Entschädigungen bei Bauarbeiten in meiner Straße
Ist Ihr Geschäft von Bauarbeiten betroffen? Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie Entschädigungen zum Ausgleich von Umsatzeinbußen aufgrund von Baustellen auf öffentlichen Straßen, die Ihr Geschäft beeinträchtigen, erhalten.
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Was bedeutet Ausgleichszahlungen?
Ausgleichszahlungen sind eine finanzielle Unterstützung für Geschäfte, Unternehmen und Selbstständige, deren Tätigkeit an mindestens 20 aufeinanderfolgenden Tagen durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie 100 € pro Tag erhalten, bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 € pro Jahr.
- ACHTUNG
- Alle Anträge müssen ausschließlich über unsere mobile Anwendung gestellt werden (siehe detailliertes Verfahren).
- Mit dem ersten Foto der Beeinträchtigung, das Sie mit der App aufnehmen, beginnt die Frist von mindestens 20 Tagen, um die Entschädigung zu erhalten. Dieses Datum kann nicht rückwirkend sein. Es werden nur Fotos akzeptiert, die mit der App aufgenommen wurden, da sie den Ort und die Zeit des Fotos bestätigen. Für wen? Wie? Entdecken Sie die Details
Alle VerfahrenHäufig gestellte Fragen
Was gilt als Beeinträchtigung?
Eine Beeinträchtigung im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen ist eine durch Arbeiten auf öffentlichen Straßen verursachte Störung, die sich direkt auf die Tätigkeit eines Unternehmens auswirkt.
Wir akzeptieren drei Arten von Beeinträchtigung:
Beeinträchtigung für Fußgänger
Wenn der Zugang zu Ihrem Unternehmen zu Fuß stark beeinträchtigt ist, bedeutet dies, dass es für die Kundschaft sehr schwierig ist, Sie zu erreichen. Nicht jede Arbeit auf einer öffentlichen Straße führt zu einer Beeinträchtigung. Wenn die Arbeiten einen reibungslosen Fußgängerverkehr ermöglichen, könnte Ihr Antrag auf Entschädigung abgelehnt werden.
Beeinträchtigung öffentlicher Parkplätze
Wenn die Parkplätze in unmittelbarer und direkter Nähe Ihres Unternehmens nicht zugänglich sind, stellt dies ein Hindernis dar. Wenn jedoch nur ein geringer Prozentsatz der Parkplätze nicht benutzbar ist, wird dies nicht als Beeinträchtigung angesehen.
Beeinträchtigung privater Parkplätze
Wenn der für die Kundschaft vorgesehene Privatparkplatz Ihres Unternehmens nicht zugänglich ist, können Sie eine Entschädigung verlangen, unabhängig davon, wie weit der Parkplatz von Ihrem Unternehmen entfernt ist.
Damit ein Unternehmen eine Entschädigung erhalten kann, müssen die Bauarbeiten die wichtigste und direkte Ursache für die Beeinträchtigung sein. Sekundäre Beeinträchtigungen wie Staub, Lärm oder eine Umleitung reichen nicht aus, um eine Entschädigung zu rechtfertigen.
Jeder Antrag wird einzeln geprüft, d. h. zwei in der Nähe befindliche Unternehmen können unterschiedlich von den Bauarbeiten betroffen sein und nicht in gleicher Weise von der Entschädigung profitieren.
Wie weist man eine Beeinträchtigung nach?
Um eine Beeinträchtigung nachzuweisen, müssen Sie regelmäßig Beweise für die Störung vorlegen. Konkret bedeutet dies, dass Sie uns alle fünf Tage drei Fotos zur Verfügung stellen müssen. Diese Fotos, die auch Datum und Standort enthalten, zeigen die Beeinträchtigung, auch wenn die Arbeiten laut den öffentlichen Behörden eigentlich abgeschlossen sein sollten.
Es ist sehr wichtig, dass Sie dieses Verfahren einhalten, da wir Ihren Antrag ohne diese Nachweise nicht genehmigen können.
Wie wird sichergestellt, dass das Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte hat?
Um das Kriterium von 10 Beschäftigten zu beurteilen, prüfen wir die Gesamtzahl der vom Unternehmen beschäftigten Personen, die beim LSS gemeldet sind, unabhängig von ihrer Arbeitszeitregelung. Dies schließt Studierende, Zeitarbeitskräfte und Auszubildende ein. Wenn das Unternehmen Tochterunternehmen hat, müssen auch die Beschäftigten der Muttergesellschaft und der Tochterunternehmen gezählt werden. Eine Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen, über das das Unternehmen eine entscheidende Kontrolle ausübt, sei es rechtlich oder faktisch.
Wann legt man seine Akte an?
