Mai 1999 festgelegt;
- lokale Beschäftigungsagentur;
- Arbeitgeber, der Initiativen zur Entwicklung der Beschäftigung im Sektor Nachbarschaftsdienste zu sozialen Zwecken (I.D.E.S.S.) organisiert, zugelassen gemäß Kapitel II des Dekrets der wallonischen Regierung vom 14. Dezember 2006 über die Zulassung und Subventionierung der „Initiativen für die Entwicklung von Beschäftigung im Sektor Nachbarschaftsdienste zu sozialen Zwecken“;
- Arbeitgeber, welcher ein „Unternehmen für die Ausbildung durch Arbeit“-Verfahren organisiert, welches in einem Versetzen in eine echte Arbeitssituation durch die Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen besteht, im Zusammenhang mit einem oder mehreren Berufen mit eventueller Integration von Kursen und Praktika in Unternehmen (EFT-Ausbildungsweg) und welcher als Zentrum für soziale und berufliche Eingliederung gemäß Dekret vom 10. Juli 2013 über Zentren für soziale und berufliche Eingliederung zugelassen ist.
Nach Erhalt dieser Bescheinigung kann der Arbeitgeber eine Reduktion der LSS-Arbeitgeberbeiträge und eine finanzielle Intervention der ONEM bei der Bezahlung des zu bezahlenden Nettogehalts (Wiedereingliederungsunterstützung) beantragen.
Ein Arbeitgeber, der die Vorteile der SINE-Maßnahme in Anspruch nehmen möchte, muss vorab eine Bescheinigung einholen, die festlegt, dass er in den SINE-Anwendungsbereich fällt. Diese Bescheinigung kann per E-Mail an die Adresse economie.sociale@spw.wallonie.be beantragt werden. Dabei ist als Betreff der Name des Antragstellers und davor „SINE“ anzuführen. Eine Papierversion ist nicht erforderlich. Der Austausch erfolgt im Allgemeinen über E-Mail. Die Nachweise sind zudem auch elektronisch zu übermitteln (Status, gescannte Kopie der Zulassung).
In diesem Verfahren sind keine Gebühren vorgesehen.
Gegenwärtig ist die einzige für dieses Verfahren verfügbare Sprache das Französische.
Jede natürliche oder juristische Person, die anlässlich einer Angelegenheit, die sie betrifft, der Ansicht ist, dass eine Verwaltungsbehörde der Wallonie oder der Föderation Wallonie-Brüssel nicht gemäß der Aufgabe des öffentlichen Dienstes, die sie sicherstellen soll, gehandelt hat, kann schriftlich oder vor Ort beim Mediator der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel eine individuelle Beschwerde einbringen.
Diese Beschwerde kann schriftlich an folgende Adresse eingebracht werden:
Médiateur de la Wallonie et de la Fédération Wallonie-Bruxelles
Rue Lucien Namèche, n°54
B-5000 Namur