Jede Person, die Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates ist, auf den die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anwendbar ist, und die ihre Berufsqualifikationen als Begleiter in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien erhalten hat, kann ihre Berufsqualifikationen von der Verwaltung anerkennen lassen, um die Tätigkeit als Begleiter von Sondertransporten in der Wallonischen Region auszuüben.
Um seinen Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu erfassen und alle für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen beizufügen, muss der Bewerber das Formular ausfüllen.
Die Nutzer können ihre Anfragen auf Französisch, Niederländisch und Englisch stellen. Die Verwaltung wird ihnen auf Französisch antworten.
Der Bewerber muss über das Formular auf der Plattform „Mon espace“ einen Antrag auf Anerkennung seiner beruflichen Qualifikationen stellen.
Sobald dieser bei unserer Dienststelle eingegangen ist, wird das Anforderungsniveau der absolvierten Ausbildung bewertet. Der Bewerber erhält eine Entscheidung darüber, ob die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen gewährt wird oder nicht.
Wird sein Antrag abgelehnt, muss der Bewerber die theoretische Eignungsprüfung ablegen.
Die Verwaltung teilt dem begleitenden Bewerber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Antrags auf elektronischem Wege mit, ob der Antrag vollständig oder unvollständig ist.
- 4. APRIL 2019. - Erlass über administrative Geldbußen im Bereich der Verkehrssicherheit
- 8. SEPTEMBER 2022. - Erlass der Wallonischen Regierung bezüglich der Begleitung von Sonderfahrzeugen
- 24. AUGUST 2023. - Ministerialerlass zur Festlegung der Zahlungsmodalitäten der Gebühren und der Muster der Dokumente, die im Erlass der wallonischen Regierung vom 8. September 2022 über die Begleitung von außergewöhnlichen Fahrzeugen genannt werden