Die 1985 gegründete zwischenstaatliche Initiative Eureka umfasst heute mehr als 45 Mitglieder. Die Eureka-Initiative hat die Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit über ihre Unterstützung von Unternehmen, die internationale Projekte zur Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen durchführen, zum Ziel.
Die Eureka-Initiative hat eine „bottom-up“-Philosophie, ohne vorgegebenes Thema oder eine Einreichungsfrist. Die Projekte, die von den industriellen Partnern getragen werden, sind marktorientiert.
Ein Konsortium aus mindestens zwei Partnern aus zwei Eureka-Mitgliedsländern kann einen Vorschlag einreichen. Das Konsortium kann so viele Partner wie nötig mit einbeziehen. Die Partner der Länder, die keine Eureka-Mitglieder sind, können mit ihrer eigenen Finanzierung teilnehmen.
Die Antragsteller müssen unbedingt, zusätzlich zum Einreichen des Projekts bei der Eureka-Initiative, einen Antrag auf Finanzierung beim ÖDW Forschung über das Portal ONTIME einreichen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden. Dieser Antrag muss unbedingt auf Französisch verfasst werden.
Die zulässigen Partnertypen sind:
- Unternehmen
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses mit einem Finanzierungssatz von 40 bis 80 % des Budgets jedes wallonischen Partners gewährt, je nach der Größe des Unternehmens und der Qualifikation der Forschung (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung).
Die Zuschüsse sollen die gesamten Kosten für die Durchführung der Forschung abdecken. Es handelt sich um Folgendes:
- Kosten in Bezug auf Forscher, Techniker und Verwalter/ Geschäftsführer;
- Betriebsausgaben;
- Gemeinkosten;
- Kosten des Materialverbrauchs;
- Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer.
Die Vereinbarung hat eine Dauer von maximal drei Jahren.
Es gibt für dieses Programm keine Ausschreibung. Es kann jederzeit ein Antrag eingereicht werden (offene Ausschreibung).
Vorzugsweise wird vor dem Einreichen eines Vorschlags ein Informationstreffen zwischen wallonischen Projektpartnern und den Verantwortlichen des Projektes beim ÖDW Forschung organisiert.
Die Projekte werden gleichzeitig über die Plattform ONTIME und die der Eureka-Initiative eingereicht.
Zielgruppe - Kriterien der Zulässigkeit
Ein Vorschlag ist zulässig, wenn alle folgenden Elemente positiv beantwortet werden können:
- Das Projekt zielt auf die Entwicklung eines neuen Produkts, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung von ausschließlich ziviler Bedeutung ab.
- Die Partnerschaft muss aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus zwei verschiedenen Eureka-Mitgliedsstaaten bestehen, wobei das Forschungsbudget des oder der Partner für ein bestimmtes Land 70 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten darf.
- Die Antragsteller müssen unbedingt, zusätzlich zum Einreichen des Projekts bei der Eureka-Initiative, einen Antrag auf Finanzierung beim ÖDW Forschung über das Portal ONTIME einreichen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden. Dieser Antrag muss unbedingt auf Französisch verfasst werden.
- Der/Die wallonische(n) industrielle(n) Partner müssen eine gesicherte finanzielle Lage haben.
- Die wallonischen Teilnehmer müssen einen Betriebssitz in der Wallonie haben.
- Das Projekt kann nicht zuvor bereits Gegenstand einer öffentlichen Finanzierung gewesen sein.
- Die Dauer des Projekts darf drei Jahre nicht überschreiten.
Bewertungskriterien und Auswahl des Projektes
Das Bewertungs- und Auswahlverfahren der Projekte umfasst mehrere Schritte:
- Schritt 1: Der Vorschlag wird nach drei Kriterien (Qualität des Vorschlags, technologische Qualität und Verwertung) von einem Experten vom ÖDW Forschung und möglicherweise unabhängigen Experten bewertet.
- Schritt 2: Der Auswahlvorschlag wird an das für die Forschung zuständige Ministerium geschickt.
- Schritt 3: Nach Erhalt der Zustimmung der anderen an der Finanzierung beteiligten Länder, versieht Eureka das Projekt mit einem Gütesiegel.
- Schritt 4: Die für die Finanzierung ausgewählten Vorschläge werden den Projektträgern mitgeteilt.
- Dekret vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie
- Dekret vom 18. September 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie, geändert am 15. Mai 2014
- Text zum Rahmen der staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.(2014/C 198/01