Beantragung einer Umweltgenehmigung oder einer Globalgenehmigung für eine Einrichtung der Klasse 1 oder 2

Zusammengefasst
Der vorliegende Inhalt stellt eine vollständige oder teilweise Übersetzung dar, die ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt wird.
Die Übersetzung wurde mithilfe automatisierter Werkzeuge, insbesondere mittels künstlicher Intelligenz, erstellt.
Die französische Version bleibt die maßgebliche Referenz.

Planen Sie, Ihre Einrichtung in der Wallonie zu errichten oder zu erweitern?

Sind Ihre Tätigkeit und/oder Ihre Anlagen in der Liste der klassifizierten Tätigkeiten oder Anlagen mit erheblichen oder mittleren Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft aufgeführt?

In der Wallonie sind Sie, ob Selbstständige/r, Unternehmensleiter/in oder Privatperson, verpflichtet, eine Umweltgenehmigung oder eine Globalgenehmigung einzuholen, wenn Ihr Projekt einen Antrag auf Baugenehmigung umfasst.

Genehmigung erforderlich, um seine Tätigkeit aufzunehmen

Der Genehmigungsantrag ist eine vorherige und obligatorische Erlaubnis. Eine Einrichtung der Klasse 1 oder 2 benötigt eine Umweltgenehmigung, um ihre Tätigkeit aufnehmen zu können, unabhängig davon, ob es sich um eine industrielle, handwerkliche, landwirtschaftliche oder geschäftliche Tätigkeit handelt.

Der Betrieb einer Tätigkeit kann Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft haben. Ziel der Umweltgenehmigung ist es, die Belästigungen und Unannehmlichkeiten für die Umwelt, das Tierwohl, die Gesundheit und die Sicherheit der Öffentlichkeit zu begrenzen.

Die Abteilung für Genehmigungen und Zulassungen des ÖDW Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt (ÖDW LNU) ist die Behörde, die die Genehmigungen prüft, über ihre technischen Beamten, die in den verschiedenen Regionen der Wallonie angesiedelt sind.

Wenn Arbeiten durchzuführen sind, um Ihre Umweltgenehmigung umzusetzen, müssen Sie einen Antrag auf Globalgenehmigung einreichen. Dieser Globalantrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Antrag auf Umweltgenehmigung mit einem Antrag auf Baugenehmigung zu verbinden. Der Teil Ihres Antrags, der den Städtebau betrifft, wird vom ÖDW Territorium über seinen beauftragten Beamten bearbeitet, der die Anträge auf Baugenehmigung prüft.

Der Antrag auf Umweltgenehmigung oder Globalgenehmigung besteht aus verschiedenen auszufüllenden Dokumenten und muss bei der Gemeinde eingereicht werden, in der sich Ihr geplantes Einrichtungsprojekt befindet.

Achtung

Um die Klassenart Ihres Projekts anhand Ihrer Tätigkeit und/oder Ihrer Anlagen zu bestimmen, verwenden Sie das online auf „Mon Permis“ bereitgestellte Tool:

Ihr Antrag kann in bestimmten Gemeinden direkt online gestellt werden. Sehen Sie die fortlaufend aktualisierte Karte ein, um zu erfahren, ob Ihre Gemeinde Ihnen erlaubt, Ihren Antrag online einzureichen: https://territoire.wallonie.be/widgets/map/w-map-dematerialisation-arne-etat-davancement

Für jeden Antrag auf Globalgenehmigung:

  • beachten Sie die neue Nomenklatur der Dateien, die Ihrem Antrag auf Globalgenehmigung beizufügen sind (städtebaulicher Teil)
  • achten Sie darauf, dass Ihre Pläne und deren Merkmale mit einem eindeutigen und verständlichen Namen benannt werden

Konsultieren Sie die verknüpfte Vorgehensweise zur Baugenehmigung

Möchten Sie Ihren Antrag online einreichen? Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde dies erlaubt, indem Sie die Karte zur Digitalisierung der Umweltgenehmigungen, Globalgenehmigungen und Baugenehmigungen in der Wallonie konsultieren.

