Sie möchten Ihre gesamte oder einen Teil Ihrer durch Erklärung oder Umweltgenehmigung genehmigten Einrichtung an einen anderen Betreiber abtreten?
Es ist nicht nötig, ein neues Genehmigungs- oder Meldeverfahren einzuleiten. Die für Ihre Einrichtung erhaltene Genehmigung oder die abgegebene Erklärung bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
Abtretung vom Genehmigungsinhaber an den zukünftigen Betreiber
Nur eine gemeinsame Abtretungsmitteilung muss formalisiert werden zwischen:
- Ihnen: dem Überlasser als derzeitiger Inhaber der Genehmigung und
- dem Übernehmer, auch Zessionar oder zukünftiger Betreiber genannt
Sie bleiben Inhaber der Genehmigung und der damit verbundenen Pflichten, bis die Übertragung von der zuständigen Behörde formell bestätigt wurde.
Füllen Sie zusammen mit dem Übernehmer offiziell den Abtretungsantrag (siehe Rubrik Formulare) aus und schicken Sie ihn an die Gemeinde, in der sich die ganz oder teilweise abgetretene Einrichtung befindet.
Dieser Abtretungsantrag ist kostenlos.
Solange die Abtretung nicht formalisiert wurde, haften der Überlasser und der Übernehmer gesamtschuldnerisch für eventuell auftretende Umweltschäden.
Dasselbe gilt, wenn eine Sicherheit (Bankbürgschaft) vorgeschrieben ist. Der Überlasser und der Übernehmer bleiben gesamtschuldnerisch haftbar, solange das neue Sicherungsrecht noch nicht bestellt ist.
- Der Überlasser, der eine Umweltgenehmigung oder eine Umwelterklärung besitzt
- Der Übernehmer, der auch als künftiger Betreiber der gesamten oder eines Teils der durch die Genehmigung oder Erklärung genehmigten Einrichtung bezeichnet wird
Der Überlasser oder der Übernehmer kann sein:
- ein Bürger
- ein Unternehmen:
- eine natürliche Person (Selbstständiger)
- eine juristische Person (KMU und Großunternehmen)
Kein neues Verfahren zur Beantragung einer Umwelt- oder Einzelgenehmigung oder einer Umwelterklärung einzuführen.
1. Laden Sie das Formular herunter, das Sie unten unter „Formulare“ finden, und füllen Sie es aus.
Überlasser und Übernehmer müssen das Formular gemeinsam ausfüllen.
Vergessen Sie bei einer Teilabtretung nicht den Beschreibungsplan der Einrichtung.
2. Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Gemeinde ein, in der sich die Einrichtung befindet.
Die Unterschrift muss von dem oder den Bevollmächtigten stammen, die das Unternehmen offiziell vertreten und es verpflichten können.
Die Gemeinde übernimmt die Aufgabe, die Übertragung Ihrer Einrichtung (Klasse 1 oder 2) dem technischen Beamten mitzuteilen.
Sie übernimmt die Umwelterklärungen.
Der Überlasser und der Übernehmer müssen die Abtretung gemeinsam über das Formular für die Abtretung beantragen.
Sie geben an:
- ihre jeweiligen Daten
- Daten und Identifizierung der abgetretenen oder gemeinsam genutzten Einrichtung
- die Liste der Genehmigungen,
- die von der
- Gültigkeit der Abtretung betroffen sind
- die Art der beantragten Abtretung: vollständig oder teilweise
Bei einer Teilabtretung enthält der Abtretungsantrag:
- einen aktualisierten Beschreibungsplan der Einrichtung, der die Elemente der Abtretung enthält, wie:
- abgetretene oder gemeinsam genutzte Gebäude
- abgetretene oder gemeinsam genutzte Einrichtungen und Aktivitäten
- abgetretene oder gemeinsam genutzte Lager für Substanzen
- abgetretene oder gemeinsam genutzte Wasserableitungen
- abgetretene oder gemeinsam genutzte Wassereinleitungen
- abgetretene oder gemeinsam genutzte Luftableitungen
Jedes seiner abgetretenen oder gemeinsam genutzten Elemente wird im Abtretungsantrag genau aufgelistet.
Alle Informationen, die Sie eintragen müssen, sind im „Formular zur Abtretung“ aufgeführt, das Sie unten unter „Formulare“ herunterladen können.
- Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung (auf französisch)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über das Verfahren und die verschiedenen Maßnahmen zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung
- Ministerialerlass vom 6. Juni 2019 zur Erstellung eines Formulars bezüglich der Abtretung