Beantragen Sie Ihre ESW-Arbeitgeberbescheinigung, um von den ESW-Vergünstigungen bei der Einstellung zu profitieren.

Zusammengefasst

The SINE certificate offers recognised employers two main advantages: a reduction in National Office for Social Security (NOSS) employers' contributions, and financial aid from the National Employment Office (NEO) for the payment of net salaries (reintegration allowance). These advantages apply when hiring unemployed individuals experiencing particular difficulties in finding a job.

⚠️ We do not manage the SINE status for workers. For more information on this subject, visit the Forem website.

Achtung

Seit dem 1. Juli 2026 ist die ESW-Regelung im Rahmen der Reform der Beschäftigungshilfen „Job Plus“ (Incitant Job Plus) aufgehoben.

Daher wird die Dienststelle „Sozialwirtschaftliche Initiative“ ab diesem Datum keine Bescheinigungen mehr ausstellen, die es Organisationen ermöglichen, Mitarbeitende im Rahmen dieser Regelung einzustellen.

 
Im Detail
Zielpublikum - Details
Vorteile

Die ESW-Bescheinigung bietet anerkannten Arbeitgebern zwei wesentliche Vorteile:

  • eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum LSS
  • eine finanzielle Unterstützung des LfA für die Zahlung des Nettolohns (Wiedereingliederungsbeihilfe).

Diese Vorteile gelten bei der Einstellung von Arbeitslosen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben.

Weitere Informationen

Prozedur

Die Beantragung der ESW-Bescheinigung erfolgt per E-Mail.

Senden Sie Ihren Antrag an die Adresse initiative.es@spw.wallonie.be:

  • Geben Sie als Betreff an: „ESW-Bescheinigung“ + Name des Antragstellers. 
  • Fügen Sie Ihrer E-Mail alle Nachweise bei, die belegen, dass Ihre Einrichtung in einer der unter dem Punkt „Zielgruppe“ genannten Kategorien anerkannt ist (Zulassung, Anerkennung, Satzung usw.). 
Bedingungen

Um Ihre Bescheinigung „Sozialwirtschaft“ als Arbeitgeber zu erhalten, müssen Sie eine der unter dem Punkt „Zielgruppe“ aufgelisteten Zulassungen oder Anerkennungen besitzen.

Gültigkeit der Bescheinigung

Die Gültigkeitsdaten der Bescheinigung stimmen immer mit den Gültigkeitsdaten der Zulassung überein:

  • Beschützte Werkstatt: Unbefristet (Inspektion alle 6 Jahre)
  • ASW: 10 Jahre
  • SLP (Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft): Unbefristet
  • ALE: 6 Jahre
  • CISP: 6 Jahre
Kontakte
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 1495 (nostraId = 142637)
Retour aux démarches