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Selbstständige, Unternehmensleiter oder Privatpersonen, die im Rahmen ihres Einrichtungsprojekts in der Wallonie eine Umweltgenehmigung oder eine Globalgenehmigung (gekoppelt mit einer Baugenehmigung) beantragen müssen.

Die Umwelt- oder Globalgenehmigung betrifft hier Tätigkeiten und/oder Anlagen der Klassen 1 oder 2, das heißt solche, deren Auswirkungen auf die Umgebung erheblich oder mittel sind.

Vorteile

Als Betreiber einer Einrichtung ist die Umweltgenehmigung ein unverzichtbares Instrument.

Sie listet die Betriebsbedingungen auf, die Sie einzuhalten haben.

Sie müssen daher alles daransetzen, jede Handlung zu vermeiden:

  • die Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit oder das Naturerbe hat
  • und infolgedessen wirtschaftliche, rechtliche und reputationsbezogene Folgen für Ihre Einrichtung hat.
Prozedur

ZUSAMMENGEFASST:

  • Sie füllen das allgemeine Antragsformular und die Anhangformulare sowie sonstigen Dokumente entsprechend Ihrem Projekt aus:
    • in Papierform
    • online, wenn die Gemeinde, in der sich Ihre Einrichtung befindet, dies erlaubt
  • Sie stellen die Dokumente zusammen, die Ihrem Antrag auf Umweltgenehmigung oder Globalgenehmigung beizufügen sind.
  • Sie reichen den vollständigen Antrag ein:
    • indem Sie ihn in mehreren Exemplaren bei der Gemeinde abgeben, in der sich Ihre Einrichtung befindet, wenn Sie das Papierformular gewählt haben
    • indem Sie ihn direkt online übermitteln, wenn Sie das Online-Formular gewählt haben und die Gemeinde dies erlaubt
  • Die Gemeinde übermittelt Ihren Antrag dem bzw. den mit der Prüfung beauftragten Beamten.
  • Der technische Beamte analysiert Ihren Antrag und prüft, ob er vollständig und zulässig ist. Bei einem Antrag auf Globalgenehmigung analysiert der beauftragte Beamte den Antrag gleichzeitig.
  • Nachdem Ihr Antrag vollständig und zulässig ist, fordert der technische Beamte:
    • die Stellungnahme verschiedener Instanzen entsprechend der Beschreibung und der Situation Ihres Projekts
    • eine öffentliche Untersuchung bei der von Ihrem Projekt betroffenen Gemeinde oder den betroffenen Gemeinden
  • Der technische Beamte erstellt einen zusammenfassenden Bericht sowie einen Entscheidungsvorschlag und sendet diese an die zuständige Behörde (in der Regel Ihre Gemeinde).
  • Sie erhalten die Entscheidung über die Erteilung Ihrer Genehmigung unter Bedingungen oder die Entscheidung über die Ablehnung.

IN DETAILLIERTEN SCHRITTEN:

Alle detaillierten Schritte des Verfahrens sowie ein zusammenfassendes Schema finden Sie in einem einzigen herunterladbaren Dokument: https://iodda.be/public/annexes/7736/document/fr

1. Sie füllen das allgemeine Antragsformular aus

Dieses Formular hilft Ihnen, Ihr Projekt in all seinen Aspekten zu beschreiben.

Sie müssen:

  • Ihr Projekt lokalisieren: Kontaktdaten der Einrichtung, Liste der Parzellen, Untersuchung der Umgebung
  • Ihr Projekt vorstellen: Art des Projekts, angestrebte Tätigkeiten, Dienstbarkeiten und andere Rechte, Verfahrensschema und Phasenplanung
  • Ihre Einrichtung vorstellen: Beschreibung, EU-Richtlinien, Genehmigungen und Zulassungen, beschreibender Plan, Liste der Gebäude und Nutzungen, Liste der Anlagen und Tätigkeiten, Liste der Lagerstätten (Stoffe oder Gemische, Abfälle)
  • angeben, ob Ihr Projekt Gegenstand einer Baugenehmigung und damit eines Antrags auf Globalgenehmigung ist oder ob es Gemeindestraßen betrifft, …

