The SINE certificate offers recognised employers two main advantages: a reduction in National Office for Social Security (NOSS) employers' contributions, and financial aid from the National Employment Office (NEO) for the payment of net salaries (reintegration allowance). These advantages apply when hiring unemployed individuals experiencing particular difficulties in finding a job.
⚠️ We do not manage the SINE status for workers. For more information on this subject, visit the Forem website.
Seit dem 1. Juli 2026 ist die ESW-Regelung im Rahmen der Reform der Beschäftigungshilfen „Job Plus“ (Incitant Job Plus) aufgehoben.
Daher wird die Dienststelle „Sozialwirtschaftliche Initiative“ ab diesem Datum keine Bescheinigungen mehr ausstellen, die es Organisationen ermöglichen, Mitarbeitende im Rahmen dieser Regelung einzustellen.
- Anerkannte sozialwirtschaftliche Initiativen
- Anerkannte Eingliederungsbetriebe
- Strukturen, die als beschützte Werkstatt oder Sozialwerkstatt anerkannt sind
- Soziale Immobilienagenturen
- Wohnungsbaugesellschaften des öffentlichen Dienstes
- Strukturen, die als Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) zugelassen sind
- Zugelassene Initiativen zur Beschäftigungsentwicklung im Bereich der sozial ausgerichteten Nachbarschaftsdienste (IDESS)
- Anerkannte Zentren für sozioprofessionelle Eingliederung (CISP) (nur für den Bereich EFT-Track, nicht für den Bereich DEFI)
- Genossenschaften, die als Sozialunternehmen (SU) zugelassen sind. Die Zulassung als SU wird vom FÖD Wirtschaft verwaltet (Online-Formular). Beachten Sie, dass Sie die Zulassung als Genossenschaft (SC) und die Zulassung als SU gleichzeitig beantragen können (Weitere Informationen).
Die ESW-Bescheinigung bietet anerkannten Arbeitgebern zwei wesentliche Vorteile:
- eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum LSS
- eine finanzielle Unterstützung des LfA für die Zahlung des Nettolohns (Wiedereingliederungsbeihilfe).
Diese Vorteile gelten bei der Einstellung von Arbeitslosen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben.
Die Beantragung der ESW-Bescheinigung erfolgt per E-Mail.
Senden Sie Ihren Antrag an die Adresse initiative.es@spw.wallonie.be:
- Geben Sie als Betreff an: „ESW-Bescheinigung“ + Name des Antragstellers.
- Fügen Sie Ihrer E-Mail alle Nachweise bei, die belegen, dass Ihre Einrichtung in einer der unter dem Punkt „Zielgruppe“ genannten Kategorien anerkannt ist (Zulassung, Anerkennung, Satzung usw.).
Um Ihre Bescheinigung „Sozialwirtschaft“ als Arbeitgeber zu erhalten, müssen Sie eine der unter dem Punkt „Zielgruppe“ aufgelisteten Zulassungen oder Anerkennungen besitzen.
Gültigkeit der Bescheinigung
Die Gültigkeitsdaten der Bescheinigung stimmen immer mit den Gültigkeitsdaten der Zulassung überein:
- Beschützte Werkstatt: Unbefristet (Inspektion alle 6 Jahre)
- ASW: 10 Jahre
- SLP (Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft): Unbefristet
- ALE: 6 Jahre
- CISP: 6 Jahre