Änderungen oder Ergänzungen der besonderen Bedingungen für den Betrieb einer durch Umweltgenehmigung genehmigten Einrichtung vorschlagen oder beantragen

Zusammengefasst

Sie betreiben eine Einrichtung, die durch eine Genehmigung zugelassen ist, und möchten die Bedingungen für den Betrieb Ihrer Einrichtung anpassen? Hier erfahren Sie, wie Sie Änderungen oder Ergänzungen der besonderen Bedingungen für den Betrieb Ihrer Einrichtung vorschlagen oder beantragen können. 

Sobald Ihre Einrichtung per Genehmigung zugelassen ist, sind Sie verpflichtet, alle Betriebsbedingungen einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um allgemeine, sektorale, integrale oder besondere Bedingungen handelt. 

Diese Betriebsbedingungen sind streng. Sie sollen die Auswirkungen bestimmter Projekte der Einrichtung auf die Umwelt so gering wie möglich halten. Sie können zum Beispiel umfassen: 

  • Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen
  • Anforderungen an die Abfallbewirtschaftung
  • Einschränkungen bei Lärm und Gerüchen
  • Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität und des Tierwohls 

 

In welchen Fällen sind die besonderen Bedingungen anzupassen?  

Die besonderen Bedingungen für den Betrieb sind für jede Einrichtung spezifisch. 

Es kann vorkommen, dass Sie als Betreiber nicht mehr in der Lage sind, angemessene Bedingungen zu gewährleisten, um: 

  • a priori eine Gefahr, Belästigung oder Unannehmlichkeit, die von Ihrer Einrichtung ausgeht, zu vermeiden oder zu verringern
  • a posteriori Abhilfe gegen diese Gefahr, Belästigung oder Unannehmlichkeit zu schaffen 

  

Wer ist für die Anpassung der Bedingungen zuständig?  

Die zuständige Behörde ist a priori die Gemeinde, in der sich die Einrichtung befindet. In einigen Fällen kann es sich um den technischen Beamten handeln, der für das Gebiet zuständig ist, in dem sich die Einrichtung befindet. 

Diese zuständige Behörde kann: 

  • die besonderen Bedingungen für den Betrieb einer Initiative ändern
  • die besonderen Bedingungen für den Betrieb auf Ihren Antrag als Betreiber ergänzen. 

  

Wie stellt man einen Änderungsantrag? 

Laden Sie den Antrag/Vorschlag für Ergänzungen oder Änderungen der besonderen Bedingungen, der unter der Rubrik „Formulare“ weiter unten verfügbar ist, herunter und füllen Sie ihn aus. 

Schicken Sie ihn an die zuständige Behörde zurück. 

Achtung

Die besonderen Bedingungen für den Betrieb einer genehmigten Einrichtung müssen geändert werden: 

  • wenn diese Bedingungen nicht mehr geeignet sind, die Gefahr, Belästigung oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden, zu verringern oder zu beheben
  • falls erforderlich, um die Einhaltung der behördlich festgelegten Normen für die Konzentration von Schadstoffen in der Luft (Immission) zu gewährleisten
  • falls erforderlich, um die Einhaltung der Überwachungs- und Berichterstattungsanforderungen für Emissionen aus Anlagen, einschließlich der Emissionen spezifizierter Treibhausgase aus Anlagen, zu gewährleisten 
 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Dies gilt für Betreiber einer Einrichtung, die durch eine Umweltgenehmigung zugelassen ist. 

Die Behörden, die die Genehmigung ausgestellt haben, können aus eigener Initiative Änderungen beantragen, z. B.: 

  • die Gemeinde
  • der technische Beamte 
Prozedur

1. Vorbereitung des Antrags 

Stellen Sie eine vollständige und konforme Akte zusammen, indem Sie: 

  • das Antragsformular ausfüllen (verfügbar unter „Formulare“ unten)
  • die alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen 

  

2. Einreichen des Antrags 

Leiten Sie die Unterlagen an die zuständige Behörde weiter (in der Regel die Gemeinde, in der sich Ihre Einrichtung befindet). 

  

3. Eingang des Antrags 

Die zuständige Behörde hat nach Eingang Ihres Antrags drei Werktage Zeit, um ihn an den territorial zuständigen technischen Beamten weiterzuleiten. 

  

4. Bearbeitung des Antrags 

 Der technische Beamte erledigt innerhalb von 30 Kalendertagen Folgendes

  • Er entscheidet, ob eine öffentliche Untersuchung durchgeführt werden soll
  • Er konsultiert andere Stellen zur Stellungnahme
  • Er analysiert Ihren Antrag 

Wenn sich eine öffentliche Anhörung als zweckmäßig erweist, fordert der technische Beamte die beteiligte(n) Gemeinde(n) auf, eine öffentliche Anhörung für die Dauer von 15 Kalendertagen durchzuführen. Anschließend haben die Gemeinde(n) 10 Kalendertage Zeit, um den Bericht über die öffentliche Untersuchung zu verfassen und an den technischen Beamten zu senden. 

  

5. Analyse und Bericht 

Der technische Beamte verfasst auf der Grundlage der Stellungnahmen und des Berichts über eine etwaige Untersuchung seinen Bericht und schickt ihn an die zuständige Behörde. 

Hinsichtlich der Fristen stehen ihm 50 Kalendertage zur Verfügung: 

  • ab der Einleitung des Verfahrens, wenn keine öffentliche Untersuchung durchgeführt werden muss
  • ab dem Eingang des Berichts über die öffentliche Untersuchung, wenn diese stattgefunden hat 

Der technische Beamte teilt dem Betreiber mit, dass er seinen Bericht an die zuständige Behörde weiterleitet. 

  

6. Information über Änderungen der Betreibererlaubnis und Entscheidung 

Die zuständige Behörde übermittelt dem Betreiber den Bericht des technischen Beamten innerhalb von 10 Kalendertagen

Der antragstellende Betreiber kann innerhalb von 10 Kalendertagen seine Anmerkungen schicken oder eine Anhörung beantragen. 

Die zuständige Behörde trifft ihre endgültige Entscheidung und teilt sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Berichts mit: 

  • dem Betreiber
  • dem territorial zuständigen technischen Beamten
  • oder der Gemeinde 

  

7. Kommunikation und Aushang 

 Die Gemeinde(n) hat (haben) 10 Kalendertage Zeit, um die Entscheidung auszuhängen. Der Aushang der Entscheidung ist 20 Kalendertage lang öffentlich zugänglich

Bedingungen

Die besonderen Bedingungen für den Betrieb sind für jede Einrichtung spezifisch. Sie können nach dem im Folgenden erläuterten Verfahren geändert werden. 

Allgemeine, sektorielle und integrale Bedingungen können über dieses Verfahren vom Betreiber NICHT geändert werden. Sie werden durch Erlass der Wallonischen Regierung geändert. Alle Einrichtungen müssen sie einhalten, wenn sie gelten, ohne dass ihre Genehmigung geändert wird. 

Kontakte
Dienste
Kontaktieren Sie die Direktion Lüttich der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Die Gemeinde, in der sich das Niederlassungsprojekt befindet (nur auf Französisch verfügbar)
Kontaktieren Sie die Direktion Mons der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Namur-Luxemburg der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Charleroi der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3094
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