Eine Zulassung als Zentrum für soziale und berufliche Eingliederung erhalten

Zusammengefasst

Die Zentren für soziale und berufliche Eingliederung (CISP) sorgen für die Ausbildung von Praktikanten unter Anwendung einer spezifischen Pädagogik. Das Instrument der CISP deckt sich mit den Organisationen für die soziale und berufliche Eingliederung (OISP) und den Unternehmen für die Ausbildung durch Arbeit (EFT) und ersetzt diese.

Die Zentren für soziale und berufliche Eingliederung (CISP) müssen vom Öffentlichen Dienst der Wallonie zugelassen sein.

Die von den CISP organisierten Ausbildungswege decken vor allem folgende Bereiche ab: Alphabetisierung, Auffrischung, persönliche Entwicklung, Bauwesen, Horeca, grüne Berufe, persönliche Dienstleistungen, Sekretariat, Handel.

Das vorrangige Ziel eines Ausbildungswegs entspricht einer der folgenden Kategorien:

  • Berufliche Orientierung: strukturierte pädagogische Aktionen, die es dem Praktikanten ermöglichen, verschiedene Alternativen in Betracht zu ziehen, die seine soziale und berufliche Eingliederung fördern oder seinen Plan für Berufliches und Persönliches zu entwerfen und zu bestätigen
  • Grundausbildung: allgemeine oder technische Ausbildung für den Erwerb von Grundkenntnissen, allgemeinen Kompetenzen und Techniken und von Verhaltensweisen, die für die soziale und berufliche Eingliederung nützlich sind und die nicht notwendigerweise mit einem bestimmten Beruf verknüpft sind
  • Berufsvorbereitende Ausbildung: Ausbildung für den Erwerb von Kenntnissen, Kompetenzen und sozialen bzw. berufsbezogenen Verhaltensweisen, die für die Ausübung eines bestimmten Berufs erforderlich sind
Im Detail
Zielpublikum - Details

Die Zentren für soziale und berufliche Eingliederung bestehen in Form einer VoG, eines ÖSHZ oder eines ÖSHZ-Verbands.

Vorteile

Eine Zulassung als Zentrum für soziale und berufliche Eingliederung (CISP) eröffnet das Recht auf finanzielle Unterstützung der Wallonie in Form einer funktionellen Subvention.

Ein zugelassenes CISP nimmt eine Subvention in Anspruch, die durch Multiplizieren der zugelassenen Anzahl von Stunden mit einem einzigen Honorarsatz berechnet wird. Im Jahr 2022 wurde dieser Honorarsatz auf 16,30 € festgelegt. Diese Subvention wird ausschließlich vom FOREM verwaltet.

Prozedur

Die antragstellende Einrichtung kann einen Antrag auf Zulassung spätestens mit 31. August des Jahres, das jenem, für welches die Zulassung beantragt wird, vorangeht, einbringen.

Um seinen Einleitungsbericht zu erstellen, ersucht der Öffentliche Dienst der Wallonie die Kammer für Beschäftigung-Ausbildung des Lebensraums, zu welchem die Kandidateneinrichtung geografisch gesehen gehört, um Stellungnahme. Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Relevanz des oder der angebotenen Ausbildungswege(s) bezüglich Ausbildungsangebot und -bedürfnisse.

Wenn die Stellungnahme des Lebensraums sowie der Einleitungsbericht der Verwaltung positiv sind, wird ein definitiver Einleitungsbericht an den zuständigen Minister übermittelt.

Wenn die Stellungnahme des Lebensraums und/oder der Einleitungsbericht der Verwaltung negativ sind, ersucht letztere um Stellungnahme der CISP-Kommission, bevor ein definitiver Einleitungsbericht an den zuständigen Minister übermittelt wird.

Die endgültige Entscheidung über die Zulassung oder die Ablehnung der Zulassung obliegt dem Regionalen Minister für Beschäftigung.

