Eine Zulassung als Hunde- oder Katzenzüchter erhalten

Zusammengefasst

Sie möchten in der Wallonie eine Hunde- oder Katzenzucht betreiben und die Würfe vermarkten? Dann müssen Sie sich als Züchter zulassen lassen und die erhaltene Zulassungsnummer in Ihren Werbeanzeigen angeben. 

Dies gilt nur für Hunde- und Katzenzuchten. 

4 ZUCHTKATEGORIEN: GELEGENTLICH, HOBBY, GEWERBLICH, HÄNDLER 

Welche Zulassung müssen Sie beantragen? Das hängt von der Art der Tierzucht ab, die Sie starten möchten: 

  • Eine Gelegenheitszucht ist eine Zucht, die höchstens 2 Würfe pro Jahr von Hunden oder Katzen produziert. 
  • Eine Hobbyzucht ist eine Zucht, die mindestens zwei weibliche Zuchttiere hält und pro Jahr höchstens zehn Würfe von Hunden oder Katzen produziert. 
  • Eine gewerbliche Zucht ist eine Zucht, die mehr als fünf weibliche Zuchttiere hält und mehr als zehn Würfe pro Jahr von Hunden oder Katzen produziert. 
  • Ein Handelszuchtbetrieb ist ein Zuchtbetrieb, der Würfe aus anderen Zuchtbetrieben als dem eigenen vermarktet und mindestens 10 Würfe pro Jahr aus dem eigenen Zuchtbetrieb vermarktet. 

Die Kosten und die Dauer der Zulassung unterscheiden sich je nach Kategorie der Tierhaltung: 

  • Eine Zulassung für Gelegenheitszüchter kostet 50 € und ist 6 Jahre gültig. 
  • Eine Zulassung für eine Hobby-/gewerbliche/Händlerzucht kostet 75 € (bei weniger als 10 weiblichen Zuchttieren) und 250 € (bei mehr als 10 weiblichen Zuchttieren).  Diese Zulassung ist 10 Jahre lang gültig. 

AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN 

Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit Ihre Einrichtung die Tiere unter den bestmöglichen Bedingungen aufnimmt und verkauft. Während der gesamten Dauer Ihrer Zulassung werden Sie Kontrollen unterzogen. 

Um als Zuchtbetrieb zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten. 

Neben der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen müssen Sie, bevor Sie als Züchter tätig werden, auch die folgenden Schritte einleiten: 

  • die Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) 
  • die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse 

 

HABEN SIE BEREITS EINE ZULASSUNG ALS AMATEUR, GEWERBETREIBENDER ODER HÄNDLER? 

  • Wenn Sie eine neue Zulassung beantragen müssen, weil die Kapazität erhöht wurde und/oder der Wechsel des Verwalters länger als zwei Monate zurückliegt und/oder Sie umziehen: Ihr Antrag wird auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 bearbeitet. 

 

SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG? 

Füllen Sie das online oder als Download verfügbare Antragsformular für die Zulassung aus und achten Sie darauf, dass Sie jeden für Sie relevanten Verfahrensschritt einhalten. Lesen Sie nachfolgend die detaillierte Vorgehensweise unten. 

Achtung

Der Wallonische Erlass vom 24. November 2022 wurde aufgrund einer Entscheidung des Staatsrats vom 10. Dezember 2024 für nichtig erklärt. Aus diesem Grund gelten derzeit die Vorschriften des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Vermarktung von Tieren (siehe Abschnitt „Rechtliche Hinweise“). 

Lesen Sie die Online-FAQs auf der Website des Tierschutzes, um mehr darüber zu erfahren, wie sich die Annullierung auf Ihre Zucht auswirkt. 

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Jede Person oder jedes Unternehmen, die/das in der Wallonie Hunde oder Katzen züchten und die Würfe vermarkten möchte, muss eine Zulassung als Züchter erhalten. 

Möchten Sie andere Tiere als Hunde oder Katzen vermarkten? Lesen Sie den Schritt Eine Zulassung als Tierhändler erhalten. 

 

 

Prozedur

GELEGENTLICHER ZÜCHTER  

 

Ihren Antrag auf Zulassung als gelegentlicher Züchter online einreichen 

Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. 

