Beantragen einer Ausfuhrgenehmigung für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck

Zusammengefasst

Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter und -Technologien) sind Produkte, die eine friedliche Anwendung wie die Energiegewinnung, aber auch eine nicht-friedliche Anwendung wie die Herstellung von Waffen haben können. Aufgrund dieser Risiken wird ihre Ausfuhr streng kontrolliert und erfordert eine Lizenz.

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Im Detail
Zielpublikum - Details

Unternehmen (einschließlich Universitäten und Forschungszentren) mit Hauptsitz in der Wallonie 

Prozedur

Anträge auf Genehmigungen müssen elektronisch über die eLicensing-Plattform eingereicht werden. 

Délais

Es gibt keine vorgegebenen Bearbeitungsfristen. Je nach Sensibilität und Komplexität des Falles beträgt die Bearbeitungszeit zwischen einer Woche und mehreren Wochen. 

Bedingungen
  • Den Firmensitz in der Wallonie haben
  • Einige Güter und Technologien erfordern im Vorfeld eine Verbringungsgenehmigung, um in die EU exportiert werden zu können. Die Liste dieser Güter und Technologien ist in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021/821 zu finden.

Für die Einzelausfuhrgenehmigung müssen Sie das Zielland, den Endverwender und die Menge der auszuführenden Waren kennen und dies auf dem Genehmigungsantrag deutlich angeben. Die Einzelgenehmigung ist nur für das Zielland, den Endnutzer und die Menge gültig, die im Antrag angegeben sind.

Bei der Sammelausfuhrgenehmigung muss die Menge der auszuführenden Güter nicht im Antrag angegeben werden. Die Sammelgenehmigung gilt für mehrere Zielländer (mit Ausnahme einer Liste von Ländern, die eindeutig ausgeschlossen sind) und für eine unbegrenzte Menge an Material.

 

Die Genehmigung ist in der gesamten Europäischen Union zwei Jahre lang gültig. Wenn die Genehmigung abgelaufen ist, wird sie nicht automatisch verlängert. Es muss ein neuer Antrag auf eine Genehmigung gestellt werden (auch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer). 

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Verwaltungsschritt Nr. : 4131
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