Verkaufen Sie eine Parzelle oder eine Immobilie, die sich in der Wallonie befindet? Sie müssen Ihrem zukünftigen Käufer einen beglaubigten Auszug aus der BDES (Bodenzustandsdatenbank) vorlegen.
Sie wollen eine Umweltgenehmigung für eine Anlage oder Tätigkeit einreichen, die ein Risiko für den Boden darstellt? Ein beglaubigter Auszug aus dem BDES ist erforderlich, um Ihre Antragsunterlagen zu vervollständigen.
Die Anforderung eines beglaubigten Auszugs ist kostenpflichtig. Der Antrag wird auf der BDES-Website gestellt.
WARUM EINEN BEGLAUBIGTEN AUSZUG AUS DER BDES ANFORDERN?
Ein beglaubigter Auszug bezieht sich auf eine Parzelle. Dieses Dokument bietet:
- Eine klare und offizielle Angabe der verfügbaren Daten im Zusammenhang mit einer möglichen Verschmutzung des Bodens der Parzelle zu einem bestimmten Zeitpunkt
- Mögliche Verpflichtungen zur Untersuchung oder Sanierung des Bodens
Dieses Dokument ist wichtig, weil es:
- Für Rechtssicherheit bei Immobiliengeschäften sorgt: Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Informationen an den Käufer weiterzugeben, der so den Zustand des Grundstücks, das eventuell kaufen möchte, kennt.
- Gibt an, welche Maßnahmen zum Schutz oder zur Wiederherstellung der Bodenqualität ergriffen werden müssen
- Ermöglicht es, den Zustand des Bodens zu berücksichtigen, bevor Aktivitäten genehmigt werden, die sich auf den Boden auswirken könnten, und den Zustand des Bodens nach Abschluss dieser Aktivitäten zu bewerten.
WER KANN EINEN BEGLAUBIGTEN AUSZUG BEANTRAGEN?
- Notare über das E-Notariat-Portal der Königlichen Verbands des Belgischen Notariatswesens
- Alle Nutzer mit Ausnahme von Notaren: über die BDES-Website
WIE VIEL KOSTET DAS?
Der erste beglaubigte Auszug kostet 30 Euro. Wenn Ihr Projekt mehrere Parzellen betrifft, wird ein degressiver Betrag für die nächsten beglaubigten Auszüge mit einem maximalen Gesamtbetrag von höchstens 320 Euro angewandt.
Diese Kosten sind gleichbedeutend mit einer Bearbeitungsgebühr. Sie unterliegen weder der Mehrwertsteuer noch der Indexierung.
WIE LANGE IST EIN BEGLAUBIGTER AUSZUG GÜLTIG?
Die Gültigkeit des Auszugs hängt von seinem Zweck ab:
- Für eine beglaubigte Urkunde: maximal 1 Jahr ab dem Datum der Ausstellung
- Für einen Genehmigungsantrag: 3 Monate
Achtung: Die Gültigkeit eines beglaubigten Auszugs erlischt, sobald nach dem Ausstellungsdatum des Dokuments Änderungen in der BDES eingetragen werden.
Benötigen Sie einen beglaubigten Auszug? Gehen Sie auf die BDES-Website und folgen Sie dem unten beschriebenen Verfahren.
Bei einem Verkauf:
- Beantragen Sie Ihren beglaubigten Auszug so spät wie möglich im Transaktionsverfahren.
- Konsultieren Sie die BDES, um sicherzustellen, dass der konforme Auszug in Ihrem Besitz noch mit den in der Datenbank aufgeführten Daten übereinstimmt.
- Wenn ein neuer beglaubigter Auszug für Ihre Parzelle benötigt wird, kann Ihr Notar diesen kostenlos beantragen, sofern der Antrag vor dem Gültigkeitsdatum gestellt wird, das in der oberen rechten Ecke des in Ihrem Besitz befindlichen Auszugs angezeigt wird (Auszüge sind 6 Monate lang kostenlos aktualisierbar).
Der beglaubigte Auszug aus der BDES betrifft in erster Linie alle Personen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, die:
- eine Immobilie verkaufen möchten
- eine Umweltgenehmigung zu beantragen, um eine Aktivität einzurichten, die ein Risiko für den Boden darstellt.
Im Folgenden finden Sie die Vorgehensweise für: 1. Die Beantragung eines beglaubigten Auszugs für 80 oder weniger Parzellen |
1. ANTRAG FÜR max. 80 Parzellen.
BETRIFFT ALLE NUTZER AUSSER NOTAREN.
- Einloggen in die BDES
- Besuchen Sie die Website der wallonischen Bodenzustandsdatenbank (Banque de Données de l'Etat des Sols, BDES). Ihre Benutzeroberfläche ist auf Deutsch und Französisch verfügbar
- Authentifizieren Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto oder erstellen Sie ein kostenloses Benutzerkonto. Falls nötig, helfen Sie sich mit dem Vademekum - Authentifizierung in der BDES (siehe „Nützliche Dokumente“).
