Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikationen - Begleiter von Sondertransporten

Zusammengefasst

Jede Person, die Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates ist, auf den die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anwendbar ist, und die ihre Berufsqualifikationen als Begleiter in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien erhalten hat, kann ihre Berufsqualifikationen von der Verwaltung anerkennen lassen, um die Tätigkeit als Begleiter von Sondertransporten in der Wallonischen Region auszuüben.

Um seinen Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu erfassen und alle für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen beizufügen, muss der Bewerber das Formular ausfüllen.

Achtung

Die Nutzer können ihre Anfragen auf Französisch, Niederländisch und Englisch stellen. Die Verwaltung wird ihnen auf Französisch antworten.

 
Im Detail
Prozedur

Der Bewerber muss über das Formular auf der Plattform „Mon espace“ einen Antrag auf Anerkennung seiner beruflichen Qualifikationen stellen.

Sobald dieser bei unserer Dienststelle eingegangen ist, wird das Anforderungsniveau der absolvierten Ausbildung bewertet. Der Bewerber erhält eine Entscheidung darüber, ob die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen gewährt wird oder nicht. 

Wird sein Antrag abgelehnt, muss der Bewerber die theoretische Eignungsprüfung ablegen

 

Délais

Die Verwaltung teilt dem begleitenden Bewerber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Antrags auf elektronischem Wege mit, ob der Antrag vollständig oder unvollständig ist.

Kontakte
Dienste
Service "autorisations transport exceptionnel" pour la Wallonie
081/77.24.00
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3985 (nostraId = 147253)
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