Eine Zulassung als Tierpension erhalten

Zusammengefasst

Möchten Sie eine Tierpension eröffnen? Und so vielen Hunde- und Katzenbesitzern in der Wallonie eine Lösung anbieten? 

Während ihres Urlaubs oder ihrer Abwesenheit müssen diese Besitzer ihr Haustier nämlich manchmal einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung anvertrauen. 

In der Wallonie benötigen Tierpensionen eine Zulassung, um ihren Aktivitäten nachgehen zu können. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig. Während dieser Zeit unterliegt Ihre Einrichtung weiterhin möglichen Kontrollen. 

 

BETREUUNGSLÖSUNG FÜR HUNDE UND KATZEN 

Anträge auf Zulassung als Pension beziehen sich nur auf Hunde- und Katzenpensionen mit mindestens einer Übernachtung.  

Sie müssen also keine Zulassung beantragen für: 

  • Pensionen für kleine Nagetiere, Kaninchen, Frettchen, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien 
  • eine Tätigkeit wie „Pet sitting“, d. h. die Betreuung des Tieres im Haus des Besitzers 

Der Antrag auf Zulassung kostet 75 €. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig.  Während dieser Zeit unterliegt Ihre Einrichtung weiterhin Kontrollen. 

 

AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN 

Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit Ihre Einrichtung die Tiere unter den bestmöglichen Bedingungen aufnimmt. 

Um als Tierpension zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die von Ihnen aufgenommenen Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten. 

Neben der Einhaltung der Tierschutzvorschriften müssen Sie weitere Verwaltungsschritte unternehmen, z. B. eine Umweltgenehmigung beantragen, wenn Ihr Betrieb einer solchen unterliegt, sich bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) eintragen lassen und sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden. 

 

HABEN SIE BEREITS EINE ZULASSUNG ALS PENSION? 

  • Wenn Sie eine neue Zulassung beantragen müssen, weil die Kapazität erhöht wurde und/oder der Wechsel des Verwalters länger als zwei Monate zurückliegt und/oder Sie umziehen: Ihr Antrag wird gemäß dem Königlichen Erlass vom 27. April 2007 bearbeitet. 

 

SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG? 

Füllen Sie das online oder als Download verfügbare Antragsformular für die Zulassung aus und achten Sie darauf, dass Sie jeden für Sie relevanten Verfahrensschritt einhalten. Lesen Sie nachfolgend die detaillierte Vorgehensweise. 

Die Kosten hierfür betragen 75 €. 

Achtung

Der Wallonische Erlass vom 24. November 2022 wurde aufgrund einer Entscheidung des Staatsrats vom 10. Dezember 2024 für nichtig erklärt. Aus diesem Grund gelten derzeit die Vorschriften des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Vermarktung von Tieren (siehe Abschnitt „Rechtliche Hinweise“). 

Lesen Sie die Online-FAQs auf der Website des Tierschutzes, um mehr darüber zu erfahren, wie sich die Annullierung auf Ihre Pension auswirkt.

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Jeder Bürger oder jedes Unternehmen kann eine Zulassung beantragen, um eine Pension in der Wallonie zu eröffnen. 

Achtung: Anträge auf Zulassung können nur für Hunde- und Katzenpensionen gestellt werden. 

Prozedur

ZUSAMMENGEFASST 

  1. Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Pension überprüfen  
  1. Nützliche Dokumente zusammenstellen 
  1. Das Antragsformular für die Zulassung ausfüllen (online verfügbar oder zum Herunterladen). 
  1. Ihren vollständigen Antrag (Formular und beigefügte nützliche Dokumente) an die Direktion für Tierwohl zurückschicken. 
  1. Ihre vorläufige Zulassung erhalten 
  1. Den Kontrollbesuch Ihrer Einrichtung ermöglichen 
  1. Ihre endgültige Zulassung erhalten, wenn alles in Ordnung ist 

IHREN ANTRAG AUF ZULASSUNG ONLINE EINREICHEN 

Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. 

Sie müssen das Online-Formular ausfüllen und die folgenden relevanten Dokumente beifügen: 

  • einen Übersichtsplan der Einrichtung: dieser gibt die Funktion der Räumlichkeiten sowie die Größe der Gehege oder Einrichtungen und ggf. die Größe der für die Tiere zugänglichen Außenbereiche an 
  • die Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar) 

Damit Ihr Antrag auf Zulassung als Pension vollständig und zulässig ist, werden Sie schließlich aufgefordert, online einen Betrag von 75 € zu zahlen, der die für Ihren Zulassungsantrag fällige Gebühr darstellt. 

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.  

 

IHREN ANTRAG OFFLINE PER POST EINREICHEN 

Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Pension (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. 

Bereiten Sie die relevanten Dokumente vor, die Sie Ihrem Antragsformular für die Zulassung beifügen müssen: 

  • einen Übersichtsplan der Einrichtung: dieser gibt die Funktion der Räumlichkeiten sowie die Größe der Gehege oder Einrichtungen und ggf. die Größe der für die Tiere zugänglichen Außenbereiche an 
  • die Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar) 
  • den Nachweis der Zahlung der Gebühr von 75 €, die im Voraus fällig ist und auf das Konto des ÖDW Einnahmen Tierwohl - IBAN: BE65 0912 1502 6696 - BIC-Code: GKCCBEBB gezahlt wurde 

Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: 

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt 

Direktion Qualität und Tierschutz 

Chaussée de Louvain 14 

B-5000 Namur 

 

NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS 

  • Wenn die Akte vollständig und zulässig ist, kann Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt werden, damit Sie die Aktivität aufnehmen können. 
  • Sie können Ihre Aktivität aufnehmen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!) 
  • Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten. 
  • Ein Kontrollbesuch Ihres Tierheims wird von unseren Diensten durchgeführt 
  • Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen 

Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar. 

Délais

Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen. 

Bedingungen

ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN 

Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn: 

  • Ihnen die Zulassung als Pension entzogen wurde 
  • es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten 
  • Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde
Kontakte
Dienste
Bei Fragen zur Ausbildung des Personals in Ihrer Einrichtung
Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4020 (nostraId = 147259)
Retour aux démarches