Bevor wir Ihren Antrag auf Tariferhöhung analysieren, prüfen wir, ob Sie die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen einhalten:
- die Existenz einer Person innerhalb des Unternehmens, die Beschwerden von Kunden entgegennimmt. (Art. D201 Wassergesetzbuch)
- die Existenz von vierteljährlichen Abschlagszahlungen auf die Wasserrechnung (Art. D30 Wassergesetzbuch)
- die Anwendung der im Wassergesetz genannten Tarifstruktur (Art. D228 Wassergesetzbuch)
- die Existenz eines gültigen Wasserleitungsschemas (Art. R264 Wassergesetzbuch)
- die Existenz eines gültigen internen Notfall- und Interventionsplans für den Fall, dass ein Ereignis eintritt, das die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigt (Art. R262 Wassergesetz).
- die Übermittlung von Informationen an die Kunden über Maßnahmen, die eine Beschädigung des Zählers verhindern (Art. D198 Wassergesetzbuch)
- die Übermittlung von Informationen an die Kunden, die für den Schutz der Anlagen nach einer Druckschwankung oder einer Einstellung des Dienstes nützlich sind. (Art. D206 Wassergesetzbuch)
- die Auflistung von Anschlüssen, deren Druck nicht konform ist (weniger als 2 bar oder mehr als 10 bar) oder deren Durchfluss nicht konform ist (< 300 l/h). (Art. R270 bis-6 Wassergesetzbuch)
- die Existenz eines Zeitplans für die Nachrüstung von Anschlüssen, die die Druck- und Durchflussbedingungen nicht erfüllen. (Art. R270bis – 6 Wassergesetzbuch)
- die öffentliche Zugänglichkeit der technischen und administrativen Auflagen und der geltenden Tarife. (Art. D209 des Wassergesetzbuchs)
- die Übermittlung eines Programms zur Kontrolle der Wasserqualität an die GDLNU. (Art. D188 und R258 des Wassergesetzbuchs).
- die Übermittlung der Ergebnisse der Wasserqualitätsanalysen an die GDLNU (Art. R260 des Wassergesetzbuchs).
- die Übermittlung des Tätigkeitsberichts des Sozialfonds der SPGE (Art. R311 des Wassergesetzbuchs)