Die Wallonische Region subventioniert die Imkerkonferenzen über die provinzialen Imkereiverbände und die Union royale des Ruchers wallons (Königliche Vereinigung der wallonischen Bienenhäuser).
Das Ziel dieser Konferenzen ist es, Imker weiterzubilden und gleichzeitig die Attraktivität der lokalen Imkereivereine zu steigern, damit sie ein reiches und dynamisches Vereinsgefüge aufrechterhalten können.
Die lokalen Imkereivereine werden aufgefordert, ihren Subventionsantrag bei ihrem provinzialen Imkereiverband oder bei der Union royale des Ruchers wallons innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen, die es den Verbänden und der Union ermöglicht, ihren Gesamtantrag beim ÖDW LNU bis zum 1. Juni 2026 einzureichen.
Unabhängige Imkereivereine können ihren Antrag direkt beim ÖDW LNU über das unter der Rubrik „Formulare“ verfügbare Formular einreichen.
Lokale Imkereivereine und provinziale Imkereiverbände
Für jede organisierte Konferenz erhält der Antragsteller eine Pauschale von 142 € (davon werden mindestens 86 € für die Bezahlung des Referenten aufgewendet).
Der lokale Imkerverein reicht seinen Antrag auf Subvention für die Organisation von Imkerkonferenzen bei seinem provinzialen Imkerverband oder der Union royale des Ruchers wallons (je nach ihrer Mitgliedschaft) über das dafür vorgesehene Formular ein (siehe Rubrik „Formulare“).
Ein provinzieller Imkerverband kann auch eine Subvention für die Organisation von Konferenzen beantragen.
Die provinzialen Imkerverbände und die Union royale des Ruchers wallons stellen die Liste der Anträge auf Subventionen für die Organisation von Imkerkonferenzen in den Jahren 2026-2027 zusammen und reichen das jährliche Gesamtprogramm der Konferenzen für die Wallonie bis spätestens 1. Juni 2026 beim ÖDW LNU ein.
Auf Initiative des ÖDW LNU wird eine Syntheseversammlung mit den Verbänden und der Union organisiert, um das voraussichtliche Programm der Imkerkonferenzen 2025-2026 zu erarbeiten.
Im Anschluss an die Versammlung können die Verbände und die Union die ausgewählten Konferenzen bekannt geben, sofern der ministerielle Erlass, der die Subventionen gewährt, angenommen wird.
Die Ausschreibung läuft bis zum 1. Juni 2026.
Konferenzen müssen zwischen dem 1. September 2026 und dem 31. August 2027 organisiert werden.
Der örtliche Imkereiverein kann für die Organisation von mindestens 3 und höchstens 6 Vorträgen eine Subvention beantragen. Dasselbe gilt für einen provinzialen Imkereiverband, der eine Subvention für die Organisation von Konferenzen beantragen möchte.
Die Konferenzen müssen zwischen dem 01.09.2026 und dem 31.08.2027 stattfinden.
Die vorgeschlagenen Referenten müssen vom ÖDW LNU anerkannt sein.
Die behandelten Themen müssen für die Weiterbildung von Imkern relevant sein.
- Erlass der wallonischen Regierung vom 16. Juni 2016 über die Ausbildung in der Bienenzucht
- Arrêté du Gouvernement wallon du 16 juin 2016 relatif à la formation en apiculture
- Ministerieller Erlass zur Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Juni 2016 über die Ausbildung in der Bienenzucht
- Arrêté ministériel portant application de l'Arrêté du Gouvernement wallon du 16 juin 2016 relatif à la formation en apiculture