Beförderung von Waffen oder militärischer Ausrüstung durch die Wallonie

Zusammengefasst

Müssen Sie Waffen oder militärische Ausrüstung durch die Wallonie befördern? Um derartige Art Waren durch die Region zu transportieren, ist eine Transitlizenz erforderlich.

Lernen Sie die Bedingungen und die zu befolgenden Verfahren kennen.

Achtung

In Bezug auf militärische Ausrüstung dürfen nur Ausrüstungsgegenstände, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union stehen, durch die Wallonie befördert werden.

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Unternehmen mit einem Firmensitz in der Wallonie.

Prozedur

Erstellung Ihrer Akte

Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie eine Kopie eines dieser drei Dokumente bei:

  • Ausfuhrgenehmigung des Versandlandes; 
  • Endverbleibserklärung (EUC) des Empfängers;
  • Einfuhrgenehmigung des Empfängers. 

Versenden Sie Ihre Akte

Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden: 

  • Per Post: 

ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR

Behandlung Ihres Antrags

Wir prüfen Ihren Antrag: 

  • technische Prüfung des Materials;
  • Bewertung der Nutzung und des Endbenutzers des Materials. 

Wenn diese bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu. 

Délais

Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.

Bedingungen

In Bezug auf militärische Ausrüstung dürfen nur Ausrüstungsgegenstände, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union stehen, durch die Wallonie befördert werden.

Für die Durchfuhr von Waffen oder militärischer Ausrüstung

  • von einem EU-Mitgliedstaat über die Wallonie in ein Drittland außerhalb der EU
  • oder von einem Drittland außerhalb der EU über die Wallonie in einen EU-Mitgliedstaat

ist eine Durchfuhrgenehmigung erforderlich.

Die Durchfuhrgenehmigung ist 18 Monate gültig. 

Formulare
Downloads
Kontakte
Dienste
Direktion der Waffenlizenzen - Importdienstleistung
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4359
Retour aux démarches