Diese Maßnahme zielt auf die Unterstützung der internationalen kollektiven Forschung in zugelassenen wallonischen Forschungszentren zugunsten von wallonischen KMUs und KMUs in Partnerländern des Programms ab. Die kollektive Forschung ist eine vorwettbewerbliche Forschung, die zum Nutzen einer industriellen Gemeinschaft durchgeführt wird, welche durch einen Lenkungsausschuss innerhalb des Projekts repräsentiert wird.
Die Finanzierung zielt auf die Umsetzung zweier Ergebnisse ab:
Ergebnis 1:
Im Projekt muss es um die Beherrschung einer innovativen Technologie oder eines innovativen Verfahrens gehen, für das eine von wallonischen Industrien ausgehende Nachfrage besteht. Die Früchte der Forschung müssen so vielen Industriellen wie möglich Profit einbringen und beim Abschluss des Projekts großzügig verteilt werden.
Ergebnis 2:
Das Projekt fördert die Aneignung oder Steigerung von technologischen Kompetenzen und Kenntnissen der zugelassenen Forschungszentren in den für das wallonische wirtschaftliche Gefüge relevanten Thematiken.
Der Projektträger ist ein zugelassenes Forschungszentrum.
In möglicher Partnerschaft mit einer Universität und einer Hochschule.
Die Form der Unterstützung besteht in der Gewährung von Beihilfen, die von der Verwaltung für zugelassene Forschungszentren zu 75 % und für Universitäten und Hochschulen zu 100% finanziert werden.
Das Budget umfasst:
- Die Kosten für das Forschungspersonal;
- Die Betriebskosten;
- Die Kosten für die Anschaffung und Abschreibung von Forschungsgeräten;
- Die pauschalen Verwaltungskosten;
- Die Kosten in Verbindung zu einer möglichen Zulieferung;
- Die Kosten für Dienstreisen;
Die Vereinbarung hat eine Dauer von zwei Jahren.
Die tragenden Kandidaten des Projektes sind eingeladen, ihr Vorhaben, einen Antrag einzureichen, anzuzeigen, indem sie die Verwaltung kontaktieren, die gegebenenfalls eine Orientierungsveranstaltung organisiert. Der wallonische Teil der Projekte muss anschließend über die Plattform ONTIME unter strenger Einhaltung der in der Ausschreibung angegebenen Fristen eingereicht werden. Gleichzeitig reicht der internationale Koordinator des Projekts einen internationalen Vorschlag über die Plattform CORNET ein.
Zielgruppe - Kriterien der Zulässigkeit
Ein Vorschlag ist zulässig, wenn die folgenden Elemente positiv beantwortet werden können:
- Der wallonische Projektträger ist ein zugelassenes Forschungszentrum.
- Die Forschung wird mit mindestens einem Forschungszentrum durchgeführt, das sich im Gebiet eines anderen Partnerlandes des CORNET-Programms befindet.
- Der Antrag wird innerhalb der Frist über die Plattform ONTIME eingereicht und ein internationaler Vorschlag wird gleichzeitig durch den internationalen Koordinator des Projektes über die internationale Plattform des Programms eingereicht.
- Es wird ein Benutzerausschuss aus mindestens fünf wallonischen KMUs gebildet und dem Vorschlag beigefügt.
- Die Forschung darf nicht zuvor bereits Gegenstand einer öffentlichen Finanzierung gewesen sein.
Bewertungskriterien und Auswahl des Projektes
Die Projekte werden auf der im Folgenden definierten Grundlage bewertet: Jedes im Erlass definierte Kriterium weist eine eigene Höchstquote auf:
- Artikel 38: Der innovative Charakter des Projekts (Quote /20)
- Artikel 45/46: Die Exzellenz und die Erfahrung (Quote /10)
- Artikel 39 und 45/46: Die Qualität, Machbarkeit und Relevanz des Projekts (Quote /20)
- Artikel 40 - 43/1: Die Verwertung der Innovation (Quote /40)
- Artikel 41: Der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (Quote /10)
- Dekret vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie
- Dekret vom 18. September 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie, geändert am 15. Mai 2014
- Text zum Rahmen der staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.(2014/C 198/01