Eine Investitionsprämie beantragen (KMU oder Großunternehmen)

Zusammengefasst
  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person, einschließlich gemeinnütziger Organisationen mit wirtschaftlicher Tätigkeit);
  • UND Ihr Unternehmen verfügt über eine Betriebsstätte in der Wallonie oder errichtet dort eine neue Betriebsstätte.

Die Wallonie kann Ihnen eine Investitionsbeihilfe gewähren, deren Höhe von folgenden Kriterien abhängt:

  • der Unternehmensgröße;
  • dem Standort der Investition;
  • den erfüllten Bewertungskriterien;
  • der beantragten Beihilferegelung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie außerdem von einer Befreiung von der Immobilienvorsteuer profitieren.

Achtung
Sie müssen vor dem Eingehen der ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen (Bestellung, Kaufvertrag usw.) ein Antragsformular auf Genehmigung zum Beginn eines Investitionsprogramms einreichen.
 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen.

Vorteile
  • Je nach Art Ihres Vorhabens können verschiedene Investitionsbeihilfen beantragt werden.

    • Die klassischen Investitionsbeihilfen unterstützen Vorhaben zur Schaffung oder Erweiterung von Infrastrukturen. Die Förderintensität liegt zwischen 4 % und 18 %.
    • Bestimmte Vorhaben können zudem von durch die Europäische Union kofinanzierten Beihilfen profitieren, mit einer Förderintensität zwischen 15 % und 35 %.
    • Die GREEN-Beihilfen fördern Investitionen, die zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks beitragen. Die Förderintensität kann hierbei bis zu 40 % betragen.

    Welche Beihilfe passt zu Ihrem Vorhaben?

    Beantworten Sie einige gezielte Fragen und erhalten Sie schnell eine erste Einschätzung, welche Beihilfe am besten zu Ihrem Vorhaben passen könnte. Gleichzeitig können Sie prüfen, ob Ihr Projekt die grundlegenden Fördervoraussetzungen erfüllt.

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Prozedur

Nachstehend finden Sie die einzelnen Schritte, die für die Gültigkeit Ihres Antrags zu erfüllen sind:

  1. Sie müssen über „Mon Espace“ einen Antrag auf Genehmigung zum Beginn eines Investitionsprogramms einreichen.
    Das Datum der Übermittlung des Antrags an die Verwaltung ist von Bedeutung, da es den Zeitpunkt bestimmt, ab dem mit der Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm begonnen werden darf.

  2. Bevor Sie das Antragsformular für die Beihilfe ausfüllen können, müssen Sie zwingend einen Antrag auf ein „Unternehmenspass“ stellen.
    Der Antrag auf den „Unternehmenspass“ muss über ein Online-Formular auf „Mon Espace“ ausgefüllt werden. Nach der Validierung des Antrags erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer.

  3. Sie müssen das Antragsformular für die Investitionsbeihilfe spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Genehmigung des Investitionsbeginns ausfüllen. Dabei geben Sie die Referenznummer oder den Bescheid des „Unternehmenspasses“ an.

  4. Ihr Antrag wird von der Verwaltung geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.

  5. Anschließend können Sie anhand der der Entscheidung beigefügten Unterlagen einen Antrag auf Auszahlung der Prämie stellen.

Zur Unterstützung bei Ihren administrativen Formalitäten können Sie sich direkt an die zuständigen Dienststellen der Verwaltung wenden.

Alle Beihilfeanträge können in französischer oder deutscher Sprache ausgefüllt werden.

Délais

Es wird alles unternommen, um die Anträge innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Diese Frist kann je nach Komplexität des Antrags, etwaigen Anforderungen zusätzlicher Informationen, erforderlicher Stellungnahmen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln des Beihilferegimes variieren.

Für die Einreichung eines Antrags auf Investitionsbeihilfe bestehen keine verbindlichen Fristen.

Die vorgesehenen Fristen sind Orientierungsfristen (siehe Verfahren). Sie dienen dazu, der Verwaltung eine effiziente Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen. Eine Überschreitung dieser Fristen führt nicht automatisch zur Unzulässigkeit des Antrags oder zum Verlust des Anspruchs auf die Beihilfe.

Es wird jedoch empfohlen, diese Fristen einzuhalten, um die Bearbeitung des Antrags zu erleichtern und Verzögerungen zu vermeiden.

Bedingungen

Um die klassischen Investitionsprämien in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Ihren Antrag vor dem Eingehen verbindlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Investitionen (Bestellung, Auftragsvergabe usw.) einreichen und darin den für das Projekt erforderlichen Beihilfebetrag angeben;
  • Sie müssen in der Wallonie über eine Betriebsstätte (Betriebssitz, Geschäftssitz, Niederlassung usw.) verfügen oder eine solche errichten;
  • Sie müssen eine Tätigkeit in einem der förderfähigen Wirtschaftssektoren ausüben;
  • Sie müssen ein förderfähiges Investitionsprogramm vorlegen, das die vorgesehenen Mindestschwellen erreicht; diese variieren je nach Unternehmenskategorie;
  • Ihr Investitionsprogramm muss mehrere Bewertungskriterien aus mindestens zwei verschiedenen Kategorien erfüllen und eine Mindestbewertung von 30 von 100 Punkten erreichen, um förderfähig zu sein. Bei Großunternehmen muss das Kriterium „Erhalt der Beschäftigung“ zwingend erfüllt sein, um Zugang zur Beihilfe zu erhalten;
  • Sie müssen mindestens 25 % der Finanzierung des Investitionsprogramms durch Eigenmittel oder eine externe Finanzierung sicherstellen, die nicht durch öffentliche Mittel unterstützt wird;
  • Sie dürfen kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein;
  • Für Großunternehmen: Ihr Projekt muss sich in einem Entwicklungsgebiet befinden.

Darüber hinaus müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, die in den spezifischen Verfahren der jeweils beantragten Beihilfe erläutert werden.

rechtliche Grundlagen
Kontakte
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 1904 (nostraId = 142813)
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