Sie möchten in der Wallonie eine Hunde- oder Katzenzucht betreiben und die Würfe vermarkten? Dann müssen Sie sich als Züchter zulassen lassen und die erhaltene Zulassungsnummer in Ihren Werbeanzeigen angeben.
Dies gilt nur für Hunde- und Katzenzuchten.
4 ZUCHTKATEGORIEN: GELEGENTLICH, HOBBY, GEWERBLICH, HÄNDLER
Welche Zulassung müssen Sie beantragen? Das hängt von der Art der Tierzucht ab, die Sie starten möchten:
- Eine Gelegenheitszucht ist eine Zucht, die höchstens 2 Würfe pro Jahr von Hunden oder Katzen produziert.
- Eine Hobbyzucht ist eine Zucht, die mindestens zwei weibliche Zuchttiere hält und pro Jahr höchstens zehn Würfe von Hunden oder Katzen produziert.
- Eine gewerbliche Zucht ist eine Zucht, die mehr als fünf weibliche Zuchttiere hält und mehr als zehn Würfe pro Jahr von Hunden oder Katzen produziert.
- Ein Handelszuchtbetrieb ist ein Zuchtbetrieb, der Würfe aus anderen Zuchtbetrieben als dem eigenen vermarktet und mindestens 10 Würfe pro Jahr aus dem eigenen Zuchtbetrieb vermarktet.
Die Kosten und die Dauer der Zulassung unterscheiden sich je nach Kategorie der Tierhaltung:
- Eine Zulassung für Gelegenheitszüchter kostet 50 € und ist 6 Jahre gültig.
- Eine Zulassung für eine Hobby-/gewerbliche/Händlerzucht kostet 75 € (bei weniger als 10 weiblichen Zuchttieren) und 250 € (bei mehr als 10 weiblichen Zuchttieren). Diese Zulassung ist 10 Jahre lang gültig.
AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN
Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit Ihre Einrichtung die Tiere unter den bestmöglichen Bedingungen aufnimmt und verkauft. Während der gesamten Dauer Ihrer Zulassung werden Sie Kontrollen unterzogen.
Um als Zuchtbetrieb zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten.
Neben der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen müssen Sie, bevor Sie als Züchter tätig werden, auch die folgenden Schritte einleiten:
- die Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
- die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse
HABEN SIE BEREITS EINE ZULASSUNG ALS AMATEUR, GEWERBETREIBENDER ODER HÄNDLER?
- Wenn Ihre Zulassung bald abläuft: Sie wird automatisch verlängert, vorausgesetzt, Ihre Einrichtung erfüllt weiterhin die im Königlichen Erlass vom 27. April 2007 festgelegten Bedingungen.
- Wenn Sie eine neue Zulassung beantragen müssen, weil die Kapazität erhöht wurde und/oder der Wechsel des Verwalters länger als zwei Monate zurückliegt und/oder Sie umziehen: Ihr Antrag wird auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 bearbeitet.
SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG?
Füllen Sie das online oder als Download verfügbare Antragsformular für die Zulassung aus und achten Sie darauf, dass Sie jeden für Sie relevanten Verfahrensschritt einhalten. Lesen Sie nachfolgend die detaillierte Vorgehensweise unten.
Der Wallonische Erlass vom 24. November 2022 wurde aufgrund einer Entscheidung des Staatsrats vom 10. Dezember 2024 für nichtig erklärt. Aus diesem Grund gelten derzeit die Vorschriften des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Vermarktung von Tieren (siehe Abschnitt „Rechtliche Hinweise“).
Lesen Sie die Online-FAQs auf der Website des Tierschutzes, um mehr darüber zu erfahren, wie sich die Annullierung auf Ihre Zucht auswirkt.
Jede Person oder jedes Unternehmen, die/das in der Wallonie Hunde oder Katzen züchten und die Würfe vermarkten möchte, muss eine Zulassung als Züchter erhalten.
Möchten Sie andere Tiere als Hunde oder Katzen vermarkten? Lesen Sie den Schritt Eine Zulassung als Tierhändler erhalten.
GELEGENTLICHER ZÜCHTER
Ihren Antrag auf Zulassung als gelegentlicher Züchter online einreichen Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. Sie müssen das Online-Formular ausfüllen und das folgende relevante Dokument beifügen:
Damit Ihr Antrag auf Zulassung als gelegentlicher Züchter vollständig und zulässig ist, werden Sie schließlich aufgefordert, online einen Betrag von 20 € zu zahlen, der die für Ihren Zulassungsantrag fällige Gebühr darstellt. Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.
Ihren Antrag offline per Post einreichen Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Pension (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. Bereiten Sie die relevanten Dokumente vor, die Sie Ihrem Antragsformular für die Zulassung beifügen müssen:
Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt Direktion Qualität und Tierschutz Chaussée de Louvain 14 B-5000 Namur
Nachverfolgung Ihres Antrags
Dieses Verfahren ist in französischer Sprache verfügbar.
HOBBY- ODER GEWERBLICHER ZÜCHTER ODER HÄNDLER
Ihren Antrag online einreichen Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. Sie müssen das Online-Formular ausfüllen und die folgenden relevanten Dokumente beifügen:
Damit Ihr Antrag auf Zulassung als Hobbyzüchter, gewerblicher Züchter oder Händler vollständig und zulässig ist, werden Sie schließlich aufgefordert, online einen Betrag von 75 € oder 250 € (je nach Anzahl Ihrer weiblichen Zuchttiere) zu zahlen, der die für Ihren Zulassungsantrag fällige Gebühr darstellt. Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.
Ihren Antrag offline per Post einreichen Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Pension (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. Bereiten Sie die relevanten Dokumente vor, die Sie Ihrem Antragsformular für die Zulassung beifügen müssen:
Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt Direktion Qualität und Tierschutz Chaussée de Louvain 14 B-5000 Namur
Nachverfolgung Ihres Antrags
Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar. |
Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung erfolgt innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags und bei bestimmten Zulassungsarten nach der Betriebsbesichtigung.
ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN
Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn:
- Ihnen die Zulassung als Züchter entzogen wurde
- es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten
- Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde
- Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU)
- Veterinärbescheinigung im Rahmen eines Antrags auf gelegentliche Genehmigung (nur auf Französisch verfügbar)
- Mindestmaße für die Haltung von Hunden und Katzen (nur auf Französisch verfügbar)
- Muster eines Tierarztvertrages (nur auf Französisch verfügbar)
- Inventar reproduktiver Frauen (nur auf Französisch verfügbar)
- Zuchtblatt (nur auf Französisch verfügbar)
- Fragen, die man sich stellen sollte, bevor man ein Tier erwirbt (nur auf Französisch verfügbar)
- Garantiezertifikat (nur auf Französisch verfügbar)