
Am 15. September 2023 hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Aktualisierung der EU-Kontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 erlassen. Unter der Voraussetzung, dass der Rat und das Europäische Parlament innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben, wird die delegierte Verordnung der Kommission (Ref. C(2023)6125) veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Mit dieser Aktualisierung wird die Liste an die Beschlüsse angepasst, die im Rahmen des Wassenaar Arrangements (WA), des Raketentechnologie-Kontrollregimes (MTCR) und der Gruppe der nuklearen Zulieferer (NSG) des multilateralen Exportkontrollregimes im Jahr 2022 gefasst werden.
Die in der Australischen Gruppe (AG) im Jahr 2022 getroffenen Entscheidungen wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/996 der Kommission vom 23. Februar 2023 in die Kontrollliste in Anhang I aufgenommen.
Eine Anmerkung zu den Änderungen in Anhang I der Dual-Use-Verordnung finden Sie hier (auf ENG): Summary of Amendments to Regulation (EU) 2021-821 for 2023 (1).pdf.