Um zu wissen, wann Sie Ihre Akte anlegen müssen, ist es wichtig, zwischen zwei Schritten zu unterscheiden: dem Anlegen der Akte und dem Melden der Beeinträchtigung.
- Erstellen der Akte: Sie können Ihre Akte anlegen, sobald die Arbeiten angekündigt werden, was spätestens 15 Tage vor Beginn der Arbeiten geschehen muss. Die Arbeiten müssen nicht begonnen haben, um eine Akte mit den Informationen über Ihr Unternehmen anzulegen.
- Melden der Beeinträchtigung: Die Meldung der Beeinträchtigung bestimmt den Beginn des Entschädigungsverfahrens und startet den Countdown der mindestens 20 Tage, die für den Anspruch auf Entschädigung erforderlich sind. Sie müssen die Beeinträchtigung am ersten Tag, an dem sie auftritt, melden.
Es ist möglich, mehrere aufeinanderfolgende Beeinträchtigungen in einer Akte zu melden. Wenn beispielsweise die Bauarbeiten Ihr Geschäft zu einem bestimmten Zeitpunkt weniger als 20 Tage lang stören, eine andere Phase der Bauarbeiten aber länger als 20 Tage dauert, können Sie diese aufeinanderfolgenden Beeinträchtigungen melden, um eine Entschädigung zu erhalten.
Wer kann einen Fall eröffnen?
Jede beliebige Person kann auf ihrem Smartphone einen Fall eröffnen: der Geschäftsführer, ein Angestellter, ein Familienmitglied oder sogar eine Person außerhalb des Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, dass der Fall von einer einzigen Person betreut wird.
Beispielsweise kann ein Student oder eine Studentin die Anträge von mehreren Händlern verwalten, die von Bauarbeiten im selben Gebiet betroffen sind. Außerdem kann eine lokale Behörde ein Smartphone verleihen, um mehrere Anträge zu erstellen und zu verfolgen, auch wenn diese von verschiedenen Personen verwaltet werden.
Welche Kriterien muss ein gültiges Foto erfüllen?
Damit ein Foto im Rahmen der Ausgleichszahlungen als gültig angesehen wird, muss es mehrere Kriterien erfüllen:
- Nehmen Sie die Fotos mit der WALLINCO-App auf. Die App lokalisiert jedes Foto geografisch und versieht es mit einem Zeitstempel, was für den Nachweis der Kontinuität der Beeinträchtigung von entscheidender Bedeutung ist.
- Arten von Beeinträchtigungen:
- Bei einer Beeinträchtigung für Fußgänger muss das Foto die Fassade der betroffenen Einrichtung zeigen.
- Bei einer Beeinträchtigung öffentlicher Parkplätze muss das Foto ebenfalls die Fassade der betroffenen Einrichtung zeigen.
- Bei einer Beeinträchtigung privater Parkplätze können die Fotos aus der Ferne aufgenommen werden, müssen die Beeinträchtigung aber immer mit dem Unternehmen in Verbindung bringen.
- Nehmen Sie keine Fotos von anderen Fotos oder von Computer- oder Telefonbildschirmen auf. Diese Fotos werden nicht akzeptiert, da sie keine Möglichkeit bieten, das Datum oder die Geolokalisierung zu überprüfen.
- Ermitteln Sie anhand des Kalenders der Anwendung, wann Sie die Fotos aufnehmen müssen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte umgehend an uns, damit Ihr Antrag nicht als unvollständig erklärt wird.
Wenn Sie sich an diese Kriterien halten, stellen Sie sicher, dass Ihre Fotos als gültige Beweise für die Beeinträchtigung Ihres Unternehmens akzeptiert werden.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung?
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind folgende:
- Die Aktivitäten werden nicht wie in den Vorschriften definiert beeinträchtigt: Dies bedeutet, dass die laufenden Arbeiten die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nach den in den Vorschriften festgelegten Kriterien nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Das Unternehmen hat keine Niederlassungseinheit an der Adresse der Arbeiten registriert: Um für eine Entschädigung infrage zu kommen, muss das Unternehmen eine Niederlassungseinheit haben, die an der Adresse, an der die Arbeiten stattfinden, offiziell registriert ist.
- Anhand des Fotos lässt sich nicht überprüfen, wie sich die Beeinträchtigung auf die Aktivitäten auswirkt: Die vorgelegten fotografischen Beweise reichen nicht aus, um zu belegen, dass die Arbeiten tatsächlich den Geschäftsbetrieb stören.
Achten Sie also darauf, dass Sie alle Bedingungen erfüllen, bevor Sie einen Antrag stellen.
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Kontaktieren Sie die Abteilung für Ausgleichszahlungen
support@indemnites-compensatoires.be
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Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr
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