Dieses Formular ermöglicht es Ihnen außerdem, die Auswirkungen Ihres Projekts auf die Umwelt anzugeben:

  • in Bezug auf Lärm
  • auf Gewässer
  • auf die Luft
  • auf Boden und Grundwasser
  • im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr
  • durch Vibrationen
  • auf ein Natura-2000-Gebiet und die Artenvielfalt
  • zusätzliche: kumulative, auf benachbarte Gebiete, sonstige …

2. Sie füllen das/die Anhangformular/e aus

Je nach Beschreibung Ihres Projekts werden Sie aufgefordert, ein oder mehrere Anhangformulare oder sogar sonstige Dokumente beizufügen.

Wenn Sie Ihren Antrag in Papierform einreichen, füllen Sie die Anhangformulare aus, die entsprechend Ihrer Rubrik angegeben sind.

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, werden Sie automatisch aufgefordert, die ergänzenden Informationen zu Ihrem Projekt auszufüllen.

3. Sie fügen alle Ihrem Antrag beizufügenden Dokumente bei

Je nach den Informationen, die Sie im allgemeinen Genehmigungsantragsformular angegeben haben, müssen Sie bestimmte Dokumente beifügen, die bestimmte Aspekte Ihres Projekts näher erläutern oder begründen. Zum Beispiel:

  • ein Katasterplan
  • ein beschreibender Plan Ihrer künftigen Einrichtung oder ihrer Erweiterung
  • der Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für Ihren Genehmigungsantrag

Wenn Sie Ihren Antrag online ausfüllen, achten Sie darauf, die Dokumente korrekt hochzuladen und sie korrekt zu benennen.

Beachten Sie die Nomenklatur der Anhänge Ihrer Globalgenehmigung (städtebaulicher Teil), da diese spezifisch benannt werden und genaue Abkürzungen enthalten müssen. Konsultieren Sie die verknüpfte Vorgehensweise zur Baugenehmigung, um mehr zu erfahren: https://www.wallonie.be/fr/demarches/demander-un-permis-durbanisme

4. Sie reichen Ihren vollständigen Antrag bei der Gemeinde ein, in der sich Ihr Projekt befindet:

  • indem Sie ihn in mehreren Exemplaren bei der Gemeinde abgeben, in der sich Ihre Einrichtung befindet, wenn Sie das Papierformular gewählt haben:
  • 3 Exemplare für eine Umweltgenehmigung
  • 4 Exemplare für eine Globalgenehmigung
  • +1 Exemplar, wenn Ihre Einrichtung sich auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden befindet
  • indem Sie ihn direkt online übermitteln, wenn Sie das Online-Formular gewählt haben und die Gemeinde dies erlaubt

Bewahren Sie eine Kopie Ihres Antrags auf!

5. Die Gemeinde übermittelt Ihren Antrag zur Prüfung an den technischen Beamten und an den beauftragten Beamten für eine Globalgenehmigung.

Frist: innerhalb von 3 Tagen

Der technische Beamte ist der regionale Beamte, der mit der Prüfung Ihres Antrags auf Umweltgenehmigung beauftragt ist. Es handelt sich um den Direktor der Außendirektion der Abteilung für Genehmigungen und Zulassungen des ÖDW LNU.

Die Gemeinde übermittelt Ihren Antrag ebenfalls an den beauftragten Beamten, wenn Ihr Antrag eine Globalgenehmigung betrifft (Umweltgenehmigung + Baugenehmigung). Dieser ist damit beauftragt, den städtebaulichen Teil Ihres Antrags zu prüfen.

6. Die Gemeinde informiert Sie per Post darüber, dass sie Ihren Antrag an den technischen Beamten (und an den beauftragten Beamten für die städtebaulichen Aspekte) weitergeleitet hat

Sie haben dieses Informationsschreiben Ihrer Gemeinde nicht innerhalb von 3 Tagen erhalten? Wenden Sie sich an Ihren regionalen technischen Beamten und senden Sie ihm eine Kopie Ihres ursprünglichen Genehmigungsantrags (siehe Abschnitt „Kontakte“ unten).

