Eine Prämie für die Ausrüstung von Lastwagen beantragen

Zusammengefasst
  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person);
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
  • Sie iinvestieren in Ausrüstungen von Lastwagen mit dem Ziel der Energieeinsparung oder der Verringerung von Geräuschemissionen.

Wallonien kann Ihnen eine Prämie bewilligen, egal in welchem Sektor Sie arbeiten und ob es sich um Transporte auf Rechnung Dritter handelt oder nicht.

Achtung

Auslaufen der Prämienregelung für Lkw-Ausstattung.

Zur Erinnerung: Es konnten nur Rechnungen berücksichtigt werden, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 ausgestellt wurden, wobei die Frist für die Einreichung eines Antrags vier Monate ab Rechnungsdatum betrug.

Da diese Fristen abgelaufen sind, ist es nun nicht mehr möglich, im Rahmen dieser Regelung einen Prämienantrag zu stellen.

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das ein Fahrzeug besitzt, für das die Kraftfahrzeugsteuer in Wallonien gezahlt wird.

Prozedur

Sie müssen das Antragsformular und seine Anhänge einreichen:

  • innerhalb von vier Monaten ab dem 4. Dezember 2023, dem Datum der Veröffentlichung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2023 über Anreize für Ausrüstungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Lärmemissionen eines Fahrzeugs für die Jahre 2023-2025 im Belgischen Staatsblatt;

ODER

  • innerhalb von vier Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung für die Ausrüstung, wenn diese nach dem 4. Dezember 2023 ausgestellt wurde (wenn Ihre letzte Rechnung vom 31.12.2025 datiert, ist die Frist für die Einreichung Ihres Antrags der 30.04.2026).

Bei umfangreichen Akten kann die Plattform „We Transfer“ hilfreich sein.

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Nach der Prüfung des Antrags durch die Verwaltung werden Sie über die Entscheidung informiert, ob die Prämie in einer Tranche ausgezahlt wird.

Um die Bearbeitung der Akten zu erleichtern und eine erneute Eingabe der Daten zu vermeiden, sollten Sie:

  • die Excel-Datei „Vorlage Ausrüstungstabelle 2023-2025“ in der Rubrik „Formulare“ dieser Initiative herunterladen;
  • die Daten auf der Registerkarte „Auszufüllende Auflistung“ (ein einziges Blatt mit allen erfassten Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen eingeben, ohne Leerzeilen zwischen den einzelnen Fahrzeugen zu lassen);
  • die Datei speichern und im Format „Unternehmensnummer Ausrüstungstabelle 2023-2025“ umbenennen;
  • um die Tabelle zu drucken, den ausgefüllten Zellbereich (Zellen $A$1 bis $M..) auswählen.
  • die Auswahl drucken;
  • Stempel und Unterschrift des Verkäufers auf der ausgedruckten Tabelle anbringen lassen;
  • Fügen Sie die Tabelle dem ausgedruckten Prämienantrag anstelle der Felder 3. und 4. beifügen;
  • Und parallel dazu die Datei an folgende E-Mail-Adresse schicken: dpi@spw.wallonie.be

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Beihilfeanträge können auf Französisch oder Deutsch ausgefüllt werden.

Délais

Es wird alles unternommen, um die Anträge innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Diese Frist kann je nach Komplexität des Antrags, etwaigen Anforderungen zusätzlicher Informationen, erforderlicher Stellungnahmen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln des Beihilferegimes variieren.

Für die Einreichung eines Antrags auf Investitionsbeihilfe bestehen keine verbindlichen Fristen.

Die vorgesehenen Fristen sind Orientierungsfristen (siehe Verfahren). Sie dienen dazu, der Verwaltung eine effiziente Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen. Eine Überschreitung dieser Fristen führt nicht automatisch zur Unzulässigkeit des Antrags oder zum Verlust des Anspruchs auf die Beihilfe.

Es wird jedoch empfohlen, diese Fristen einzuhalten, um die Bearbeitung des Antrags zu erleichtern und Verzögerungen zu vermeiden.

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Betriebsstätte besitzen oder gründen (Betriebssitz, Tätigkeitssitz, Zweigniederlassung usw.),in Wallonien;
  • In einem Fahrzeug eine Ausrüstung zur Verringerung des Energieverbrauchs oder der Geräuschemissionen einbauen;
  • Keine Förderung gemäß dem Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, dem Dekret vom 11. März 2004 über die Fördermaßnahmen für den Umweltschutz und die nachhaltige Benutzung der Energie oder dem Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für Großunternehmen für dieselbe Investition erhalten haben;
  • In Form einer eidesstattlichen Erklärung des Unternehmensleiters eine Liste mit De-minimis-Beihilfen vorlegen, die in den drei Jahren vor diesem Antrag gewährt wurden.
Kontakte
Dienste
Leitung der Investitionsprogramme
Tel.: Von 09 bis 12 Uhr: 081 33 37 60
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2420 (nostraId = 145021)
Retour aux démarches