Sich als Verwerter von anderen als gefährlichen Abfällen registrieren lassen

Zusammengefasst

Sind Sie ein Bauunternehmen oder ein Landwirt? Lassen Sie sich als Abfallverwerter registrieren. Ihr Vorteil? Mit dieser Registrierung können Sie sich die Beantragung einer Umweltgenehmigung ersparen. Die Registrierung ist nämlich gleichbedeutend mit einer Umweltgenehmigung.

In der Wallonie wird diese Registrierung zur Verwertung von anderen als gefährlichen Abfällen unter bestimmten Bedingungen erteilt. Diese Registrierung wird vom ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) und insbesondere von der Abteilung Boden und Abfälle (ABA) ausgestellt.

Unser Ziel? Die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen.

VERWERTEN SIE IHRE BAUABFÄLLE

Im Rahmen des Abfallverwertungsprozesses ersetzt Ihr Abfall andere Materialien oder wird so aufbereitet, dass er für einen nützlichen Zweck verwendet werden kann. Beispielsweise können Sie sie als Fundament- oder Unterbaumaterial verwenden.

Brauchen Sie Ideen? Sehen Sie unter „Weitere Informationen“ weiter unten eine Liste der Unternehmen ein, die für die Verwertung bestimmter Abfälle registriert sind.

ANDERE ALS GEFÄHRLICHE ABFÄLLE

  • Hausmüll und ähnliche Abfälle
  • Krankenhausabfälle der Klasse B1: nicht-infektiöse Abfälle aus Krankenstationen, Sprechstunden, medizinisch-technischen Abteilungen sowie Abfälle aus medizinischen Labors
  • Inertabfälle (Erde, Mörtel, Ziegel, Zement, Beton, Fliesen, Flachglas usw.)
  • ungefährliche Abfälle aus Industrie und Landwirtschaft

Sehen Sie die vollständige Liste der betroffenen Abfälle in Anhang I des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ein.

KOSTENLOS UND 10 JAHRE GÜLTIG

Sich registrieren zu lassen ist verpflichtend, um andere als gefährliche Abfälle zu verwerten. Die Verpflichtung bezieht sich nur auf Tätigkeiten, die gewerblich ausgeübt werden.

Diese Formalität ist kostenlos. Die Registrierung wird für die Dauer von 10 Jahren gewährt. Sie ist erneuerbar. Sie kann nicht an Dritte abgetreten werden.

Während der gesamten Dauer Ihrer Registrierung müssen Sie eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen (siehe weiter unten unter „Bedingungen“).

TRANSPORT: EINE WEITERE REGISTRIERUNG

Transportieren Sie selbst ungefährliche Abfälle? Denken Sie daran, dass Sie zusätzlich zu Ihrer Registrierung als Verwerter auch als Abfalltransporteur registriert sein müssen. Wenn Sie einen Subunternehmer mit dem Transport beauftragen, muss dieser ebenfalls registriert sein.

RECYCLINGKORN

Für recyceltes Korn müssen Sie die Registrierung des Austritts aus dem Abfallstatus beantragen. Siehe das dazugehörige Verfahren.

REGISTRIEREN SIE SICH

Um sich zu registrieren, füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Lesen Sie die detaillierte Vorgehensweise unten.

Im Detail
Zielpublikum - Details

Unternehmen, die sich um die Verwertung bestimmter Abfälle bewerben. Zum Beispiel: Unternehmen, die im Baugewerbe tätig sind, oder Landwirte.

Sehen Sie unter „Weitere Informationen“ unten eine Liste der Unternehmen, die für die Verwertung bestimmter Abfälle registriert sind.

Vorteile

Der hauptsächliche Vorteil dieser Registrierung besteht darin, dass das Verfahren zur Beantragung einer Umweltgenehmigung vermieden wird. Die Registrierung als Verwerter von Abfällen, die nicht gefährlich sind, gilt als Umweltgenehmigung ausschließlich für die Verwertungsaktivitäten. Sie befreit nicht von den Genehmigungspflichten für Lagerungs- oder Vorbehandlungsmaßnahmen.

Prozedur

Zusammenfassung

  1. Einen Strafregisterauszug erhalten (Anhang erforderlich für die Akte)
  2. Lesen Sie das Dokument „Wie man als Unternehmen mit ZDU-Nummer auf Mein Bereich zugreift“.
  3. Das Online-Formular in „Mein Bereich“ ausfüllen?
  4. Ihre Registrierung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, wenn die Akte vollständig ist.

Sich als Verwerter von anderen als gefährlichen Abfällen registrieren lassen ist auf Französisch und auf Deutsch möglich  Diese Formalität ist kostenlos.

MIT IHREM ANTRAG VORZULEGENDE DOKUMENTE

  • Strafregisterauszug der Direktoren oder Geschäftsführer

NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS: SCHRITTE

  • Füllen Sie das Online-Formular aus (siehe den Abschnitt „Online-Formular“ unten). Fügen Sie das angeforderte Dokument bei.
  • Nach dem Absenden Ihres Antrags überprüft die wallonische Verwaltung, ob Ihre Unterlagen innerhalb von 30 Tagen vollständig sind.
    • Fehlen Informationen oder Dokumente, kontaktieren wir Sie, um Ihnen genau mitzuteilen, was korrigiert oder ergänzt werden muss.
      • Sie haben dann 30 Tage Zeit, die angeforderten Unterlagen einzusenden.
      • Achtung: Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht antworten, wird Ihr Antrag abgelehnt. Wir werden nur einmal um Ergänzungen bitten, daher ist es wichtig, vollständig und fristgerecht zu antworten.
    • Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, registrieren wir den Antragsteller und stellen ihm eine Registrierungsnummer zur Verfügung.
Bedingungen

VORAUSSETZUNG FÜR DIE GEWÄHRUNG DER REGISTRIERUNG

  • Kein Direktor oder Geschäftsführer der Gesellschaft wurde wegen eines Umweltvergehens verurteilt

BEDINGUNGEN, UM SEINE REGISTRIERUNG ZU BEHALTEN

  • Buchführung: Während der gesamten Dauer Ihrer Registrierung müssen Sie unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig Buch führen. Diese enthält für die Abfälle:
    • die Chargennummern
    • die Art der Abfälle
    • die gelieferten Mengen
    • die Lieferdaten
    • die Identität und Anschrift der Empfänger oder Lieferanten, je nach Fall
    • die Herkunft oder Bestimmung der Chargen
  • Keine Verurteilung wegen eines Umweltvergehens

Bei Verstößen wird Ihre Registrierung ausgesetzt oder gelöscht

Kontakte
Dienste
Nehmen Sie Kontakt auf mit der Direktion der Infrastrukturen der Abfallbewirtschaftung und -politik
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3104 (nostraId = 147423)
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