7. Der technische Beamte und, im Falle einer Globalgenehmigung, der beauftragte Beamte analysieren die Vollständigkeit und Zulässigkeit Ihres Antrags

Frist: innerhalb von 20 Tagen für eine Umweltgenehmigung und innerhalb von 30 Tagen für eine Globalgenehmigung

Ihr Antrag ist vollständig und zulässig: Das Prüfungsverfahren wird fortgesetzt (vgl. Punkt 8).

Ihr Antrag ist unzulässig: Das Verfahren wird eingestellt und Sie werden informiert.

Ihr Antrag ist unvollständig: Sie werden aufgefordert, die ergänzenden Informationen innerhalb von 6 Monaten über Ihre Gemeinde vorzulegen.

  • Nach Ablauf der 6 Monate wird Ihr Antrag für unzulässig erklärt.
  • Wenn Ihr Antrag zum zweiten Mal unvollständig ist, wird er für unzulässig erklärt.

8. Der technische Beamte fordert:

  • die Stellungnahme verschiedener Instanzen entsprechend der Beschreibung und der Situation Ihres Projekts

Frist für die Übermittlung der Stellungnahmen dieser Instanzen:

  • 60 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
  • 30 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2
  • die Organisation einer öffentlichen Untersuchung durch die von Ihrem Projekt betroffene Gemeinde

Frist für den Aushang der Bekanntmachung durch die Gemeinde: innerhalb von 5 Tagen nach der Anfrage des technischen Beamten und spätestens 5 Tage vor Beginn der öffentlichen Untersuchung

Dauer der öffentlichen Untersuchung:

  • 30 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
  • 15 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2
  • Aussetzung zwischen dem 16. Juli und dem 15. August sowie zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar.

Diese Aussetzung verlängert alle Schritte des Prüfungsverfahrens Ihrer Akte: Stellungnahmen, zusammenfassender Bericht und Erteilung der Genehmigung

Bei einer Genehmigung der Klasse 1 gibt es außerdem weitere Veröffentlichungspflichten, insbesondere in lokalen Zeitungen.

9. Der technische Beamte erstellt einen zusammenfassenden Bericht und einen Entscheidungsvorschlag

Bei der Erstellung des Berichts stützt er sich auf:

  • die eingegangenen Stellungnahmen der verschiedenen Instanzen entsprechend dem Gegenstand Ihres Antrags
  • die Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung
  • die eventuelle Stellungnahme des betroffenen Gemeindekollegiums

Der Bericht und der Entscheidungsvorschlag werden an die zuständige Behörde gesendet. In der Regel handelt es sich um die Gemeinde. Bei bestimmten Anträgen auf Umweltgenehmigung kann es sich jedoch um den technischen Beamten handeln und bei bestimmten Globalgenehmigungen um den beauftragten Beamten und den technischen Beamten.

Die für Ihren Antrag zuständige Behörde können Sie dem erhaltenen Schreiben entnehmen, in dem angegeben ist, ob Ihr Antrag vollständig und zulässig ist (vgl. Schritt 7 des Verfahrens).

Frist für die Übermittlung des zusammenfassenden Berichts ab dem Datum, an dem Ihr Antrag für vollständig und zulässig erklärt wurde:

  • 110 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
  • 70 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2

10. Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Genehmigungsantrag per Post

Frist für die Übermittlung der Entscheidung ab dem Datum, an dem Ihr Antrag für vollständig und zulässig erklärt wurde:

  • 140 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
  • 90 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2

Mögliche zusätzliche Frist für die Prüfung Ihres Antrags: maximal 30 Tage für die Erstellung des zusammenfassenden Berichts

Frist für vorübergehende Projekte oder Versuchsprojekte: 40 Tage (ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag vollständig und zulässig ist)

Was sind befristete oder Testprojekte?

