- Sie sind einUnternehmen (natürliche oder juristische Person);
- Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
- Sie möchten eine Investitionsprämie erhalten.
=> Sie müssen einen Antrag auf einen „Unternehmenspass“ stellen.
Dieser soll Ihre Unternehmenskategorie bestimmen.
- Dieses Verfahren gilt nur für die Investitionsprämien, deren Anträge auf Beginn eines Investitionsprogramms der Verwaltung nach dem 8. Dezember 2020 eingereicht wurden.
- Alle bei dem Referenzzentrum eingereichten Daten sind Gegenstand einer eidesstattlichen Erklärung, mit der das Unternehmen seine Haftung erklärt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen
Ihr Antrag auf den "Unternehmenspass" muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace zur Verfügung steht. Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht im Webraum für Professionelle finden, muss zunächst konfiguriert werden. Sie finden das Verfahren auf der Registerkarte "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme. Der Verwalter (oder Bevollmächtigte) muss über die folgenden Unterlagen und Auskünfte verfügen:
Wenn das Unternehmen noch kein buchführungsmäßiges Geschäftsjahr abgeschlossen hat, geben Sie bitte die voraussichtlichen Daten zur Belegschaft und die finanziellen Beträge (Umsatz und Bilanzergebnis) der drei ersten Betriebsjahre an. In diesem speziellen Fall müssen Sie unbedingt einen Finanzplan beifügen. Bitte liefern Sie konsolidierte Abrechnungen, wenn möglich. Die Eingabe des Antrags kann von wenigen Minuten bis zu mehrmals zehn Minuten dauern, je nach Ihrer Situation. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Kopie des Formulars (pdf), das Sie im Referenzzentrum eingereicht haben, sowie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Das Referenzzentrum bearbeitet Ihren Antrag. Die Referenznummer, die im endgültigen Formular genannt werden muss, befindet sich in diesem Begleitschreiben unten auf jeder Seite des Formulars „Unternehmenspass“. Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte und gegebenenfalls der Bitten um erforderliche Stellungnahmen. Die Einspruchsmöglichkeiten und die Kontakte des Vermittlers werden in der Post mit der Entscheidung mitgeteilt. Das Einreichen des Formulars ist kostenlos. Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren. Alle Anträge sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen. |
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Bedeutung für den EWR
- Anhang 1 über die KMU-Definition