Die erste Zulassung wird für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Sie kann für einen Zeitraum von sechs Jahren verlängert werden.

Bedingungen

Für eine Zulassung muss eine in Frage kommende Einrichtung vor allem folgende Punkte erfüllen:

  1. sie muss in Form einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemäß Gesetz vom 27. Juni 1921 über Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen gegründet worden sein oder ein öffentliches Sozialhilfezentrum oder eine Vereinigung von öffentlichen Sozialhilfezentren im Sinne des Organgesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren sein;
     
  2. Ausarbeitung eines pädagogischen Projekts, welches insbesondere folgende Elemente festlegt:
    • Aufnahmemodalitäten und bei Bedarf Modalitäten der Neuorientierung des Praktikumsbewerbers;
    • die Modalitäten für die Erstellung eines pädagogischen Vertrags und für die Ausarbeitung des individuellen Ausbildungsprogramms auf Grundlage der Feststellung der Bedürfnisse des Praktikanten;
    • pädagogische Betreuung des Praktikanten und soziale Begleitung;
    • ausbildnerische und partizipative Evaluierung sowie Anerkennung der durch den Praktikumsbewerber erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen;
    • Partnerschaft mit anderen Anbietern von Ausbildungen, Eingliederung oder psychologischer/medizinischer/sozialer Unterstützung, die es dem Praktikanten ermöglichen, sein soziales und berufliches Ziel zu erreichen;
    • die Modalitäten für die Verbreitung des Inhalts des Ausbildungsangebots und vor allem deren Zweck, Ziele, Zielgruppe und Zugangsbedingungen;
    • die Modalitäten für die Erstellung eines Plans für die Zeit nach der Ausbildung des Praktikanten, welcher die Aktionen festlegt, die für die Erreichung der Ziele, die im individuellen Programm des Praktikanten festgelegt sind, erforderlich sind:
       
  3. Organisation eines oder mehrerer Ausbildungswege;
     
  4. Vorlage einer Beschreibung der Mittel und materiellen, personellen und finanziellen Ressourcen, die für die Funktion des Zentrums vorgesehen sind und die es ermöglichen, die Umsetzung des pädagogischen Projekts, die Tragfähigkeit des Zentrums und die Durchführbarkeit der Ausbildungswege zu sichern;
     
  5. wenn es sich um den ersten Antrag auf Zulassung handelt: Umsetzung eines vorläufigen Budgetplans über die Entwicklung der Tätigkeit des Zentrums für die beiden ersten Tätigkeitsjahre;
     
  6. Einfügung in das Instrument der Kooperation für die Eingliederung und Verpflichtung zum Abschluss und der Erfüllung eines Vertrags über die Kooperation mit dem Forem im Sinne des Dekrets vom 12. Januar 2012 über die individualisierte Begleitung von Arbeitssuchenden und über das Instrument der Kooperation für die Eingliederung.

Gleichzeitig mit der Zulassung des Zentrums kann die Regierung einen oder mehrere Ausbildungswege zulassen, sofern diese alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. decken unzureichend erfüllte Ausbildungsbedürfnisse;
  2. gehören zum pädagogischen Projekt des Zentrums;
  3. Einfügung in eine der drei Kategorien von ausgewählten Ausbildungswegen (berufliche Orientierung, Grundausbildung, vertiefende Ausbildung) und Definition des methodologischen Rahmens;
  4. Definition der Ziele des Ausbildungswegs im Bereich Kenntnisse, Kompetenzen und soziale und berufliche Verhaltensweisen in Bezug auf ausgewählte Bezugssysteme;
  5. Vorlage des Programms des Ausbildungswegs mit Definition des Inhalts, der Organisation, der Dauer und des etwaigen Einsatzes von Praktika in Unternehmen;
  6. Angabe der vom Ausbildungsweg betroffenen Zielgruppe.
Kontakte
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Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2382 (nostraId = 142734)
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