Umzug mit Waffen (innerhalb Belgiens oder ins Ausland)

Zusammengefasst

Sind Sie Jäger oder Sportschütze? Planen Sie einen Umzug in Belgien oder ins Ausland? Möchten Sie eine Waffe, Einzelteile, Zubehör oder Munition mitnehmen? In diesem Fall müssen Sie spezielle Genehmigungen einholen.

Informieren Sie sich über die Bedingungen und Verfahren, die Sie je nach Ihrer Situation beachten müssen.

Im Detail
Zielpublikum - Details

Jäger und Sportschützen mit Wohnsitz in der Wallonie.

Prozedur

Erstellung Ihrer Akte

Füllen Sie das/die entsprechende(n) Formular(e) aus und fügen Sie die geforderten Dokumente bei (siehe Belege). 

  • Umzug aus Belgien
    • in ein EU-Land: Antrag auf Verbringungsgenehmigung:
    • in ein Land außerhalb der EU
      • Antrag auf eine Genehmigung für die Ausfuhr oder den Transfer von Waffen
      • Antrag auf eine Verpflichtung zur endgültigen Ausfuhr
  • Umzug nach Belgien
    • aus einem EU-Land: Formular für die vorherige Zustimmung zur Verbringung von Feuerwaffen und Munition
    • aus einem Land außerhalb der EU: Antrag auf Einfuhrgenehmigung 

Versenden Sie Ihre Akte

Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden: 

  • Per Post: 

ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR

Bearbeitung Ihres Antrags

Wir werden Ihren Antrag prüfen. Wenn dieser bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu. 

Délais

Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.

Bedingungen
  • Eine Waffenbesitzerlaubnis (Muster 4 oder 9), einen belgischen Jagdschein, eine Lizenz für Sportschützen besitzen. 

 

Welches Dokument Sie benötigen, hängt von Ihrer Situation ab: ob Sie von oder nach Belgien umziehen und ob das Auszugs- oder Zuzugsland in der Europäischen Union liegt oder nicht. Bitte lesen Sie den für Sie relevanten Abschnitt.

Umzug in ein EU-Land - Antrag auf Verbringungsgenehmigung

Um mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition in ein Land der Europäischen Union umzuziehen, müssen Sie eine Verbringungsgenehmigung beantragen.

Im Vorfeld müssen Sie Schritte beim Bestimmungsland unternehmen, um dessen Vorabgenehmigung einzuholen. 

Die Verbringungsgenehmigung ist 12 Monate lang gültig.

Umzug in ein Nicht-EU-Land - Ausfuhrgenehmigung und Verpflichtung zur endgültigen Ausfuhr

Um mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition in ein Land außerhalb der Europäischen Union umzuziehen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Sie müssen auch ein Verpflichtungsformular für die endgültige Ausfuhr ausfüllen.

Im Vorfeld müssen Sie im Bestimmungsland Schritte unternehmen, um eine internationale Einfuhrgenehmigung oder eine Einfuhrgenehmigung zu erhalten. 

Die Ausfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.

Umzug nach Belgien aus einem EU-Land - Vorabgenehmigung

Um mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition aus einem Land der Europäischen Union nach Belgien umzuziehen, müssen Sie eine Vorabgenehmigung einholen.

Die Vorabgenehmigung ist 12 Monate lang gültig. 

Umzug aus einem Nicht-EU-Land nach Belgien - Einfuhrgenehmigung

Wenn Sie mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Belgien umziehen möchten, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung.

Die Einfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.

rechtliche Grundlagen
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Dienste
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Direktion der Waffenlizenzen - Exportabteilung
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4357
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