Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikationen - Begleiter von Sondertransporten

Zusammengefasst

Jede Person, die Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates ist, auf den die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anwendbar ist, und die ihre Berufsqualifikationen als Begleiter in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien erhalten hat, kann ihre Berufsqualifikationen von der Verwaltung anerkennen lassen, um die Tätigkeit als Begleiter von Sondertransporten in der Wallonischen Region auszuüben.

Achtung

Die Nutzer können ihre Anfragen auf Französisch, Niederländisch und Englisch stellen. Die Verwaltung wird ihnen auf Französisch antworten.

 
Im Detail
Prozedur

Antrag auf eine Identifikationskarte

Die Identifikationskarte ist der Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um als Begleiter eines Sondertransports zu fungieren.

Lesen Sie die Erklärungen zum Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen für den Erhalt einer Identifikationskarte.

Sie können Ihre Identifikationskarte über das Antragsformular beantragen. Die Dokumente sind per E-Mail an te@spw.wallonie.be zu senden.

 

 

Délais

14 Arbeitstage ab dem Tag, an dem das Formular eingegangen ist.

Kontakte
Dienste
Service "autorisations transport exceptionnel" pour la Wallonie
081/77.24.00
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3985 (nostraId = 147253)
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