Bei der Gründung meines Unternehmens von einem Experten begleitet werden - Scheck „Beratung bei der Unternehmensgründung“

Zusammengefasst

Die Gründung eines eigenen Unternehmens bringt eine Reihe von Fragen mit sich: ist mein Projekt tragfähig? Wer sind meine potenziellen Kunden? Wie viel wird dies kosten? Wie soll ich es finanzieren? Welche Rechtsform soll ich wählen? Wie werbe ich für meine Produkte/Dienstleistungen? Welche Vorschriften gelten für meine Branche? Wann wird meine Aktivität profitabel sein? usw.

 

Lassen Sie sich von einem Experten für Unternehmensgründungen begleiten und setzen Sie Ihre Idee auf einer soliden Grundlage in die Tat um.

Im Detail
Zielpublikum - Details

Sie können diesen Scheck erhalten, wenn:

  • Sie sind ein Projektträger, d. h. eine Person, die noch keine bei der Zentralen Datenbank der Unternehmens (ZDU) eingetragene Wirtschaftstätigkeit hat, oder ein nebenberuflich Selbstständiger.
  • Sie ein Unternehmen (eine natürliche Person oder eine juristische Person) sind,
    • dessen Betriebssitz sich in der Wallonie befindet,
    • das seit höchstens drei Jahren eine bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registrierte Wirtschaftstätigkeit ausübt
  • Ihre Aktivität fällt nicht in einen aufgrund der De-minimis-Verordnung ausgeschlossenen Sektor (d. h. Fischerei, Aquakultur, Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse).

 

VoG sind nicht zu Unternehmensschecks berechtigt.

Vorteile

Die Wallonie beteiligt sich mit 75 % der Kosten (ohne MwSt.) für die Leistungen des Experten. Kosten, die nicht unter die Bedingungen des Schecks fallen (Reisekosten, Durchführung...), und die Mehrwertsteuer sind von Ihnen zu tragen.

 

Wenn Sie sich beispielsweise bei einer Rechnung über 1.000 € zzgl. MwSt. von einem Experten begleiten lassen:

  • Die Wallonie übernimmt 750 € der Rechnung
  • Sie haben 460 € zu tragen: die restlichen 250 € (der sogenannte Selbstbehalt) und den Betrag der Mehrwertsteuer (210 €).

 

Höchstgrenzen legen die Gesamtbeträge fest, auf die Sie Anspruch haben (siehe Bedingungen). 

Prozedur

Registrierung auf der Plattform

Erstellen Sie ein „Bürger“-Konto auf der Plattform Unternehmensschecks oder bestätigen Sie das von Ihrem Anbieter eingerichtete Konto. Die Anmeldung/Aktivierung erfolgt ausschließlich durch starke Authentifizierung.

Einreichung der Akte

  • Ist dies Ihre erste Akte? In diesem Fall bitten Sie Ihren Anbieter, sie für Sie auf der Plattform einzugeben.
  • Ist dies nicht Ihre erste Akte? Sie können den Scheckantrag selbst einreichen, wobei Ihr Anbieter ihn für Sie einreichen kann.

Jeder Antrag wird auf der Plattform Unternehmensschecks eingereicht. Er wird elektronisch bearbeitet.

 

Für die Einreichung Ihres Antrags sind zwei Dokumente erforderlich:

  • Die Leistungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter
  • Der Antrag auf einen Unternehmensscheck

Diese beiden Dokumente werden automatisch von der Plattform generiert. Sie müssen sie unterschreiben und Ihrem Antrag beifügen.

 

Wenn Sie ein Projektträger sind, müssen Sie eine Bescheinigung des LISVS beifügen (siehe Belege). Wenn Sie ein Unternehmen sind, müssen Sie den KMU-Test und die Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen ausfüllen und unterzeichnen (siehe Belege).

 

Analyse des Antrags

Wir haben 5 Arbeitstage Zeit, um zu prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie um weitere Informationen bitten.

 

Zahlung des Anteils

Wenn Ihr Antrag bestätigt wurde, werden Sie aufgefordert, die 25 % der Leistung zu überweisen, die Sie selbst tragen müssen (den Selbstbehalt). Dieser Betrag bleibt bis zum Abschluss der Akte auf unserem Konto. Wenn die Leistung erfolgreich war, wird sie am Ende des Auftrags an Ihren Auftragnehmer ausgezahlt, wobei 75 % von uns getragen werden.

 

Dienstleistung

Die Leistung kann beginnen, wenn die Quote empfangen wurde. Sie und Ihr Anbieter erhalten eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden. Die Leistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zustimmung erbracht werden.

