Entschädigungen erhalten, wenn Bauarbeiten meine Aktivitäten beeinträchtigen

Zusammengefasst

Sind in Ihrer Gemeinde Arbeiten geplant, die die Öffnung von Straßen erfordern? Wird der Zugang zu Ihrem Geschäft, Ihrem Büro oder dessen Parkplätzen beeinträchtigt? Die Wallonie entschädigt kleine Unternehmen, die von Arbeiten auf öffentlichen Straßen betroffen sind.

Achtung

Antrag über die mobile App 

Alle Anträge müssen ausschließlich über unsere mobile App gestellt werden (siehe detailliertes Verfahren).

Beginn der Entschädigung 

Mit dem ersten Foto der Beeinträchtigung, das Sie mit der App aufnehmen, beginnt die Frist von mindestens 20 Tagen, um die Entschädigung zu erhalten. Dieses Datum kann nicht rückwirkend sein. Es werden nur Fotos akzeptiert, die mit der App aufgenommen wurden, da sie den Ort und die Zeit des Fotos bestätigen.

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Alle Unternehmen (einschließlich Selbstständige):

  • mit weniger als 10 Arbeitnehmern
  • deren Tätigkeit Kundenkontakt erfordert
  • die an der Adresse der Arbeiten eine bei der ZDU registrierte Niederlassungseinheit haben

Ausgenommen:

  • gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen, die sich in Konkurs, Auflösung oder Liquidation befinden
Vorteile

Die Ausgleichszahlung beträgt 100 € pro Tag, an dem Ihre Tätigkeit beeinträchtigt wird.

Sie ist auf 7.000 € pro Jahr (70 Tage Beeinträchtigung) begrenzt.

Prozedur

Die Akte kann vom Geschäftsführer, einem Arbeitnehmer oder sogar von einer Person ohne Verbindung zum Unternehmen eingereicht werden. Allerdings muss diese Person den Fall weiter betreuen.

Installation der notwendigen Anwendungen

Sie benötigen ein Smartphone, um Ihren Antrag auf Ausgleichszahlungen einzureichen.

Installieren Sie die Apps itsme® und WALLINCO.

Eröffnen eines Falls

Die Arbeiten müssen nicht begonnen haben, um Ihren Fall in der App zu eröffnen. 

Öffnen Sie die WALLINCO-App und melden Sie sich mit itsme® an. Weitere Informationen zur Verwendung von itsme®.

  1. Erstellen Sie einen Fall und geben Sie die Unternehmensinformationen ein
    • Die Unternehmensnummer und die Nummer der Einrichtung
    • Eine Kontonummer
  2. Machen Sie ein Foto von der Ankündigung der Baustelle (Schild, offizielles Schreiben).

Melden der Beeinträchtigung

Sobald die Bauarbeiten Ihre Aktivitäten beeinträchtigen, eröffnen Sie den Fall und melden die Beeinträchtigung, indem Sie ein Foto machen, auf dem sowohl das Gebäude als auch die Beeinträchtigung zu sehen sind.

  • Der Countdown für die mindestens 20 Tage beginnt, wenn Sie das 1. Foto der Beeinträchtigung machen.
  • Es ist möglich, mehrere aufeinanderfolgende Beeinträchtigungen innerhalb derselben Akte zu melden. 

Eingabe von Nachweisen in die Akte

Machen Sie neue Fotos in dem von der App vorgegebenen Rhythmus: mindestens 3 Fotos der Beeinträchtigung, die an verschiedenen Tagen in einem Zeitraum von 5 Tagen aufgenommen wurden.

  • Alle Fotos müssen mit WALLINCO aufgenommen werden, um ihre Geolokalisierung zu ermöglichen.
  • Es ist ganz normal und wird auch akzeptiert, dass ähnliche Fotos entstehen.

Abschluss der Beeinträchtigung

Schließen Sie nach Abschluss der Arbeiten die Beeinträchtigung in der App ab. 

 

Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie im Leitfaden.

Bedingungen

Dauer

Die Arbeiten beeinträchtigen Ihre Aktivitäten an mindestens 20 aufeinanderfolgenden Tagen.

Erlittene Beeinträchtigung (Belästigung)

Es müssen Straßenöffnungsarbeiten vorliegen, die den Zugang zu Ihrer Einrichtung oder ihrem Parkplatz erschweren oder sogar unmöglich machen. Sie müssen von mindestens einer der folgenden drei Beeinträchtigungen betroffen sein:

  1. Beeinträchtigung für Fußgänger: Es ist sehr schwierig, zu Fuß zu Ihrer Einrichtung zu gelangen;
  2. Beeinträchtigung in Zusammenhang mit dem Parken:
    1. Ihr Privatparkplatz ist aufgrund von Bauarbeiten nicht zugänglich.
    2. Die Parkplätze unmittelbar vor Ihrem Geschäft sind infolge der Bauarbeiten nicht zugänglich.

Eine bloße Umleitung gilt nicht als Beeinträchtigung.

Obergrenzen

  • Sie haben den Höchstbetrag der Entschädigung, der sich auf 7.000 € pro Jahr beläuft, nicht erreicht.
  • Sie haben den Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen von 200.000 € pro Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren nicht erreicht. Die Liste der Beihilfen, die den De-minimis-Verordnungen unterliegen, finden Sie auf der Plattform für Unternehmensbeihilfen
Nützliche Dokumente
Nützliche Links
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Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3023 (nostraId = 142808)
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