Denken Sie darüber nach, ein Unternehmen zu übernehmen? Oder im Gegenteil, das Ihre zu überlassen? Mit dem Scheck „Übertragung“ verfehlen Sie keine Phase und lassen sich kostengünstig begleiten.
Erstellen Sie in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der Situation: ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Wie bereite ich mein Unternehmen auf den Verkauf vor? Um welche Beträge würde es sich handeln (Bewertung)? Wie würde der Aktionsplan aussehen, wenn ich mich dazu entscheide? Was wären die rechtlichen Auswirkungen? ...
Wenn Sie sich entscheiden, einen Schritt weiter zu gehen, lassen Sie sich begleiten, um das Unternehmen auf die Überlassung/Übernahme vorzubereiten, Übernehmer zu suchen, die buchhalterischen und steuerlichen Aspekte zu analysieren, Finanz-, Sozial- oder Umweltaudits durchzuführen, Vereinbarungen zu verfassen...
Um einen Antrag auf einen Scheck „Übertragung“ zu stellen, benötigen Sie eine von Wallonie Entreprendre bereitgestellte Bescheinigung (Link: Überlassung/Übernahme von Unternehmen - Wallonie Entreprendre (wallonie-entreprendre.be)). Nehmen Sie daher Kontakt mit ihnen auf, bevor Sie Ihre Akte bei uns einreichen.
Profil
- Sie sind ein Projektträger, d. h. eine Person, die noch keine bei der Zentralen Datenbank der Unternehmens (ZDU) eingetragene Wirtschaftstätigkeit hat, oder ein nebenberuflich Selbstständiger.
- Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert ist. Sie haben den Status eines KMU. VoG sind nicht zu Unternehmensschecks berechtigt.
Frist:
Wenn es sich um eine Übernahme handelt, können Sie sich in den 3 Jahren nach der Unterzeichnung der Überlassungsvereinbarung begleiten lassen.
Aktivität
Ihre Aktivität fällt nicht in einen aufgrund der De-minimis-Verordnung ausgeschlossenen Sektor (d. h. Fischerei, Aquakultur, Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse).
Fallbeispiel
Es gibt 4 Situationen, die die Verwendung des Schecks „Übertragung“ rechtfertigen:
- Ein Projektträger, der ein wallonisches KMU übernimmt;
- Ein wallonisches Unternehmen, das ein anderes Unternehmen übernimmt, unabhängig von dessen geografischer Lage;
- Ein wallonischer Übernehmer, der sich in der Phase nach der Übernahme, d. h. 3 Jahre nach der Unterzeichnung der Überlassungsvereinbarung, beraten lässt;
- Ein Überlasser, der sein wallonisches Unternehmen veräußert.
Um das Kriterium „wallonisch“ zu beurteilen, berücksichtigen wir den Betriebssitz des Unternehmens.
Die Wallonie beteiligt sich mit 75 % der Kosten (ohne MwSt.) für die Leistungen des Experten. Kosten, die nicht unter die Bedingungen des Schecks fallen (Reisekosten, Durchführung...), und die Mehrwertsteuer sind von Ihnen zu tragen.
Wenn Sie sich beispielsweise bei einer Rechnung über 1.000 € zzgl. MwSt. von einem Experten begleiten lassen:
- Die Wallonie übernimmt 750 € der Rechnung
- Sie haben 460 € zu tragen: die restlichen 250 € (der sogenannte Selbstbehalt) und den Betrag der Mehrwertsteuer (210 €).
Höchstgrenzen legen die Gesamtbeträge fest, auf die Sie Anspruch haben (siehe Bedingungen).
Registrierung auf der Plattform
Erstellen Sie ein „Bürger“-Konto auf der Plattform Unternehmensschecks oder bestätigen Sie das von Ihrem Anbieter eingerichtete Konto. Die Anmeldung/Aktivierung erfolgt ausschließlich durch starke Authentifizierung.
Einreichung der Akte
- Ist dies Ihre erste Akte? In diesem Fall bitten Sie Ihren Anbieter, sie für Sie auf der Plattform einzugeben.
- Ist dies nicht Ihre erste Akte? Sie können den Scheckantrag selbst einreichen, wobei Ihr Anbieter ihn für Sie einreichen kann.
Jeder Antrag wird auf der Plattform Unternehmensschecks eingereicht. Er wird elektronisch bearbeitet.
Für die Einreichung Ihres Antrags sind zwei Dokumente erforderlich:
- Die Leistungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter
- Der Antrag auf einen Unternehmensscheck
Diese beiden Dokumente werden automatisch von der Plattform generiert. Sie müssen sie unterschreiben und Ihrem Antrag beifügen.
Wenn Sie ein Projektträger sind, müssen Sie eine Bescheinigung des LISVS beifügen (siehe Belege). Wenn Sie ein Unternehmen sind, müssen Sie den KMU-Test und die Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen ausfüllen und unterzeichnen (siehe Belege).
Analyse des Antrags
Wir haben 5 Arbeitstage Zeit, um zu prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie um weitere Informationen bitten.
Zahlung des Anteils
Wenn Ihr Antrag bestätigt wurde, werden Sie aufgefordert, die 25 % der Leistung zu überweisen, die Sie selbst tragen müssen (den Selbstbehalt). Dieser Betrag bleibt bis zum Abschluss der Akte auf unserem Konto. Wenn die Leistung erfolgreich war, wird sie am Ende des Auftrags an Ihren Auftragnehmer ausgezahlt, wobei 75 % von uns getragen werden.
