Die ESW-Bescheinigung bietet anerkannten Arbeitgebern zwei Hauptvorteile: eine Senkung der LSS-Arbeitgeberbeiträge und eine finanzielle Unterstützung des LfA für die Zahlung des Nettolohns (Wiedereingliederungsbeihilfe). Diese Vorteile gelten bei der Einstellung von Arbeitslosen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben.
⚠️ Wir verwalten den SINE-Status für Arbeitnehmer nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Forem.
Um den ESW-Vorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen die Schritte vor der Einstellung des neuen Mitarbeiters unternommen werden.
- Anerkannte sozialwirtschaftliche Initiativen
- Anerkannte Eingliederungsbetriebe
- Strukturen, die als beschützte Werkstatt oder Sozialwerkstatt anerkannt sind
- Soziale Immobilienagenturen
- Wohnungsbaugesellschaften des öffentlichen Dienstes
- Strukturen, die als Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) zugelassen sind
- Zugelassene Initiativen zur Beschäftigungsentwicklung im Bereich der sozial ausgerichteten Nachbarschaftsdienste (IDESS)
- Anerkannte Zentren für sozioprofessionelle Eingliederung (CISP) (nur für den Bereich EFT-Track, nicht für den Bereich DEFI)
- Genossenschaften, die als Sozialunternehmen (SU) zugelassen sind. Die Zulassung als SU wird vom FÖD Wirtschaft verwaltet (Online-Formular). Beachten Sie, dass Sie die Zulassung als Genossenschaft (SC) und die Zulassung als SU gleichzeitig beantragen können (Weitere Informationen).
Die ESW-Bescheinigung bietet anerkannten Arbeitgebern zwei wesentliche Vorteile:
- eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum LSS
- eine finanzielle Unterstützung des LfA für die Zahlung des Nettolohns (Wiedereingliederungsbeihilfe).
Diese Vorteile gelten bei der Einstellung von Arbeitslosen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben.
Die Beantragung der ESW-Bescheinigung erfolgt per E-Mail.
Senden Sie Ihren Antrag an die Adresse economie.sociale@spw.wallonie.be:
- Geben Sie als Betreff an: „ESW-Bescheinigung“ + Name des Antragstellers.
- Fügen Sie Ihrer E-Mail alle Nachweise bei, die belegen, dass Ihre Einrichtung in einer der unter dem Punkt „Zielgruppe“ genannten Kategorien anerkannt ist (Zulassung, Anerkennung, Satzung usw.).
Um Ihre Bescheinigung „Sozialwirtschaft“ als Arbeitgeber zu erhalten, müssen Sie eine der unter dem Punkt „Zielgruppe“ aufgelisteten Zulassungen oder Anerkennungen besitzen.
Gültigkeit der Bescheinigung
Die Gültigkeitsdaten der Bescheinigung stimmen immer mit den Gültigkeitsdaten der Zulassung überein:
- Beschützte Werkstatt: Unbefristet (Inspektion alle 6 Jahre)
- ASW: 10 Jahre
- SLP (Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft): Unbefristet
- ALE: 6 Jahre
- CISP: 6 Jahre