Eine Zulassung als Tierhändler erhalten

Zusammengefasst

Möchten Sie Tiere in einer kommerziellen Einrichtung verkaufen? In der Wallonie müssen Tierhandlungen eine Zulassung beantragen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. 

Der Antrag auf Zulassung als Tierhändler kostet 75 €. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig.  

Während dieser Zeit unterliegt Ihr Unternehmen weiterhin Kontrollen. Die Kontrollen beziehen sich auf administrative und praktische Aspekte: ausreichendes und kompetentes Personal, Vertrag mit einem Tierarzt, Buchführung, Kennzeichnung und Registrierung, Standards für die Tierhaltung... 

 

AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN 

Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit Ihre Einrichtung die Tiere unter den bestmöglichen Bedingungen aufnimmt und verkauft. Während der gesamten Dauer Ihrer Zulassung werden Sie Kontrollen unterzogen. 

Um als Tiergeschäft zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten. 

Neben der Einhaltung des Tierwohls sind manchmal auch andere administrative Schritte erforderlich, bevor Sie loslegen können: 

  • die Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) 
  • die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse 

 

SIE HABEN BEREITS EINE ZULASSUNG ALS TIERHANDLUNG 

  • Wenn Sie eine neue Zulassung beantragen müssen, weil die Kapazität erhöht wurde und/oder der Wechsel des Verwalters länger als zwei Monate zurückliegt und/oder Sie umziehen und/oder Tierarten hinzufügen: Ihr Antrag wird auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 bearbeitet. 

 

SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG? 

Füllen Sie das online oder als Download verfügbare Antragsformular für die Zulassung aus und achten Sie darauf, dass Sie jeden für Sie relevanten Verfahrensschritt einhalten. Lesen Sie nachfolgend die detaillierte Vorgehensweise unten. 

 

Achtung

Der Wallonische Erlass vom 24. November 2022 wurde aufgrund einer Entscheidung des Staatsrats vom 10. Dezember 2024 für nichtig erklärt. Aus diesem Grund gelten derzeit die Vorschriften des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Vermarktung von Tieren (siehe Abschnitt „Rechtliche Hinweise“). 

Lesen Sie die Online-FAQs auf der Website des Tierschutzes, um mehr darüber zu erfahren, wie sich die Annullierung auf Ihren Tierhandel auswirkt. 

 
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Im Detail
Zielpublikum - Details

Alle Personen oder Unternehmen, die Tiere in einem Tierhandel verkaufen möchten. 

Möchten Sie Hunde oder Katzen verkaufen? Lesen Sie die Formalität Eine Zulassung als Hunde- oder Katzenzüchter erhalten 

 

 

Prozedur

 

ZUSAMMENGEFASST 

  1. Die Voraussetzungen für den Tierhandel prüfen 
  1. Nützliche Dokumente zusammenstellen 
  1. Das Antragsformular für die Zulassung ausfüllen (online verfügbar oder zum Herunterladen). 
  1. Ihren vollständigen Antrag (Formular und beigefügte nützliche Dokumente) an die Direktion für Tierwohl zurückschicken. 
  1. Ihre vorläufige Zulassung erhalten 
  1. Den Kontrollbesuch Ihrer Einrichtung ermöglichen 
  1. Ihre endgültige Zulassung erhalten, wenn alles in Ordnung ist 

 

IHREN ANTRAG ONLINE EINREICHEN 

Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. 

Sie müssen das Online-Formular ausfüllen und die folgenden relevanten Dokumente beifügen: 

  • den Übersichtsplan der Einrichtung: Auf diesem Plan sind die Funktion und die Größe der einzelnen Räume, Einfriedungen oder Einrichtungen angegeben. 
  • die Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar) 

Damit Ihr Antrag auf Zulassung als Hobbyzüchter, gewerblicher Züchter oder Händler vollständig und zulässig ist, werden Sie schließlich aufgefordert, online einen Betrag von 75 € zu zahlen, der die für Ihren Zulassungsantrag fällige Gebühr darstellt. 

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.  

 

IHREN ANTRAG OFFLINE PER POST EINREICHEN 

Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Pension (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. 

Bereiten Sie die relevanten Dokumente vor, die Sie Ihrem Antragsformular für die Zulassung beifügen müssen: 

  • den Übersichtsplan der Einrichtung: Auf diesem Plan sind die Funktion und die Größe der einzelnen Räume, Einfriedungen oder Einrichtungen angegeben. 
  • die Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar) 
  • den Nachweis der Zahlung der Gebühr von 75 €, die im Voraus fällig ist und auf das Konto des ÖDW Einnahmen Tierwohl - IBAN: BE65 0912 1502 6696 - BIC-Code: GKCCBEBB gezahlt wurde 

Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: 

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt 

Direktion Qualität und Tierschutz 

Chaussée de Louvain 14 

B-5000 Namur 

 

NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS 

  • Wenn die Bewerbung vollständig und zulässig ist, wird Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt, damit Sie mit der Aktivität beginnen können. 
  • Sie können Ihre Aktivität aufnehmen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!) 
  • Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten. 
  • Ein Kontrollbesuch Ihres Geschäfts wird von unseren Diensten durchgeführt 
  • Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen 

Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar. 

 

Délais

Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen 

Bedingungen

ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN 

Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn: 

  • Ihnen die Zulassung als Tierhandel entzogen wurde 
  • es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten 
  • Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde 
Kontakte
Dienste
Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4022 (nostraId = 147261)
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