Dienstleistung
Die Leistung kann beginnen, wenn die Quote empfangen wurde. Sie und Ihr Anbieter erhalten eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden. Die Leistung muss innerhalb von 9 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zustimmung erbracht werden.
Schließung der Akte und Zahlung der Leistung
- Am Ende des Auftrags fügt der Anbieter der Akte seine Rechnung und einen Leistungsbericht hinzu.
- Sie haben 15 Tage Zeit, um die Rechnung und den Bericht zu bestätigen. Sobald diese Frist verstrichen ist, werden die Dokumente automatisch validiert und die Akte wird an uns geschickt.
- Wir haben 15 Werktage Zeit, um dies zu überprüfen.
- Wenn die Akte validiert ist, begleichen wir die gesamte Rechnung, d. h. den Eigenanteil zuzüglich des Zuschusses der Wallonie.
- Sie zahlen die Mehrwertsteuer und eventuelle nicht förderfähige Kosten direkt an den Anbieter.
Kontrolle
Ihre Akte kann im Nachhinein stichprobenartig überprüft werden.
Bescheinigung von Wallonie Entreprendre
Um einen Antrag auf einen Scheck „Übertragung“ zu stellen, benötigen Sie eine von Wallonie Entreprendre bereitgestellte Bescheinigung (Link: Überlassung/Übernahme von Unternehmen - Wallonie Entreprendre (wallonie-entreprendre.be)). Nehmen Sie daher Kontakt mit ihnen auf, bevor Sie Ihre Akte bei uns einreichen. Wenn Sie keinen Experten gefunden haben, stellt Ihnen Wallonie Entreprendre eine Liste mit Dienstleistern mit Label zusammen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Dienstleistungen
Der Experte, den Sie beauftragen, muss ein von Wallonie Entreprendre vorgeschlagener Dienstleister mit Label sein, d. h. ein Unternehmen oder eine Person, die eine Genehmigung erhalten hat, im Rahmen der Maßnahme Leistungen zu erbringen. Wir prüfen sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit als auch die Fachgebiete unserer Anbieter. Die Liste der mit dem Label gekennzeichneten Dienstleister finden Sie auf dem Portal Unternehmensschecks
Sie können den Scheck „Übertragung“ für 3 Bereiche verwenden: Diagnose, Begleitung und Frühphase Übernahme. Achten Sie darauf, dass die in diesem Scheck erlaubten Leistungen auf Beratung beschränkt sind.
Der Teil „Diagnose“ greift die Ratschläge auf, die verbunden sind mit:
- der Bestandsaufnahme;
- den strategischen Empfehlungen, einem Aktionsplan;
- der Bewertung des Unternehmens;
- dem rechtlichen Aspekt;
- verschiedenen Audits.
Der Teil „Begleitung“ greift die Ratschläge auf, die verbunden sind mit:
- der Bewertung des Unternehmens;
- der Suche nach Gegenleistungen;
- der Durchführung von Überlassungsvereinbarungen;
- dem rechtlichen Aspekt, außer Steuerberatung;
- der Durchführung von Finanz-, Sozial- oder Umweltprüfungen.
Die Komponente „Frühphase Übernahme“ übernimmt die strategische Begleitung und die Rechtsberatung für den Übernehmer während eines Zeitraums von drei Jahren nach der Unterzeichnung der Überlassungsvereinbarung.
Obergrenzen
Sie dürfen die Obergrenzen des Schecks nicht erreicht haben.
Für den Scheck „Übertragung“ gibt es eine doppelte Obergrenze: für die gesamte Maßnahme und für den Scheck.
- Bei allen Unternehmensschecks hängt die Obergrenze von Ihrem Profil ab:
- Für den Projektträger beläuft sie sich auf 37.500 € über 3 Jahre.
- Für das Unternehmen beträgt sie 100.000 € pro Kalenderjahr.
- Für den Scheck „Übertragung“ liegt die Obergrenze bei 15.000 € pro Empfänger pro 3 Jahre.
Fristen
Die Leistung muss innerhalb von 9 Monaten nach Erhalt des Schecks erbracht werden.
- Dekret vom 21. Dezember 2016 über die Gewährung von Beihilfen über ein integriertes Portfolio mit Beihilfen in der Wallonischen Region, über Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen für die Vergütung von Leistungen, die das Unternehmertum oder das Wachstum fördern und eine Datenbank von authentischen Quellen im Zusammenhang mit diesem integrierten Portfolio darstellen
- Erlass der wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 über die Umsetzung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 über die Gewährung von Beihilfen über ein integriertes Portfolio mit Beihilfen in der Wallonischen Region, über Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen für die Vergütung von Leistungen, die das Unternehmertum oder das Wachstum fördern und eine Datenbank von authentischen Quellen im Zusammenhang mit diesem integrierten Portfolio darstellen
- Ministerialerlass – Thema „Gründung“
- Ministerialerlass – Thema „Wachstum“
- Ministerialerlass – Thema „Digitaler Bereich“
- Ministerialerlass – Thema „Innovation“
- Ministerialerlass – Thema „Übertragung“
- Ministerialerlass – Thema „Kreislaufwirtschaft“
- Änderungs Ministerialerlass – Thema „Kreislaufwirtschaft“
- Ministerialerlass – Thema „Internationalisierung“