Veräußern einer Einrichtung, für die eine Umweltgenehmigung oder -erklärung erforderlich ist

Zusammengefasst
Der vorliegende Inhalt stellt eine vollständige oder teilweise Übersetzung dar, die ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt wird.
Die Übersetzung wurde mithilfe automatisierter Werkzeuge, insbesondere mittels künstlicher Intelligenz, erstellt.
Die französische Version bleibt die maßgebliche Referenz.

Sie möchten Ihre gesamte oder einen Teil Ihrer durch Erklärung oder Umweltgenehmigung genehmigten Einrichtung an einen anderen Betreiber abtreten? 

Es ist nicht nötig, ein neues Genehmigungs- oder Meldeverfahren einzuleiten. Die für Ihre Einrichtung erhaltene Genehmigung oder die abgegebene Erklärung bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. 

Abtretung vom Genehmigungsinhaber an den zukünftigen Betreiber 

Nur eine gemeinsame Abtretungsmitteilung muss formalisiert werden zwischen: 

  • Ihnen: dem Überlasser als derzeitiger Inhaber der Genehmigung und
  • dem Übernehmer, auch Zessionar oder zukünftiger Betreiber genannt 

Sie bleiben Inhaber der Genehmigung und der damit verbundenen Pflichten, bis die Übertragung von der zuständigen Behörde formell bestätigt wurde. 

Füllen Sie gemeinsam mit dem Übernehmer den Antrag auf Übertragung offiziell aus (siehe Abschnitt „Formulare“) und senden Sie ihn an den technischen Beamten, d. h. an die örtlich zuständige Außendirektion des Departements für Genehmigungen und Zulassungen.

Dieses Verfahren dient dazu, die mit der Genehmigung verbundenen Rechte und Pflichten offiziell auf den neuen Betreiber zu übertragen.

Dieser Abtretungsantrag ist kostenlos. 

Achtung

Solange die Abtretung nicht formalisiert wurde, haften der Überlasser und der Übernehmer gesamtschuldnerisch für eventuell auftretende Umweltschäden.  

Dasselbe gilt, wenn eine Sicherheit (Bankbürgschaft) vorgeschrieben ist.  Der Überlasser und der Übernehmer bleiben gesamtschuldnerisch haftbar, solange das neue Sicherungsrecht noch nicht bestellt ist. 

 
Im Detail
Zielpublikum - Details
  • Der Überlasser, der eine Umweltgenehmigung oder eine Umwelterklärung besitzt 
  • Der Übernehmer, der auch als künftiger Betreiber der gesamten oder eines Teils der durch die Genehmigung oder Erklärung genehmigten Einrichtung bezeichnet wird 

Der Überlasser oder der Übernehmer kann sein:

  • ein Bürger
  • ein Unternehmen:
    • eine natürliche Person (Selbstständiger)
    • eine juristische Person (KMU und Großunternehmen) 
Vorteile

Kein neues Verfahren zur Beantragung einer Umwelt- oder Einzelgenehmigung oder einer Umwelterklärung einzuführen. 

Prozedur
  1. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus, das Sie im Abschnitt „Formulare“ weiter unten finden.
    Das Formular muss gemeinsam vom Übertragenden und vom Übernehmer ausgefüllt werden.
    Vergessen Sie bei einer Teilübertragung nicht, den Beschreibungsplan des Betriebs beizufügen.

  2. Senden Sie das Formular an den technischen Beamten, d. h. an die örtlich zuständige Außendirektion des Departements für Genehmigungen und Zulassungen.

Die Unterschrift muss von der bzw. den bevollmächtigten Personen geleistet werden, die das Unternehmen offiziell vertreten und rechtsverbindlich verpflichten können.

Diese Direktion bearbeitet die Umweltmeldungen.

Bedingungen

Der Überlasser und der Übernehmer müssen die Abtretung gemeinsam über das Formular für die Abtretung beantragen. 

Sie geben an: 

  • ihre jeweiligen Daten
  • Daten und Identifizierung der abgetretenen oder gemeinsam genutzten Einrichtung
  • die Liste der Genehmigungen, 
    • die von der 
    • Gültigkeit der Abtretung betroffen sind
  • die Art der beantragten Abtretung: vollständig oder teilweise 

Bei einer Teilabtretung enthält der Abtretungsantrag: 

  • einen aktualisierten Beschreibungsplan der Einrichtung, der die Elemente der Abtretung enthält, wie:
  • abgetretene oder gemeinsam genutzte Gebäude
  • abgetretene oder gemeinsam genutzte Einrichtungen und Aktivitäten
  • abgetretene oder gemeinsam genutzte Lager für Substanzen
  • abgetretene oder gemeinsam genutzte Wasserableitungen
  • abgetretene oder gemeinsam genutzte Wassereinleitungen
  • abgetretene oder gemeinsam genutzte Luftableitungen 

Jedes seiner abgetretenen oder gemeinsam genutzten Elemente wird im Abtretungsantrag genau aufgelistet. 

Alle Informationen, die Sie eintragen müssen, sind im „Formular zur Abtretung“ aufgeführt, das Sie unten unter „Formulare“ herunterladen können. 

Kontakte
Dienste
Die Gemeinde, in der sich das Niederlassungsprojekt befindet (nur auf Französisch verfügbar)
Kontaktieren Sie den Dienst für Meldungen der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Charleroi der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Lüttich der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Mons der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Namur-Luxemburg der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3070
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