Eine vorübergehende Einrichtung ist eine Einrichtung, deren ununterbrochene Betriebsdauer begrenzt ist auf:

  • 3 Jahre für:
    • eine Baustelle
    • eine Baustelle zur Renovierung eines Gebäudes, die die Bausubstanz respektiert und den Abbau von Ziergestein erfordert
    • eine Umwandlung einer Kiesgrube, die zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs im öffentlichen Interesse erforderlich ist
  • die Dauer der Wiederherstellung des Standortes, wenn es sich um eine Einrichtung zur Wiederherstellung eines verschmutzten Standorts handelt.
  • 3 Monate oder eine kürzere Frist, die die Regierung für die von ihr benannten Einrichtungen festlegen kann.

Eine Testeinrichtung ist eine Einrichtung:

  • die maximal 6 Monate lang funktioniert
  • die ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung oder Erprobung neuer Methoden oder Produkte dient

Sie haben innerhalb der Frist keine Entscheidung erhalten?

Somit kommt der zusammenfassende Bericht einer Entscheidung gleich:

  • Positiver Bericht: Die Genehmigung wird Ihnen erteilt
  • Ungünstiger Bericht: Die Genehmigung wird Ihnen verweigert

Wenn der zusammenfassende Bericht fehlt oder zu spät übermittelt wird, wird Ihnen die Genehmigung verweigert.

Sie können gegen eine Entscheidung über eine Umweltgenehmigung bei der Regierung Beschwerde einlegen.

Délais

Die Gültigkeit einer Umweltgenehmigung beträgt in der Regel 20 Jahre.

Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Antrag auf Umweltgenehmigung ab dem Datum, an dem Ihre Akte für vollständig und zulässig erklärt wurde:

  • innerhalb von 140 Tagen für ein Projekt der Klasse 1
  • innerhalb von 90 Tagen für ein Projekt der Klasse 2
Bedingungen

Ihr Einrichtungsprojekt muss in der Wallonie gelegen sein.

Ihr Projekt muss:

  • der Klasse 1 angehören: es umfasst mindestens eine Tätigkeit oder Anlage mit potenziell erheblichen Auswirkungen
  • oder der Klasse 2 angehören: es umfasst mindestens eine Tätigkeit oder Anlage mit potenziell mittleren Auswirkungen

Die von Ihnen geplante Tätigkeit muss den Betriebsbedingungen entsprechen:

  • allgemeinen: Bedingungen, die von allen wallonischen Einrichtungen einzuhalten sind
  • sektoriellen: Bedingungen, die für spezifische Anlagen und Tätigkeiten der Klassen 1 und 2 einzuhalten sind
  • integralen: Bedingungen, die für spezifische Anlagen und Tätigkeiten der Klasse 3 einzuhalten sind
  • besonderen: Bedingungen, die spezifisch für eine Einrichtung einzuhalten sind

Diese Bedingungen werden auferlegt, wenn eine Umweltgenehmigung ausgestellt wird. Sie sind verpflichtet, sie während der gesamten Dauer Ihrer Umweltgenehmigung einzuhalten. Sie werden regelmäßig aktualisiert, um sie an neue Erkenntnisse und Technologien anzupassen.

Verwenden Sie das auf „Mon Permis“ bereitgestellte Tool, um je nach Ihrer Tätigkeit oder Ihren Anlagen:

  • die Klassenart Ihres Projekts zu bestimmen, also die Auswirkungen Ihres Projekts auf die Umwelt und die Nachbarschaft
  • die rechtlichen Verweise einzusehen, die im Bereich der Betriebsbedingungen zu beachten sind

Wenn Arbeiten durchzuführen sind, um Ihre Umweltgenehmigung umzusetzen, müssen Sie einen Antrag auf Globalgenehmigung einreichen.

rechtliche Grundlagen
Formulare
Online
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Kontakte
Dienste
Die Gemeinde, in der sich das Niederlassungsprojekt befindet (nur auf Französisch verfügbar)
Kontaktieren Sie die Direktion Charleroi der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Lüttich der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Mons der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Namur-Luxemburg der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Abteilung für Raumordnung und Städtebau des ÖDW RWEE für städtebauliche Aspekte
081 33 25 44
Kontaktieren Sie den Dienst für Beschwerden der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 1967
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