![Weniger Verwaltungsaufwand für Wandergewerbe und Jahrmarktsaktivitäten](/files/economie/Actualit%c3%a9s%20hors%20directions/March%c3%a9%20l%c3%a9gumes_(c)AdobeStock.jpg?t=lg)
Die Wallonische Regierung hat den Vorentwurf eines Dekrets sowie den Entwurf eines Erlasses zur Vereinfachung der Organisation von Wandergewerbe und Jahrmarktsaktivitäten in der Wallonie genehmigt. Diese Entscheidung ist Teil des regionalen Bestrebens, den Verwaltungsaufwand für Selbstständige zu verringern.
Diese Reform führt zur Abschaffung der Verpflichtung, für die Ausübung dieser Tätigkeiten einen Ausweis für „Straßenhändler“ oder „Schausteller“ zu erwerben. Dies wird als überflüssig (andere Kontrollen existieren neben dieser) und kostspielig angesehen. Bisher mussten Straßenhändler und Schausteller diese Genehmigungen bei den zugelassenen Unternehmensschaltern einholen, was mit erheblichen Kosten verbunden war: 150 € für Arbeitgeberzulassungen und 100 € für Angestellte.
Selbstständige werden diese Tätigkeiten bald ausüben können, indem sie einfach bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen angemeldet werden. Andere Aufsichtsbehörden können somit weiterhin schnell und effizient ihre Einhaltung überprüfen.
Diese Verwaltungsvereinfachung wird den betroffenen Selbstständigen Einsparungen ermöglichen und gleichzeitig Ressourcen in der wallonischen Verwaltung freisetzen, die sich auf vorrangige Aufgaben wie die Bekämpfung von Sozialbetrug konzentrieren kann.
Außerdem sei daran erinnert, dass das Wirtschaftsgesetzbuch bereits mehrere Bestimmungen enthält, die den Verbraucher schützen, insbesondere im Rahmen des Wandergewerbes.
Der Text schließt sich an ähnliche Reformen an, die vor einigen Monaten in Flandern und Brüssel verabschiedet wurden.
Diese Maßnahmen werden die Fähigkeit der Gemeinden, ihre Märkte und Jahrmärkte über die bestehenden Gemeindeverordnungen zu verwalten, nicht beeinträchtigen.
Aktualisiert am 20. Dezember 2024
Die Reform ist am 20. Dezember 2024 in Kraft getreten.