Möchten Sie Tiere in einer kommerziellen Einrichtung verkaufen? In der Wallonie müssen Tierhandlungen eine Zulassung beantragen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können.
Der Antrag auf Zulassung als Tierhändler kostet 75 €. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig.
Während dieser Zeit unterliegt Ihr Unternehmen weiterhin Kontrollen. Die Kontrollen beziehen sich auf administrative und praktische Aspekte: ausreichendes und kompetentes Personal, Vertrag mit einem Tierarzt, Buchführung, Kennzeichnung und Registrierung, Standards für die Tierhaltung...
AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN
Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit Ihre Einrichtung die Tiere unter den bestmöglichen Bedingungen aufnimmt und verkauft. Während der gesamten Dauer Ihrer Zulassung werden Sie Kontrollen unterzogen.
Um als Tiergeschäft zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten.
Neben der Einhaltung des Tierwohls sind manchmal auch andere administrative Schritte erforderlich, bevor Sie loslegen können:
- die Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
- die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse
SIE HABEN BEREITS EINE ZULASSUNG ALS TIERHANDLUNG
- Wenn Ihre Zulassung bald abläuft: Sie wird automatisch verlängert, vorausgesetzt, Ihre Einrichtung erfüllt weiterhin die im Königlichen Erlass vom 27. April 2007 festgelegten Bedingungen.
- Wenn Sie eine neue Zulassung beantragen müssen, weil die Kapazität erhöht wurde und/oder der Wechsel des Verwalters länger als zwei Monate zurückliegt und/oder Sie umziehen und/oder Tierarten hinzufügen: Ihr Antrag wird auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 bearbeitet.
SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG?
Füllen Sie das online oder als Download verfügbare Antragsformular für die Zulassung aus und achten Sie darauf, dass Sie jeden für Sie relevanten Verfahrensschritt einhalten. Lesen Sie nachfolgend die detaillierte Vorgehensweise unten.
Der Wallonische Erlass vom 24. November 2022 wurde aufgrund einer Entscheidung des Staatsrats vom 10. Dezember 2024 für nichtig erklärt. Aus diesem Grund gelten derzeit die Vorschriften des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Vermarktung von Tieren (siehe Abschnitt „Rechtliche Hinweise“).
Lesen Sie die Online-FAQs auf der Website des Tierschutzes, um mehr darüber zu erfahren, wie sich die Annullierung auf Ihren Tierhandel auswirkt.
Alle Personen oder Unternehmen, die Tiere in einem Tierhandel verkaufen möchten.
Möchten Sie Hunde oder Katzen verkaufen? Lesen Sie die Formalität Eine Zulassung als Hunde- oder Katzenzüchter erhalten
ZUSAMMENGEFASST
IHREN ANTRAG ONLINE EINREICHEN Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. Sie müssen das Online-Formular ausfüllen und die folgenden relevanten Dokumente beifügen:
Damit Ihr Antrag auf Zulassung als Hobbyzüchter, gewerblicher Züchter oder Händler vollständig und zulässig ist, werden Sie schließlich aufgefordert, online einen Betrag von 75 € zu zahlen, der die für Ihren Zulassungsantrag fällige Gebühr darstellt. Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.
IHREN ANTRAG OFFLINE PER POST EINREICHEN Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Pension (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. Bereiten Sie die relevanten Dokumente vor, die Sie Ihrem Antragsformular für die Zulassung beifügen müssen:
Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt Direktion Qualität und Tierschutz Chaussée de Louvain 14 B-5000 Namur
NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS
Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar.
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Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen
ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN
Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn:
- Ihnen die Zulassung als Tierhandel entzogen wurde
- es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten
- Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde
- Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU)
- Mindestmaße für die Haltung von Tieren (nur auf Französisch verfügbar)
- Muster eines Tierarztvertrages (nur auf Französisch verfügbar)
- Fragen, die man sich stellen sollte, bevor man ein Tier erwirbt (nur auf Französisch verfügbar)