
Seit dem 17. Juli 2025 sind neue Anträge auf Zertifizierung von Dienstleistern für das System der Unternehmensgutscheine ausgesetzt. Diese Maßnahme soll eine gründliche Bewertung des Systems ermöglichen, um den Erwartungen der Begünstigten besser gerecht zu werden und die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
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Anträge auf Zertifizierung neuer Dienstleister für das System „Chèques-Entreprises” sind seit dem 17. Juli 2025 ausgesetzt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die derzeitige Funktionsweise des Systems zu bewerten und Anpassungen in Betracht zu ziehen, um den Bedürfnissen der Begünstigten besser gerecht zu werden.
Damit werden zwei Ziele verfolgt: die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Unterstützung in einem sich ständig verändernden wirtschaftlichen Umfeld relevant bleibt.
Diese Maßnahme betrifft nur neue Anträge auf Zertifizierung in den folgenden Bereichen: Gründung (Beratung und Schulung), Wachstum, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Übertragung, Innovation und Internationalisierung.
Wichtiges zum Merken
- Während dieses Zeitraums können keine neuen Anträge auf Anerkennung als Organisation oder Validierung der Fachkompetenz gestellt werden.
- Anträge, die bereits vor dem 17. Juli 2025 gestellt wurden, werden weiterhin nach den geltenden Verfahren bearbeitet.
- Bereits zertifizierte Dienstleister behalten ihren Status und können ihre Dienstleistungen weiterhin anbieten.
- Bei auslaufenden Zertifizierungen müssen die Dienstleister nichts unternehmen: Die Verwaltung kümmert sich um die Nachverfolgung und entscheidet über die Verlängerung.
Diese Aussetzung betrifft nicht die Verwendung von Schecks: Die Begünstigten können weiterhin Anträge über bereits zertifizierte Dienstleister stellen.
Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald das Zertifizierungsverfahren wieder aufgenommen wird. In der Zwischenzeit stehen die üblichen Kontaktkanäle weiterhin zur Verfügung.