Außerordentliche Aktualisierung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 (Kontrollliste)
double usage liste de contrôle
Am 25. Mai 2023 wurde die VERORDNUNG (EU) 2023/996 DER KOMMISSION vom 23. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Amtsblatt der EU veröffentlicht (AB L 138/1 vom 25.05.2023 (europa.eu). Diese delegierte Verordnung ändert Anhang I (Kontrollliste) der Dual-Use-Verordnung 2021/821, um ihn an die Entscheidungen anzupassen, die die Australiengruppe - das multilaterale Exportkontrollregime zur Verhinderung der Verbreitung chemischer und biologischer Stoffe - im Jahr 2022 treffen wird.

 

Diese Aktualisierung fügt einige aufstrebende Technologien im biologischen Sektor der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck hinzu

Insbesondere enthält die aktualisierte EU-Kontrollliste vier neue Einträge für marine Toxine, nämlich Patentoxine, Gonyautoxine, Nodularine und Palytoxine, die in der Meeresumwelt natürlich vorkommen, aber auch synthetisiert und z. B. für biologische Waffen verwendet werden können. Die übrigen Änderungen betreffen hauptsächlich die Streichung und Änderung von Verweisen sowie redaktionelle Änderungen.

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