- Wählen Sie die Parzellen aus (max. 80 Parzellen pro Anfrage)
- Suchen Sie Parzellen nach Gemeinde, Sektion, Nummer oder Adresse
- Visualisieren Sie sie auf einer interaktiven Karte für mehr Genauigkeit
- Nutzen Sie das Vademekum - Einen beglaubigten Auszug aus der BDES anfordern, um einfach durch das Tool zu navigieren (siehe „Nützliche Dokumente“).
- Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr
- Höhe der Bearbeitungsgebühr:
- 30 € für den ersten beglaubigten Auszug
- 10 € pro Auszug für die folgenden Parzellen
- Ist auf einen Gesamtbetrag von 320 € begrenzt
- Der fällige Betrag erhöht sich um 100 €, wenn Ihr Antrag mindestens eine nicht im Kataster eingetragene Parzelle umfasst.
- Ihre Dokumente können Ihnen gegen eine zusätzliche Gebühr von 10 € per Einschreiben zugesandt werden.
- Die Bezahlung Ihrer Bestellung erfolgt online mithilfe einer Kreditkarte oder einer Zahlungsanwendung mit QR-Code.
- Höhe der Bearbeitungsgebühr:
- Herunterladen des beglaubigten Auszugs
- Sie finden Ihre Dokumente im pdf-Format im Abschnitt „Ihre beglaubigten Auszüge“ der BDES.
Achtung: Die eingetragenen Parzellen entsprechen dem Stand des Katasters zum Zeitpunkt der Eingabe der aufgelisteten Akten (Genehmigungen, Untersuchungen usw.). Ihr Status kann sich im Laufe der Zeit verändert haben (z. B. Zusammenlegung oder Trennung von Parzellen, Neuzeichnung von Parzellengrenzen) und ihre aktuelle Referenz stimmt nicht mehr mit der in der BDES gespeicherten überein. Es kann also sein, dass einige der in der BDES eingefärbten Flächen nicht den neuesten Katastergrenzen folgen.
Die BDES ist nicht verfügbar: Was tun? Generell empfehlen wir, es später noch einmal zu versuchen. Überprüfen Sie dennoch, ob dieses technische Problem vorübergehend ist, indem Sie die Seite aufrufen, die dem Gesundheitszustand des BDES gewidmet ist. Die BDES wird seit mehr als 24 Stunden als nicht verfügbar gemeldet? Es gilt ein besonderes Verfahren:
SPW - DGO3 - Extraits conformes
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2. ANTRAG, der MEHR ALS 80 Parzellen BETRIFFT
BETRIFFT ALLE NUTZER. EINSCHLIESSLICH NOTAREN.
- Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr
- Die Kosten in diesem Fall sind auf 320 € begrenzt.
- Überweisen Sie diesen Betrag auf das Bankkonto des:
SPW - DGO3 - Extraits conformes
BE87 0912 1502 6494
Verwendungszweck: Bezeichnung Ihrer Organisation / Ihres Unternehmens / Notariatskanzlei
- Füllen Sie das Antragsformular aus (siehe „Formulare“)
Sie müssen beifügen:- eine Liste der Parzellennummern oder ungefähren Adressen der Parzellen
- einen Plan mit der Lage, den Umrissen und allen anderen Elementen, die es ermöglichen, die Parzellen auf der Grundlage des geografischen Bezugssystems genau zu lokalisieren.
- einen Nachweis, dass die gewünschten Parzellen tatsächlich unter eine einzige Urkunde fallen
- den Nachweis über die Bezahlung des Antrags auf Erteilung eines beglaubigten Auszugs
- Versenden Sie die Akte
Leiten Sie Ihre Akte an die DPS weiter, wahlweise:
-
- per E-Mail: bdes.dgo3@spw.wallonie.be
- per Einschreiben: ÖDW LNU - DPS - Avenue Prince de Liège , 15 in 5100 Jambes
- Sie erhalten den beglaubigten Auszug
- Die Verwaltung teilt Ihnen innerhalb von 20 Tagen nach Eingang Ihrer Akte mit, ob sie für zulässig und vollständig befunden wurde.
- Sie erhalten Ihren beglaubigten Auszug innerhalb von 15 Tagen nach der ersten Benachrichtigung der DPS.
3. ANTRAG AUF ERSTATTUNG
- Füllen Sie das Antragsformular für die Erstattung aus und fügen Sie bei:
- einen Nachweis der Zahlung, für die Sie eine Erstattung fordern
- jedes Dokument, das den Fehler belegt, der Ihrem Antrag zugrunde liegt
- Übermitteln Sie es per E-Mail an die DPS: remboursement.bdes.dgo3@spw.wallonie.be
- Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags.
-
Formular zur Beantragung beglaubigter Auszüge aus der BDES für mehr als 80 Parzellen (nur in französischer Sprache verfügbar)
-
Formular zur Beantragung eines beglaubigten Auszugs bei Nichtverfügbarkeit der BDES (nur auf Französisch verfügbar)
-
Antragsformular für die Erstattung beglaubigter Auszüge aus der BDES (nur auf Französisch verfügbar)