
Das von Walonie Entreprendre vergebene Darlehen „Coup de pouce“ ermöglicht es Privatpersonen, wallonischen Unternehmen und Selbstständigen Geld zur Finanzierung ihrer Aktivitäten zu leihen. Im Gegenzug erhalten sie einen Steuervorteil in Form einer jährlichen Steuergutschrift, die sich in den ersten vier Jahren auf 4 % und in den darauf folgenden Jahren auf 2,5 % beläuft. Die Regelung, die sich als wirksam erwiesen hat, wird bis zum 31. Mai 2026 verlängert.
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Um eine Antwort auf die zu geringe Eigenkapitalausstattung von KMU zu finden und die Neuausrichtung der Wallonie zu unterstützen, wurde das Darlehen „Coup de Pouce“ 2021 vollständig überarbeitet, um es sowohl für die Darlehensgeber als auch für die Begünstigten attraktiver zu machen.
Dank des steuerlichen Anreizes und der flexiblen Darlehensbedingungen hat die Regelung seither zahlreichen Unternehmen geholfen, gegründet zu werden, zu wachsen oder schwierige Zeiten zu überstehen.
Nach der Verlängerung läuft die Regelung nun bis zum 31. Mai 2026.
Modalitäten der Regelung
Beispiel: Jean möchte seinem Bruder, der sein Geschäft vergrößern möchte, 10.000 € (über 6 Jahre) leihen. Jean kann also eine Steuergutschrift von 4 % in den ersten vier Jahren (d. h. 400 € pro Jahr) und von 2,5 % in den letzten beiden Jahren (d. h. 250 € pro Jahr) erhalten, d. h. eine Steuergutschrift von insgesamt 2.100 €.
1. Zulässige Höchstgrenzen
- 250.000 € pro Kreditnehmer
- 125.000 € pro Kreditgeber
2. Laufzeit
Die Laufzeit des „Coup de Pouce“-Darlehens kann 4, 6, 8 oder 10 Jahre betragen.
3. Termin- oder Ratenzahlungen
Es gibt zwei Möglichkeiten für beide Parteien:
- Entweder Sie zahlen das gesamte Kapital am Ende der Kreditlaufzeit auf einmal zurück;
- oder Sie entscheiden sich für ein Tilgungsdarlehen mit (wahlweise) vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Rückzahlungen des Kapitals über die vorgesehene Laufzeit.
4. Vorzeitige Rückzahlung möglich
Das aktuelle „Coup de pouce“-Darlehen ermöglicht eine vorzeitige Rückzahlung der geliehenen Mittel.
5. Öffentliche Garantie für Privatdarlehen ist vorgesehen
Die Regelung sieht eine 30-prozentige Rückzahlungsgarantie der Region in bestimmten Fällen wie Konkurs, gerichtliche Reorganisation, Auflösung oder freiwillige oder zwangsweise Liquidation des Darlehensnehmers vor.