Sie müssen das Online-Formular ausfüllen und das folgende relevante Dokument beifügen: 

  • eine ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Tierarzt unterschriebene Bescheinigung über den tierärztlichen Besuch Ihrer Einrichtung. 

Damit Ihr Antrag auf Zulassung als gelegentlicher Züchter vollständig und zulässig ist, werden Sie schließlich aufgefordert, online einen Betrag von 20 € zu zahlen, der die für Ihren Zulassungsantrag fällige Gebühr darstellt. 

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.  

 

Ihren Antrag offline per Post einreichen 

Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Pension (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. 

Bereiten Sie die relevanten Dokumente vor, die Sie Ihrem Antragsformular für die Zulassung beifügen müssen: 

  • eine ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Tierarzt unterschriebene Bescheinigung über den tierärztlichen Besuch Ihrer Einrichtung. 
  • den Nachweis der Zahlung der Gebühr von 20 €, die im Voraus fällig ist und auf das Konto des ÖDW Einnahmen Tierwohl - IBAN: BE65 0912 1502 6696 - BIC-Code: GKCCBEBB gezahlt wurde 

Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: 

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt 

Direktion Qualität und Tierschutz 

Chaussée de Louvain 14 

B-5000 Namur 

 

Nachverfolgung Ihres Antrags 

  • Wenn Ihr Antrag vollständig ist, wird die Entscheidung über die Zulassung als gelegentlicher Züchter innerhalb von 30 Tagen nach der Bestätigung des Eingangs Ihres vollständigen Antrags getroffen 
  • Die Zulassung für gelegentliche Züchter ist für 6 Jahre gültig. 

Dieses Verfahren ist in französischer Sprache verfügbar. 

 

HOBBY- ODER GEWERBLICHER ZÜCHTER ODER HÄNDLER 

 

Ihren Antrag online einreichen 

Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. 

Sie müssen das Online-Formular ausfüllen und die folgenden relevanten Dokumente beifügen: 

  • den Übersichtsplan der Einrichtung: Auf diesem Plan sind die Funktion und die Größe der einzelnen Räume angegeben. 
  • die Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar) 

Damit Ihr Antrag auf Zulassung als Hobbyzüchter, gewerblicher Züchter oder Händler vollständig und zulässig ist, werden Sie schließlich aufgefordert, online einen Betrag von 75 € oder 250 € (je nach Anzahl Ihrer weiblichen Zuchttiere) zu zahlen, der die für Ihren Zulassungsantrag fällige Gebühr darstellt. 

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.  

 

Ihren Antrag offline per Post einreichen 

Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Pension (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. 

Bereiten Sie die relevanten Dokumente vor, die Sie Ihrem Antragsformular für die Zulassung beifügen müssen: 

  • den Übersichtsplan der Einrichtung: Auf diesem Plan sind die Funktion und die Größe der einzelnen Räume angegeben. 
  • die Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar) 
  • den Nachweis über die Zahlung der Gebühr von 75 € oder 250 € (je nach Anzahl Ihrer weiblichen Zuchttiere), die im Voraus fällig und auf das Konto des ÖDW Einnahmen Tierwohl - IBAN: BE65 0912 1502 6696 - BIC-Code: GKCCBEBB bezahlt wurde. 

Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: 

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt 

Direktion Qualität und Tierschutz 

Chaussée de Louvain 14 

B-5000 Namur 

 

Nachverfolgung Ihres Antrags 

  • Wenn die Akte vollständig und zulässig ist, kann Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt werden, damit Sie die Aktivität aufnehmen können. 
  • Sie können Ihre Aktivität aufnehmen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!) 
  • Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten. 
  • Ein Kontrollbesuch Ihrer Zucht wird von unseren Diensten innerhalb von 4 Monaten durchgeführt 
  • Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen 

Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar. 

Délais

Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung erfolgt innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags und bei bestimmten Zulassungsarten nach der Betriebsbesichtigung.

Bedingungen

ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN 

Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn: 

  • Ihnen die Zulassung als Züchter entzogen wurde 
  • es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten 
  • Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde 
Kontakte
Dienste
Wenden Sie sich an die Direktion für Qualität und Tierwohl, wenn Sie Fragen zur gelegentlichen Zulassung als Hunde- und Katzenzüchter haben
Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Bei Fragen zur Ausbildung des Personals in Ihrer Einrichtung
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2444 (nostraId = 147217)
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