Besitzen Sie ein Haus mit einer individuellen Abwasserreinigungsanlage (KKA)?
Der Betrieb Ihrer autonomen Kläranlage unterliegt den Regeln der öffentlichen Verwaltung der autonomen Abwasserentsorgung (GPAA). Daher haben Sie im Rahmen dieser Regelung, deren Verwaltung von der Öffentlichen für Wasserbewirtschaftung (SPGE) übernommen wird, bestimmte Vorteile.
GPAA FÜR EINEN BESSEREN UMWELTSCHUTZ
Mit der Umsetzung der GPAA will die Wallonie die Umweltauswirkungen von häuslichem Abwasser, das mit individuellen Kläranlagen behandelt wird, reduzieren.
Wie? Durch Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen, die mit der Einrichtung und dem Betrieb dieser eigenständigen Klärsysteme verbunden sind. Ziel ist es, die Abwasserreinigungsleistung dieser privaten Systeme mit der einer kollektiven Kanalisation vergleichbar zu machen.
FINANZIELLE VORTEILE FÜR EIGENTÜMER VON KKA
Im Rahmen der GPA bietet Ihnen die SPGE als Eigentümer einer KKA finanzielle Vorteile:
- Prämie für die Einrichtung oder Sanierung einer KKA
- finanzielle Beteiligung an den Unterhaltskosten der KKA
- finanzielle Übernahme der Kosten für die Entleerung von überschüssigem Klärschlamm aus der KKA
- Überwachung und Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionierens der KKA
Achtung: Es werden nur Interventionen berücksichtigt, die von SPGE-anerkannten Betreibern durchgeführt wurden.
WIE PROFITIERT MAN VON DEN VORTEILEN DER GPAA?
Wenn Sie den Betrag der tatsächlichen Kosten der Abwasserreinigung (TKA) auf Ihrer Wasserrechnung bezahlen, haben Sie Zugang zu den Vorteilen der GPAA, da mit dem Betrag der TKA alle Dienstleistungen im Bereich der Abwasserentsorgung, ob kollektiv oder autonom, finanziert werden. Er deckt also die Kosten ab, die mit den von der GPAA erbrachten Dienstleistungen verbunden sind, wie z. B. Prämien für die Einrichtung, finanzielle Beteiligung an den Kosten für Wartung und Entleerung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website, die dem Thema GPAA gewidmet ist (siehe „Nützliche Links“).
Seit dem 1. Januar 2022 ist für alle individuellen Kläranlagen, die auf dem Gebiet der Wallonischen Region vorhanden sind, die GPAA zuständig. Falls dies bei Ihrem System noch nicht der Fall ist, wenden Sie sich umgehend an die SPGE, um die Registrierung Ihrer KKA zu organisieren. Dadurch erhalten Sie Zugang zur SIGPAA-Plattform und können die Vorteile dieser Regelung nutzen.
Jeder Eigentümer, dessen Haus:
- mit einem individuellen Klärsystem (KKA) ausgestattet ist
- und in einer Zone für autonome Abwasserentsorgung (ZAA) liegt
- Dekret vom 23. Juni 2016 zur Änderung des Umweltgesetzbuchs, des Wassergesetzbuchs und verschiedener Dekrete in Bezug auf Abfall und Umweltgenehmigungen
- Dekret vom 19. Januar 2017 zur Änderung der Bücher I und II des Umweltgesetzbuches
- Erlass der wallonischen Regierung vom 1. Dezember 2016 zur Änderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zum Verfahren und zu verschiedenen Durchführungsmaßnahmen des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung, des reglementarischen Teils von Buch II des Umweltgesetzbuchs mit dem Wassergesetzbuch und des reglementarischen Teils von Buch I des Umweltgesetzbuchs in Bezug auf die Abwasserentsorgung und die öffentliche Verwaltung der autonomen Abwasserentsorgung
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 1. Dezember 2016 zur Festlegung der integralen und sektorbezogenen Bedingungen betreffend die individuellen Klärsysteme und zur Aufhebung der Erlasse der Wallonischen Regierung vom 25. September 2008 zur Festlegung der gesamten Bedingungen bezüglich der individuellen Kläreinheiten und der individuellen Kläranlagen und vom 6. November 2008 zur Festlegung der sektorbezogenen Betriebsbedingungen für die individuellen Klärstationen und individuellen Klärsysteme, die in Abweichung der Verpflichtung zum Anschluss an die Kanalisation installiert sind
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 29. Juni 2017 zur Änderung des Verordnungsteils des Buches II des Umweltgesetzbuches, das das Wassergesetzbuch enthält, in Bezug auf die Zertifizierung von Installateuren von individuellen Klärsystemen
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 30. November 2018 zur Annahme des Musterdienstleistungsvertrags für industrielle Abwasserentsorgung und zur Änderung verschiedener Bestimmungen des Wassergesetzbuchs und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zum Verfahren und zu verschiedenen Durchführungsmaßnahmen des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung