Wallonien kann Ihnen eine Investitionsprämie bewilligen, die nach den unten angegebenen Kriterien variiert:
Wenn Ihr Unternehmen nicht den KMU-Kriterien entspricht, wird Ihr Antrag auf „klassische“ Hilfen auf der Grundlage der Hilfen für Großunternehmen untersucht. In diesem Fall muss Ihr Projekt in einem Entwicklungsgebiet liegen und einen neue wirtschaftliche Tätigkeit betreffen. Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Grundsteuer befreit werden. |
- Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen eingehen (Bestellschein usw.). Es ist sogar ratsam, die Genehmigung zum Beginn abzuwarten, um sicher zu sein, dass die Grundvoraussetzungen gegeben sind.
- Sie müssen einen Antrag auf einen Unternehmenspass stellen, bevor Sie das Formular für den Antrag auf Hilfe ausfüllen.
- Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Antrag beginnen und es 4 Jahre nach diesem Datum abschließen.
- Sie müssen die Investition zu den vorgesehenen Zwecken und Bedingungen 5 Jahre nach Beendigung des Programms aufrechterhalten und benutzen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Der Prozentsatz der Hilfen und die Dauer der Befreiung von der Grundsteuer variieren je nach Kategorie des Unternehmens und verschiedenen Kriterien.
Weitere Informationen finden Sie auf Seite 22 der Hinweise auf der Registerkarte "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme.
Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:
Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: denn es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.
Ihr Antrag auf den „Unternehmenspass“ muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.
Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular für die Förderung und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt. Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen des Antrags auf Hilfe ist kostenlos. Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, weiterer erforderlicher Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen. Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren. Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen. |
Um die klassischen Investitionsprämien zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:
Das Programm muss dem Durchschnitt der Amortisierungen der drei letzten ähnlichen Geschäftsjahre vor Ihrem Antrag entsprechen oder höher liegen. Ergänzende Investitionen zu dem Investitionsprogramm oder eine Änderung des Investitionsprogramms werden nur bis zu 20 % des im ersten Antrag vorgelegten Investitionsbetrages genehmigt (Antragsformular zur Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms). Beihilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind entsprechend der Anzahl von geschaffenen Arbeitsplätzen begrenzt, d.h. auf 300.000 EUR (Berechnungsgrundlage für den Prozentsatz der Prämie) pro neuer Arbeitsplatz und die relative Erhöhung von mindestens 5 % (Mindestanzahl von 1 Arbeitsplatz für sehr kleine und mittlere Unternehmen und Mindestanzahl von 3 Arbeitsplätzen für mittlere Unternehmen). |
- Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen
- Durchführungsverfügung vom 6. Mai 2004 für das Dekret vom 11. März über die regionalen Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen und seine Änderungsverordnungen
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Bedeutung für den EWR
- Anhang 1 über die KMU-Definition
- Liste der Ausgaben (Ausschließlich für die Anträge auf Zahlung der Anträge, über die im Rahmen des Programms EFRE 2014-2020 oder 2021-2027 und der ELER-Ergänzungen entschieden wurde)
- Liste der Ausgaben (Ausschließlich für die Anträge auf Zahlung der Investitionsprämien unabhängig von EFRE und den ELER-Ergänzungen) - nur auf Französisch verfügbar
- Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Unternehmen (nur auf Französisch verfügbar)
- Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Bevollmächtigter
- Hinweise zur Liste der Ausgaben (nur auf Französisch verfügbar)
- Benutzeranleitung für die Zahlung der Prämie (nur auf Französisch verfügbar)
- Karte der Entwicklungsgebiete (nur auf Französisch verfügbar)