 

Schließung der Akte und Zahlung der Leistung

  • Am Ende des Auftrags fügt der Anbieter der Akte seine Rechnung und einen Leistungsbericht hinzu.
  • Sie haben 15 Tage Zeit, um die Rechnung und den Bericht zu bestätigen. Sobald diese Frist verstrichen ist, werden die Dokumente automatisch validiert und die Akte wird an uns geschickt.
  • Wir haben 15 Werktage Zeit, um dies zu überprüfen.
  • Wenn die Akte validiert ist, begleichen wir die gesamte Rechnung, d. h. den Eigenanteil zuzüglich des Zuschusses der Wallonie.
  • Sie zahlen die Mehrwertsteuer und eventuelle nicht förderfähige Kosten direkt an den Anbieter.

 

Kontrolle

Ihre Akte kann im Nachhinein stichprobenartig überprüft werden.

Bedingungen

Dienstleistungen

Der Experte, den Sie beauftragen, muss ein Anbieter mit Label sein, d. h. ein Unternehmen oder eine Person, die eine Genehmigung erhalten hat, im Rahmen der Maßnahme Leistungen zu erbringen. Wir prüfen sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit als auch die Fachgebiete unserer Anbieter.

Die Liste der mit dem Label gekennzeichneten Anbieter finden Sie auf dem Portal Unternehmensschecks

 

Sie können den Scheck „Beratung bei der Unternehmensgründung“ für drei Teile verwenden: das Gründungspaket, die Initiation der Innovationsförderung und die Frühphase. Achten Sie darauf, dass die in diesem Scheck erlaubten Leistungen auf Beratung beschränkt sind.

 

Der Teil „Gründungspaket“ greift die Ratschläge auf, die verbunden sind mit:

  1. Einer Machbarkeitsstudie;
  2. Einem Geschäftsplan;
  3. Einer Marktstudie (Kauf oder Durchführung);
  4. Der Bestimmung einer Rechtsstruktur;
  5. Der Erstellung eines Finanzierungspakets für die Kapitalbeschaffung;
  6. Das Verfassen eines Kommunikationsplans;
  7. Die Mobilisierung und Animation von Mitarbeitern und Investoren.

Dies alles im Rahmen der Gründung Ihres Unternehmens.

 

Der Teil „Initiation Innovation“ greift die Ratschläge auf, die verbunden sind mit:

  1. Validierung und technologischer Unterstützung, einschließlich der Herstellung von Prototypen;
  2. geistigem Eigentum;
  3. dem Management einer Innovation, z. B. die Realisierung eines Minimum Viable Product (MVP);
  4. dem rechtlichen und finanziellen Aspekt eines Transfers.

Dies alles im Rahmen der Gründung Ihres Unternehmens.

 

Der Teil „Frühphase“ umfasst Ratschläge, um die mit der Gründung Ihres Unternehmens verbundenen Schritte während der Frühphase (maximal 3 Jahre ab dem Datum der Eintragung des Unternehmens bei der ZDU) zu festigen und zu unterstützen.

 

Obergrenzen

Sie dürfen die Obergrenzen des Schecks nicht erreicht haben.

Der Scheck „Beratung bei der Unternehmensgründung“ ist dreifach gedeckelt: für die gesamte Maßnahme, pro Thema und pro Scheck. 

  1. Bei allen Unternehmensschecks hängt die Obergrenze von Ihrem Profil ab:
    • Für den Projektträger beläuft sie sich auf 37.500 € über 3 Jahre.
    • Für das Unternehmen beträgt sie 100.000 € pro Kalenderjahr.
  2. Für den Themenbereich „Gründung“, der den Schulungsscheck und den Scheck für die Beratung bei der Unternehmensgründung umfasst, liegt die Obergrenze bei 15.000 € pro Empfänger pro 3 Jahre.
  3. Für den Scheck „Beratung bei der Unternehmensgründung“ liegt die Obergrenze bei 15.000 € pro Empfänger pro 3 Jahre. Beachten Sie, dass für den zweiten Scheck in diesem Themenbereich (den Scheck „Schulung zur Unternehmensgründung“) die Obergrenze bei 6.000 € pro Empfänger pro 3 Jahre liegt.

 

Frist

Die Leistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zustimmung zu Ihrem Antrag erbracht werden. 

rechtliche Grundlagen
Kontakte
Dienste
Kontaktformular Unternehmensschecks
081/334000
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2873 (nostraId = 142598)
Retour aux démarches